17.01.1957

Bundestag - Drucksache II/3100

Schriftlicher Bericht, Urheber: Ausschuss für Arbeit

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1957 S. 315   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,6006
BGBl. I 1957 S. 315 (https://dejure.org/1957,6006)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1957 Teil I Nr. 11, ausgegeben am 30.03.1957, Seite 315
  • Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
  • vom 30.03.1957

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 336/89

    Schwarzarbeit: Wertersatz für geleistete Arbeit

    Nur daneben soll auch der Auftraggeber davor geschützt werden, daß er bei fehlerhafter Werkleistung keine Gewährleistungsansprüche hat (BT-Drucks. 2/1111 und 9/192).

    Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sollte der wirtschaftlich meist stärkere Auftraggeber zudem keinesfalls günstiger behandelt werden als der wirtschaftlich schwächere Schwarzarbeiter (BT-Drucks. 2/1111 S. 10).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2007 - 11 S 2967/06

    Wirkungen der nachträglichen zeitlichen Beschränkung der Aufenthaltserlaubnis;

    Er erfüllte auch keinen Tatbestand einer ordnungswidrigen Schwarzarbeit i. S. der §§ 1, 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vom 30.03.1957 (BGBl I 1957, 315) in der im Dezember 2002 und Januar 2003 geltenden Fassung.
  • LG Würzburg, 06.05.2015 - 91 O 1354/14

    Rücktritt, Rückerstattung, Werklohn, Kostenvoranschlag, Nachbesserungsarbeiten,

    In der amtlichen Begründung (BT-Drucksache 2/1111 Seite 3 und 9/192 Seite 5) ist ausgeführt, dass Schwarzarbeit zu erhöhter Arbeitslosigkeit und zu Steuerausfällen führt und das Beitragsaufkommen der Sozial- und Arbeitslosenversicherung beeinträchtigt.
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