16.03.2020
Bundestag - Drucksache 19/17964
Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderJustizundfürVerbraucherschutz(federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 2020 S. 1653 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 35, ausgegeben am 16.07.2020, Seite 1653
- Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr
- vom 10.07.2020
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr
Meldungen (2)
- asscompact.de
Haftung für Kfz-Anhänger: Gesetzesänderung tritt in Kraft
- eurotransport.de
Neue Haftungsregelung bei Lkw mit Anhänger
Wird zitiert von ... (20)
- BGH, 03.03.2021 - IV ZR 312/19
Anwendung deutschen Rechts auf den Innenausgleich zwischen dem deutschen …
Maßgeblich für den am 29. Oktober 2013 geschehenen Unfall ist die Rechtslage vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr vom 10. Juli 2020 (BGBl. I S. 1653). - BGH, 14.11.2023 - VI ZR 98/23
Haftung bei Kfz-Unfall: Rückwärtsfahren eines Anhängers als "Ziehen"
Rn. 6 1. Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass § 78 Abs. 3 VVG in Verbindung mit § 19 Abs. 4 StVG in der Fassung des Gesetzes zur Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr vom 10. Juli 2020 (BGBl. I S. 1653) anzuwenden ist, da der Unfall im Jahr 2021 eintrat (vgl. § 65 Abs. 6 StVG). - BVerwG, 10.10.2024 - 3 C 3.23
Fahrerlaubnis auf Probe - medizinisch-psychologisches Gutachten nach erneutem …
Rn. 10 2. Die Rechtsgrundlagen der hier in Rede stehenden Entziehung einer Fahrerlaubnis auf Probe ergeben sich aus § 2a Abs. 4 Satz 1 Halbs. 1, § 3 Abs. 1 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, ber. S. 919), bei Ergehen der Beibringungsaufforderung zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2020 (BGBl. I S. 1653) i. V. m. § 46 Abs. 1 Satz 1 und § 11 Abs. 8 Satz 1 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980), bei Ergehen der Beibringungsaufforderung zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. April 2020 (BGBl. I S. 814).
- AG Berlin-Mitte, 09.05.2023 - 151 C 60/22
Haftung für das Umfallen eines auf dem Gehweg abgestellten E-Scooters
Denn die entscheidungserhebliche Reglung in § 8 Nr. 1 StVG wurde durch den Gesetzgeber zuletzt durch das Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr vom 10.07.2020 (BGBl. I S. 1653) sowie das Gesetz zum autonomen Fahren vom 12.07.2021 (BGBl. I S. 3108) geändert. - OVG Sachsen, 30.11.2020 - 6 B 257/20
Entziehung der Fahrerlaubnis; Crystal Meth; Methamphetamin
Rn. 4 Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes vom 5. März 2003 (StVG, BGBl. I S. 310), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2020 (BGBl. I S. 1653), und § 46 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr vom 13. Dezember 2010 (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV, BGBl. I S. 1980), zuletzt geändert durch Art. 4 Verordnung vom 20. April 2020 (BGBl. I S. 814), hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich ihr Inhaber als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. - OLG Köln, 09.03.2021 - 9 U 230/20
Anspruch auf Innenausgleich zur hälftigen Erstattung einer Regulierungsleistung …
Das am 17.07.2020 in Kraft getretene Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr vom 10.07.2020 (BGBl. I S. 1653, 1654), speziell die Neuregelung des Innenverhältnisses der Halter von Zugfahrzeug und Anhänger in § 19 Abs. 4 StVG n.F. enthält eine tiefgreifende Neuerung. - OLG Stuttgart, 22.06.2021 - 10 U 369/20
Verkehrsunfall im Inland: Anwendbares Recht für eine Regressklage gegen einen …
