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Hinweis: Diese Drucksache gehört zu mehreren Gesetzgebungsvorgängen; siehe unten.

19.06.1986

Bundestag - Drucksache 10/5701

Bericht, Urheber:AusschussfürArbeitundSozialordnung

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1986 S. 1110   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,17013
BGBl. I 1986 S. 1110 (https://dejure.org/1986,17013)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1986 Teil I Nr. 37, ausgegeben am 30.07.1986, Seite 1110
  • Erstes Gesetz zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes
  • vom 24.07.1986

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (45)

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 378/18

    Kündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

    Die Nachholungsmöglichkeit geht auf § 22 Abs. 2 Satz 2 SchwbG (in der Fassung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes vom 24. Juli 1986, BGBl. I S. 1110) zurück.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.09.2018 - 4 S 142/18

    Dienstunfähigkeit; Zurruhesetzungsverfahren; Beteiligung der …

    Rn. 62 Zu ergänzen ist, dass hinsichtlich der Pflicht zur ordnungsgemäßen Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung jedenfalls vorwerfbare Zuwiderhandlungen - für die hier keine Anhaltspunkte vorliegen - auch öffentlicher Arbeitgeber seit dem Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes vom 24.07.1986 (BGBl. I S. 1110) am 01.08.1986 als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können (…vgl. BT-Drs. 10/3138, S. 28 zu § 65 SchwbG; vgl. auch § 156 Abs. 1 Nr. 9 SGB IX a.F., jetzt § 238 Abs. 1 Nr. 8 SGB IX).
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 P 16.91

    Personalvertretung - Zustimmungsfrist - Zustimmungsverweigerung - …

    Maßgeblich für die rechtliche Würdigung ist das Bundespersonalvertretungsgesetz vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 693), in der bei Ingangsetzen der Frist durch Gesetz vom 24. Juli 1986 (BGBl. I S. 1110) letztmals geänderten Fassung.
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