20.04.1998
Bundestag - Drucksache 13/10425
Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderJustiz(federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. II 1998 S. 2322 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil II Nr. 37, ausgegeben am 21.09.1998, Seite 2322
- Gesetz zu dem Übereinkommen vom 26. Juli 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (EG-Finanzschutzgesetz - EGFinSchG)
- vom 10.09.1998
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 13.05.2004 - 5 StR 73/03
Urteil in Sachen Bremer Vulkan in vollem Umfang aufgehoben
Zwar ist diese Vorschrift erst durch das Gesetz zu dem Übereinkommen vom 26. Juli 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (EG-Finanzschutzgesetz - EGFinSchG) vom 10. September 1998 (BGBl II 2322) am 22. September 1998 in Kraft getreten und erfaßt mithin die hier zu beurteilenden Tathandlungen nicht mehr. - BGH, 16.07.2013 - VI ZR 442/12
Schutzgesetzverletzung durch Verwendung von Subventionen entgegen der …
§ 264 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist erst nachträglich durch das EG-Finanzschutzgesetz vom 10. September 1998 (BGBl. II S. 2322) eingefügt worden. - BVerfG, 19.12.2002 - 2 BvR 666/02
Geltung des deutschen Strafrechts für im Ausland begangene Hinterziehung von …
Rn. 10 Mit dem am 22. September 1998 in Kraft getretenen Gesetz zu dem Übereinkommen vom 26. Juli 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (EG-Finanzschutzgesetz) vom 10. September 1998 (BGBl II, S. 2322) hat der Gesetzgeber die Frage geklärt, indem er in Absatz 7 der noch heute gültigen Fassung des § 370 AO einen ausdrücklichen Bezug auf Absatz 6 der Vorschrift aufgenommen hat (…vgl. Art. 3 des Regierungsentwurfs, BTDrucks 13/10425, sowie Joecks, a.a.O., Rn. 33). - BGH, 21.02.2001 - 5 StR 368/00
Freispruch einer zur Bekämpfung des organisierten Zigarettenschmuggels …
Der Gesetzgeber hat das Redaktionsversehen durch Aufnahme eines ausdrücklichen Verweises des § 370 Abs. 7 AO auf Abs. 6 dieser Vorschrift durch das EG-Finanzschutzgesetz vom 10. September 1998 (BGBl. II. 1998, 2322) korrigiert. - BGH, 30.10.2003 - 5 StR 274/03
Beweisantrag (konkrete Beweistatsache); wesentliche Verteidigungsbeschränkung …
Ungeachtet dessen ist seit der Änderung des § 370 Abs. 7 AO durch das EG-Finanzschutzgesetz vom 10. September 1998 (BGBl. II, S. 2322) klargestellt, daß auch die Hinterziehung von Eingangsabgaben in anderen EU-Mitgliedstaaten in Deutschland verfolgbar ist (BVerfG wistra 2003, 255).
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