Sie verweist auf die Gesetzesbegründung des Gesetzes zur Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr, durch das der Direktanspruch gegen den Anhängerhalter wieder gestrichen wurde und bezieht sich dabei darauf, dass auf S. 1 der Bundestagsdrucksache 19/17964 vom 16. März 2020 (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/179/1917964.pdf) ausgeführt wird: "Anders als mit dem Gesetz beabsichtigt (vergleiche Gesetzentwurf der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 14/7752, S. 29) und entgegen einer hierauf gestützten Regulierungspraxis hat der Bundesgerichtshof für Unfälle eines Zugfahrzeugs mit Anhänger (Gespann) entschieden, dass im Verhältnis der beteiligten Halter von Zugfahrzeug und Anhänger und im Verhältnis ihrer Haftpflichtversicherer zueinander der Halter jedes Fahrzeugs beziehungsweise sein Versicherer den Schaden weiterer Unfallbeteiligter jeweils hälftig zu tragen hat." Die Beklagte meint, dass der Bundesgerichtshof das Gesetz nicht gegen den ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers auslegen dürfe. - VGH Bayern, 09.02.2023 - 11 ZB 22.261
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen …
Rn. 15 a) Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes vom 5. März 2003 (StVG, BGBl I S. 310, 919), im maßgeblichen Zeitpunkt des Bescheiderlasses zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2020 (BGBl I S. 1653), und § 46 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr vom 13. Dezember 2010 (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV, BGBl I S. 1980), im maßgeblichen Zeitpunkt zuletzt geändert durch die zum Teil zum 1. Juni 2020 in Kraft getretene Verordnung vom 5. Dezember 2019 (BGBl I S. 2008), hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich ihr Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. - VGH Bayern, 14.09.2020 - 11 CS 20.1292
Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsums
Rn. 11 a) Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes vom 5. März 2003 (StVG, BGBl I S. 310), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2020 (BGBl I S. 1653) und § 46 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr vom 13. Dezember 2010 (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV, BGBl I S. 1980), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. März 2020 (BGBl I S. 497), hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich ihr Inhaber als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. - OLG München, 15.05.2023 - 24 U 721/23
Innenausgleich bei Gespannunfall: Keine Erhöhung der Betriebsgefahr des Anhängers …
Wenn eine Mehrfachversicherung dadurch entsteht, dass Zugfahrzeug und Anhänger bei verschiedenen Versicherungen haftpflichtversichert sind, ist im Innenverhältnis nach § 78 Abs. 3 VVG i. V. m. § 19 Abs. 4 S. 2 StVG in der Fassung des Gesetzes vom 10.07.2020 (BGBl. I S. 1653) der Halter - und damit auch der Haftpflichtversicherer - des Zugfahrzeugs allein zur Zahlung verpflichtet. - VGH Bayern, 26.02.2021 - 11 CS 20.2979
Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem - …
- VGH Bayern, 26.05.2021 - 11 CS 21.730
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens …
- VGH Bayern, 21.09.2022 - 11 ZB 22.881
Beseitigung einer teilweisen Straßenabsperrung - Berufungszulassung
- KG, 03.11.2025 - 25 U 95/25
Haftungsfragen beim Einsatz von E-Scootern im Straßenverkehr
- VGH Bayern, 14.09.2020 - 11 CS 20.1782
Sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis nach nicht …
- VGH Bayern, 09.08.2021 - 11 ZB 21.1201
Aufforderung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens längere Zeit nach …
- VGH Bayern, 01.03.2021 - 11 CS 20.2497
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholmissbrauchs - einstweiliger …
- VGH Bayern, 24.07.2020 - 11 C 20.1135
Verwertbarkeit eines medizinisch-psychologischen Gutachtens im Fahrerlaubnisrecht
- VGH Bayern, 04.01.2021 - 11 CS 20.2536
Bemessung der Beibringungsfrist für das Gutachten zur Fahreignung
- VGH Bayern, 20.04.2021 - 11 CS 21.630
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mehrjährigem Konsum von Kokain und Alkohol in …
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