17.01.1957
Bundestag - Drucksache II/3100
Schriftlicher Bericht, Urheber: Ausschuss für Arbeit
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 1957 S. 315 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1957 Teil I Nr. 11, ausgegeben am 30.03.1957, Seite 315
- Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
- vom 30.03.1957
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 31.05.1990 - VII ZR 336/89
Schwarzarbeit: Wertersatz für geleistete Arbeit
Nur daneben soll auch der Auftraggeber davor geschützt werden, daß er bei fehlerhafter Werkleistung keine Gewährleistungsansprüche hat (BT-Drucks. 2/1111 und 9/192).Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sollte der wirtschaftlich meist stärkere Auftraggeber zudem keinesfalls günstiger behandelt werden als der wirtschaftlich schwächere Schwarzarbeiter (BT-Drucks. 2/1111 S. 10).
- VGH Baden-Württemberg, 10.10.2007 - 11 S 2967/06
Wirkungen der nachträglichen zeitlichen Beschränkung der Aufenthaltserlaubnis; …
Er erfüllte auch keinen Tatbestand einer ordnungswidrigen Schwarzarbeit i. S. der §§ 1, 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vom 30.03.1957 (BGBl I 1957, 315) in der im Dezember 2002 und Januar 2003 geltenden Fassung. - LG Würzburg, 06.05.2015 - 91 O 1354/14
Rücktritt, Rückerstattung, Werklohn, Kostenvoranschlag, Nachbesserungsarbeiten, …
In der amtlichen Begründung (BT-Drucksache 2/1111 Seite 3 und 9/192 Seite 5) ist ausgeführt, dass Schwarzarbeit zu erhöhter Arbeitslosigkeit und zu Steuerausfällen führt und das Beitragsaufkommen der Sozial- und Arbeitslosenversicherung beeinträchtigt.