20.06.2016
Bundestag - Drucksache 18/8828
Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung
Deutscher BundestagNachrichten zur Drucksache
- 20.06.2016 BT Steuererleichterungen für E-Mobilität
- 06.07.2016 BT Zwei Anhörungen beschlossen
- 01.08.2016 BT Bundesrat regt E-Bikes-Förderung an
- 01.09.2016 BT Anhörung zur Förderung der E-Mobilität
- 05.09.2016 BT Lob für Steuerbefreiung bei E-Autos
- 21.09.2016 BT Förderung der Elektromobilität verbessert
Gesetzgebung
BGBl. I 2016 S. 2498 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 53, ausgegeben am 16.11.2016, Seite 2498
- Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr
- vom 07.11.2016
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
18-74564
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr
Meldungen
- wolterskluwer-online.de
Bundesrat regt E-Bikes-Förderung an
Literatur
- wolterskluwer-online.de
Steuerliche Förderung von Elektromobilität
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (12)
- 16.06.2016 BT Steuerliche Förderung von Elektromobilität (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
- 20.06.2016 BT Steuererleichterungen für E-Mobilität
- 06.07.2016 BT Zwei Anhörungen beschlossen
- 29.07.2016 BT Steuerbefreiung für Käufer von E-Autos
- 01.08.2016 BT Bundesrat regt E-Bikes-Förderung an
- 01.09.2016 BT Anhörung zur Förderung der E-Mobilität
- 05.09.2016 BT Lob für Steuerbefreiung bei E-Autos
- 14.09.2016 BT Steuerliche Förderung von Elektromobilität (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
- 21.09.2016 BT Förderung der Elektromobilität verbessert
- 22.09.2016 BT Steuerliche Förderung von Elektromobilität (in: Bundestagsbeschlüsse am 22. und 23. September)
- 14.10.2016 BR Elektromobilität - Länder stimmen Steuervorteilen für E-Mobile zu
- 23.12.2016 BT Wichtige Beschlüsse des Bundestages im Jahr 2016
Amtliche Gesetzesanmerkung
Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 05.07.2018 - III R 42/17
Steuerbefreiung bei Umrüstung eines Fahrzeugs zum Elektrofahrzeug
Nach der Intention des Gesetzgebers sollte hierdurch die Steuerbefreiung auf "technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Elektro-Umrüstungen ausgeweitet " werden, da sie bislang nur "ausschließlich erstmals zugelassene reine Elektrofahrzeuge [...] begünstigt" (BTDrucks 18/8828, S. 13). - FG Nürnberg, 27.04.2017 - 6 K 18/17
Abgewiesene Klage im Streit um Kraftfahrzeugsteuer
Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2020 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt (§ 3d Abs. 1 S. 2 KraftStG in der Fassung des Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität im Straßenverkehr vom 07.11.2016, BGBl I 2016, 2498, mit Wirkung zum 17.11.2016).Nach § 3d Abs. 4 S. 1 und 2 KraftStG in der Fassung des Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität im Straßenverkehr vom 07.11.2016, BGBl I 2016, 2498, mit Wirkung zum 17.11.2016, gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend für technisch umgerüstete Fahrzeuge, die ursprünglich zum Zeitpunkt der erstmaligen verkehrsrechtlichen Zulassung mit Fremdzündungsmotoren oder Selbstzündungsmotoren angetrieben wurden.
- BFH, 05.07.2018 - III R 41/17
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 05.07.2018 III R 42/17 - Steuerbefreiung bei …
Nach der Intention des Gesetzgebers sollte hierdurch die Steuerbefreiung auf "technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Elektro-Umrüstungen ausgeweitet " werden, da sie bislang nur "ausschließlich erstmals zugelassene reine Elektrofahrzeuge [...] begünstigt" (BTDrucks 18/8828, S. 13).