13.11.2019
Bundestag - Drucksache 19/15162
BeschlussempfehlungundBericht, Urheber:AusschussfürRechtundVerbraucherschutz
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 2019 S. 2146 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 47, ausgegeben am 16.12.2019, Seite 2146
- Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren
- vom 09.12.2019
Gesetzestext
Gesetzesbegründung (2)
- Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Anhörung)
- bundestag.de
Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren
Literatur
- zis-online.com
Die Pflicht zur audiovisuellen Aufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen im Ermittlungsverfahren und ihre Bedeutung im Zusammenhang mit Beweisverwertungsverboten
Amtliche Gesetzesanmerkung
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind (ABl. L 132 vom 21.5.2016, S. 1).
Wird zitiert von ... (3)
- VerfGH Thüringen, 01.03.2021 - VerfGH 18/20
Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle bzgl. der Thüringer …
Rn. 118 des § 36 Abs. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2146),. - BGH, 06.02.2020 - 5 ARs 20/19
Anfrageverfahren; Einziehung von Taterträgen und des Wertes von Taterträgen im …
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2146) sind einschlägige Regelungen ebenfalls nicht in das Jugendgerichtsgesetz aufgenommen worden, obwohl im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens von Teilen der Rechtsprechung und des Schrifttums bereits erhebliche Kritik an der zwingenden Anordnung der Einziehung im Jugendstrafverfahren geäußert worden war (vgl. neben dem Anfragebeschluss z. B. LG Münster, NStZ 2018, 669; AG Frankfurt/Main, ZJJ 2018, 249; 251; Schady/Sommerfeld, ZJJ 2018, 219; siehe ferner Eisenberg, JR 2019, 598;… Höynck, Festschrift Eisenberg, 2019, S. 245). - LG Aurich, 12.02.2021 - 13 KLs 15/20
Unerlaubter Handeltreiben mit und unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren vom 09.12.2019 (BGBl. I S. 2146) sind einschlägige Regelungen ebenfalls nicht in das JGG aufgenommen worden, obwohl im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens von Teilen der Rechtsprechung und des Schrifttums bereits erhebliche Kritik an der zwingenden Anordnung der Einziehung im Jugendstrafverfahren geäußert worden war (vgl. neben dem Anfragebeschluss z. B. LG Münster NStZ 2018, 669; AG Frankfurt/Main ZJJ 2018, 249; 251; Schady/Sommerfeld, ZJJ 2018, 219; siehe ferner Eisenberg, JR 2019, 598;… Höynck, Festschrift Eisenberg, 2019, S. 245).
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