20.06.2016

Bundestag - Drucksache 18/8828

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung

Deutscher Bundestag PDF

Nachrichten zur Drucksache

  • 20.06.2016   BT   Steuererleichterungen für E-Mobilität
  • 06.07.2016   BT   Zwei Anhörungen beschlossen
  • 01.08.2016   BT   Bundesrat regt E-Bikes-Förderung an
  • 01.09.2016   BT   Anhörung zur Förderung der E-Mobilität
  • 05.09.2016   BT   Lob für Steuerbefreiung bei E-Autos
  • 21.09.2016   BT   Förderung der Elektromobilität verbessert

Gesetzgebung
   BGBl. I 2016 S. 2498   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,39193
BGBl. I 2016 S. 2498 (https://dejure.org/2016,39193)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,39193) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 53, ausgegeben am 16.11.2016, Seite 2498
  • Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr
  • vom 07.11.2016

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    18-74564
    Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr

Meldungen

Literatur

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (12)

  • 16.06.2016   BT   Steuerliche Förderung von Elektromobilität (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 20.06.2016   BT   Steuererleichterungen für E-Mobilität
  • 06.07.2016   BT   Zwei Anhörungen beschlossen
  • 29.07.2016   BT   Steuerbefreiung für Käufer von E-Autos
  • 01.08.2016   BT   Bundesrat regt E-Bikes-Förderung an
  • 01.09.2016   BT   Anhörung zur Förderung der E-Mobilität
  • 05.09.2016   BT   Lob für Steuerbefreiung bei E-Autos
  • 14.09.2016   BT   Steuerliche Förderung von Elektromobilität (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 21.09.2016   BT   Förderung der Elektromobilität verbessert
  • 22.09.2016   BT   Steuerliche Förderung von Elektromobilität (in: Bundestagsbeschlüsse am 22. und 23. September)
  • 14.10.2016   BR   Elektromobilität - Länder stimmen Steuervorteilen für E-Mobile zu
  • 23.12.2016   BT   Wichtige Beschlüsse des Bundestages im Jahr 2016

Amtliche Gesetzesanmerkung

    Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 05.07.2018 - III R 42/17

    Steuerbefreiung bei Umrüstung eines Fahrzeugs zum Elektrofahrzeug

    Nach der Intention des Gesetzgebers sollte hierdurch die Steuerbefreiung auf "technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Elektro-Umrüstungen ausgeweitet " werden, da sie bislang nur "ausschließlich erstmals zugelassene reine Elektrofahrzeuge [...] begünstigt" (BTDrucks 18/8828, S. 13).
  • FG Nürnberg, 27.04.2017 - 6 K 18/17

    Abgewiesene Klage im Streit um Kraftfahrzeugsteuer

    Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2020 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt (§ 3d Abs. 1 S. 2 KraftStG in der Fassung des Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität im Straßenverkehr vom 07.11.2016, BGBl I 2016, 2498, mit Wirkung zum 17.11.2016).

    Nach § 3d Abs. 4 S. 1 und 2 KraftStG in der Fassung des Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität im Straßenverkehr vom 07.11.2016, BGBl I 2016, 2498, mit Wirkung zum 17.11.2016, gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend für technisch umgerüstete Fahrzeuge, die ursprünglich zum Zeitpunkt der erstmaligen verkehrsrechtlichen Zulassung mit Fremdzündungsmotoren oder Selbstzündungsmotoren angetrieben wurden.

  • BFH, 05.07.2018 - III R 41/17

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 05.07.2018 III R 42/17 - Steuerbefreiung bei

    Nach der Intention des Gesetzgebers sollte hierdurch die Steuerbefreiung auf "technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Elektro-Umrüstungen ausgeweitet " werden, da sie bislang nur "ausschließlich erstmals zugelassene reine Elektrofahrzeuge [...] begünstigt" (BTDrucks 18/8828, S. 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht