Gesetzgebung
| BGBl. I 1964 S. 921 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1964 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 02.12.1964, Seite 921
- Zweites Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs
- vom 26.11.1964
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (43)
- BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20
Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr
Rn. 28 (1) Mit dem Zweiten Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs vom 26. November 1964 (BGBl. I 921) wurde in § 42 m Abs. 2 StGB a.F., der inhaltlich § 69 Abs. 2 StGB entspricht (…vgl. dazu BGH Beschluss vom 16. September 2003, Az. 4 StR 85/03, zitiert in juris, Rn. 31), ein Katalog rechtswidriger Taten aufgenommen, bei deren Vorliegen das Gesetz in typisierter Weise annimmt, der Täter sei "in der Regel" als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen. - BGH, 27.10.1988 - 4 StR 239/88
Begriff des Führens eines Fahrzeugs
Diese Vorschrift ist durch das Zweite Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs vom 26. November 1964 (BGBl. I, 921) neu geschaffen worden. - BGH, 05.01.1968 - 4 StR 365/67
Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Überlassung …
Nach der amtlichen Begründung zu dem insoweit unverändert übernommenen Regierungsentwurf war es Zweck des 2. Verkehrssicherungsgesetzes (BGBl. 1964 I S. 921), den wachsenden Gefahren, die von Kraftfahrern ohne Fahrerlaubnis ausgehen, noch entschiedener zu begegnen (vgl. amtl. Begr. bei Hartung, 2. Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs S. 93 f).
- BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04
Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei …
Zwar sprechen - wie der 4. Strafsenat in seinem Vorlagebeschluß (NJW 2004, 3497) näher dargelegt hat - die gesetzgeberischen Überlegungen zur Einführung dieser Maßregel durch das (erste) Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs vom 19. Dezember 1952 (BGBl I 832) und die Begründung zum Zweiten Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs vom 26. November 1964 (BGBl I 921) für die Sicherheit des Straßenverkehrs als Schutzzweck (vgl. BTDrucks. IV/651 S. 9, 16). - BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76
Unfall mit gestohlenem Wagen - § 315c StGB, Tatfahrzeug, Schutzzweck
An dieser Auffassung hat der Senat, was die Strafkammer übersieht, auch nach der Neufassung der Straßenverkehrsdelikte durch das Zweite Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs vom 26. November 1964 (BGBl I S. 921) festgehalten (VRS 42, 97; Beschluß vom 27. November 1975 - 4 StR 637/75; vgl. auch BGHSt 23, 261, 263). - BGH, 16.09.2003 - 4 StR 85/03
Anfragebeschluss; Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen von Kraftfahrzeugen …
- OLG Hamm, 08.01.2025 - 1 ORs 70/24
Trunkenheitsfahrt mit Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter); absolute …
Rn. 45 Mit dem Zweiten Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs vom 26.11.1964 (BGBl. I 921) wurde in § 42 m Abs. 2 StGB a.F., der inhaltlich § 69 Abs. 2 StGB entspricht (vgl. dazu BGH Beschluss vom 16.09.2003, 4 StR 85/03, - juris), ein Katalog rechtswidriger Taten aufgenommen, bei deren Vorliegen das Gesetz in typisierter Weise annimmt, der Täter sei "in der Regel" als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen. - BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87
Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis …
Der Senat kann weiter offenlassen, ob durch die - erst im Zweiten Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs vom 26. November 1964 (BGBl. I S. 921) eingeführte - Regelung des § 69 a StGB (damals als § 42 n) mit der in ihr enthaltenen Automatik der bereits durch das Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs vom 19. Dezember 1952 (BGBl. I S. 832) geschaffenen Bindungswirkung zu einem nicht unerheblichen Teil die gedankliche Grundlage entzogen worden ist und - falls dies zu bejahen sein sollte - welche Folgerungen daraus gezogen werden müßten. - BVerfG, 14.05.1969 - 2 BvR 238/68
Grober Unfug
Rn. 3 Die Höhe der Strafdrohung beruht auf Art. 7 Abs. 1 Satz 1 des Zweiten Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs vom 26. November 1964 (BGBl. I S. 921). - BGH, 23.05.1969 - 4 StR 585/68
Gefahr im Verzug bei polizeirechtlicher Beschlagnahme des Führerscheins
Vom Standpunkt dieser Rechtsmeinung und seiner Auffassung, daß in der vorliegenden Sache der Führerschein beschlagnahmt worden sei, könnte das vorlegende Oberlandesgericht den Schuldspruch gemäß § 24 Abs. 2 Nr. 2 StVG i.d.F. des Gesetzes vom 26. November 1964 - BGBl I 921, 925 - (= § 21 Abs. 2 Nr. 2 StVG i.d.F. des Art. 3 Nr. 4 des EGOWiG vom 24. Mai 1968 - BGBl I 503, 513 -) mangels wirksamer Beschlagnahme des Führerscheins nicht bestätigen.Das 2. Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs vom 26. November 1964 (BGBl I 921), durch das u.a. § 111 a StPO neu gefaßt wurde, hat an dem eben umschriebenen Verhältnis zwischen der Beschlagnahme des Führerscheins und der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis im Grundsatz nichts geändert, vielmehr gewisse Spannungen in diesem Verhältnis beseitigt und die beiden vorläufigen Maßnahmen einander noch mehr angenähert.
- BGH, 21.05.1969 - 4 StR 18/69
Zur Frage des Begriffs eines "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs" in die …
- BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71
Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen
- BGH, 08.06.1972 - 4 StR 50/72
Anforderungen an die subjektive Einstellung des Fahrzeughalters bei der …
- BGH, 20.10.1988 - 4 StR 335/88
Konkrete Gefährdung des Insassen eines von einem fahruntüchtigen Fahrer gelenkten …
- BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 36.87
Inhaber einer Waffenbesitzkarte - Trunkenheit im Verkehr - Gemeingefährliche …
- BGH, 26.09.2003 - 2 StR 161/03
Entziehung der Fahrerlaubnis (Maßregel; Zusammenhang mit dem Führen eines …
- BGH, 01.09.1967 - 4 StR 340/67
Bestrafung wegen vorsätzlichen fortgesetzten Bereitens von Hindernissen - …
- BVerfG, 07.05.1968 - 2 BvL 9/66
Anforderungen an eine richtervorlnage nach Rt. 100 Abs. 1 GG bei …
- BGH, 04.10.1967 - 4 StR 356/67
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2000 - 8 A 2429/99
Anspruch auf Anerkennung als Überwachungsorganisation für Hauptuntersuchungen und …
- BVerfG, 23.01.1968 - 1 BvR 709/66
Nachtbackverbot I
- AG Kehl, 18.07.2023 - 2 Cs 308 Js 17340/22
Erlass eines Strafbefehls durch das Gericht mit vom Antrag der Staatsanwaltschaft …
- BAG, 12.07.1988 - 3 AZR 569/86
Zahlung von Mindestentgelten an Heimarbeiterinnen bei Ausführung von …
- BGH, 18.05.1972 - 4 StR 86/72
Voraussetzungen für die Verhängung eines Fahrverbots nach § 37 des …
- AG Kehl, 14.12.2022 - 2 Cs 504 Js 14645/21
Strafbarkeit des Fahren ohne Fahrerlaubnis nach Erteilung einer französischen …
- VGH Hessen, 22.11.1994 - 11 UE 1428/93
Waffenrechtliche Zuverlässigkeit - Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt - …
- BayObLG, 06.04.1993 - 1St RR 59/93
Eisenbahn-Lokomotiven sind keine Kraftfahrzeuge im Sinne des StGB § 69
- BGH, 18.05.1971 - VI ZR 17/69
Pflichten des Kraftfahrers bei bekannt oder erkennbar wetterbedingt gefährlicher …
- BGH, 03.08.1965 - 1 StR 277/65
Begriff der Waffe im technischen Sinn - Mitführen einer mit Platzpatronen …
- VGH Hessen, 28.03.1995 - 11 UE 1283/93
Waffenrechtliche Zuverlässigkeit - Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr - …
- LG Hechingen, 21.12.2023 - 1 KLs 11 Js 105/23
Fahrtüchtigkeit eines alkoholisierten E-Scooter-Fahrers
- BVerwG, 19.12.1989 - 1 C 38.87
Straßenverkehr - Alkoholbedingte Gefährdung - Gemeingefährliche Straftat
- BGH, 17.11.1966 - II ZR 156/64
Verlassen der Unfallstelle als Verletzung einem Versicherungsnehmer obliegender …
- BVerwG, 29.05.1990 - 1 C 52.89
Einziehung einer Waffenbesitzkarte nach Verurteilung des Besitzers wegen …
- BVerwG, 23.06.1975 - 7 B 39.75
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entziehung der Fahrerlaubnis …
- BGH, 27.04.1978 - 4 StR 162/78
Fahren eines Personenkraftwagens (PKW) ohne die für die Fernsicht notwendige …
- BVerwG, 19.12.1989 - 1 C 27.88
- BGH, 15.06.1978 - 4 StR 282/78
Eingriffe in die Verkehrssicherheit, die ein Kraftfahrzeugführer mit seinem …
- BVerfG, 23.06.1970 - 2 BvL 4/70
Unzulässigkeit einer Richtervorlage bezüglich vorkonstitutionellen Rechts
- BVerwG, 19.12.1989 - 1 C 47.89
Einziehung einer Waffenbesitzkarte wegen nicht mehr gegebener erforderlicher …
- BVerwG, 12.09.1969 - VII B 102.69
Rechtsmittel
- BSG, 23.02.1966 - 2 RU 52/63
- BGH, 01.02.1966 - 5 StR 531/65
Folgen der Erörterung der Vorstrafen des Angeklagten schon bei dessen Vernehmung …
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