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   BGBl. I 1979 S. 1149   

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BGBl. I 1979 S. 1149 (https://dejure.org/1979,9946)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1979 Teil I Nr. 45, ausgegeben am 27.07.1979, Seite 1149
  • Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
  • vom 20.07.1979

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14

    Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    (cc) Ebenso wenig vermag der Hinweis auf die Gefährlichkeit des Untergebrachten für die Allgemeinheit (so Strelen, in: Schreiber, BWahlG, 10. Aufl. 2017, § 13 Rn. 18; siehe auch BTDrucks 8/2682, S. 42) eine andere Einschätzung zu begründen.
  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvC 1/81

    Briefwahl II

    Die in § 36 Bundeswahlgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 1975 (BGBl. I S. 2325, geändert durch Gesetz vom 20. Juli 1979, BGBl. I S. 1149 -- BWahlG) vorgesehene Briefwahl diene dem Ziel, möglichst allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl offenzuhalten.
  • VG Darmstadt, 23.02.2006 - 3 E 936/05
    Die Vorschrift übernahm den Wortlaut des § 32 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes - BWG - vom 1. September 1975 (BGBl. I S. 2325) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20. Juli 1979 (BGBl. I S. 1149).
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