15.06.2001
Bundestag - Drucksache 14/6279
UnterrichtungüberStellungnahmeBRg, Urheber:Bundesregierung
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 2001 S. 3510 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 67, ausgegeben am 17.12.2001, Seite 3510
- Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen
- vom 11.12.2001
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)
- 14.04.1999 BT SCHUTZ GEFÄHRDETER ZEUGEN VERBESSERN (GESETZENTWURF)
- 21.06.2001 BT Überarbeiteter Entwurf für Zeugenschutz findet Zustimmung der Regierung
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 15.12.2005 - 3 StR 281/04
Auskunftsverweigerungsrecht (frühere Straftaten; Verpflichtungserklärung); …
Rn. 13 Die allgemeine Organisation des Zeugenschutzes sowie die Rechtsfolgen, die durch die Aufnahme einer Person in ein Zeugenschutzprogramm entstehen, hat der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen (ZSHG) vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3510) erstmals bundeseinheitlich geregelt. - VG Gelsenkirchen, 12.02.2003 - 17 K 6037/01
Rechtswidrige Entlassung aus dem Zeugenschutzprogramm
Rn. 34 Bestätigt wird diese Sicht durch einen Blick auf das neue Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen" (Zeugenschutzharmonisierungsgesetz - ZSHG -) vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I 2001, 3510). - VG Hannover, 26.03.2009 - 6 A 14/09
Zeugenschutz, Beendigung: Verwaltungsakt; Zeugenschutzprogramm, Entlassung
Zwar datiert das ZSHG vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3510), so dass mit der Aufnahme der Kläger in ein Zeugenschutzprogramm im Jahre 1999 (zunächst) keine "Maßnahmen nach diesem Gesetz" verbunden waren.
dejure.org
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