Gesetzgebung
| BGBl. I 2021 S. 1122 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 25, ausgegeben am 27.05.2021, Seite 1122
- Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme
- vom 18.05.2021
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme
Amtliche Gesetzesanmerkung
Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).
Kontext
- BGBl. I 2021 S. 1122
- BGBl. I 2021 S. 4304 (Berichtigung)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2022 - 4 B 473/22
Begriff der Sicherheitslücke als Tatbestandsvoraussetzung für eine amtliche …
Der Satz wurde im Rahmen der Neufassung des § 1 BSIG durch Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme vom 18.5.2021 (BGBl. I S. 1122) aufgenommen und dient der Klarstellung, dass das Bundesamt Aufgaben der Beratung und Unterstützung als neutrale Stelle durchführt. - BVerwG, 25.04.2024 - 7 A 9.23
Klagen gegen den ersten Seeabschnitt der Gasversorgungsleitung von Rügen nach …
Demgegenüber dient § 8a des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz - BSIG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2021 (BGBl. I S. 1122), auf den sich der Kläger ebenfalls beruft, bereits nach seinem eindeutigen Wortlaut allein der Funktionsfähigkeit der betriebenen Kritischen Infrastrukturen.
dejure.org
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