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15.06.2001

Bundestag - Drucksache 14/6279

UnterrichtungüberStellungnahmeBRg, Urheber:Bundesregierung

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2001 S. 3510   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,39663
BGBl. I 2001 S. 3510 (https://dejure.org/2001,39663)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 67, ausgegeben am 17.12.2001, Seite 3510
  • Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen
  • vom 11.12.2001

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 14.04.1999   BT   SCHUTZ GEFÄHRDETER ZEUGEN VERBESSERN (GESETZENTWURF)
  • 21.06.2001   BT   Überarbeiteter Entwurf für Zeugenschutz findet Zustimmung der Regierung

In Nachschlagewerken (2)

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 15.12.2005 - 3 StR 281/04

    Auskunftsverweigerungsrecht (frühere Straftaten; Verpflichtungserklärung); …

    Rn. 13 Die allgemeine Organisation des Zeugenschutzes sowie die Rechtsfolgen, die durch die Aufnahme einer Person in ein Zeugenschutzprogramm entstehen, hat der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen (ZSHG) vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3510) erstmals bundeseinheitlich geregelt.
  • VG Gelsenkirchen, 12.02.2003 - 17 K 6037/01

    Rechtswidrige Entlassung aus dem Zeugenschutzprogramm

    Rn. 34 Bestätigt wird diese Sicht durch einen Blick auf das neue Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen" (Zeugenschutzharmonisierungsgesetz - ZSHG -) vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I 2001, 3510).
  • VG Hannover, 26.03.2009 - 6 A 14/09

    Zeugenschutz, Beendigung: Verwaltungsakt; Zeugenschutzprogramm, Entlassung

    Zwar datiert das ZSHG vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3510), so dass mit der Aufnahme der Kläger in ein Zeugenschutzprogramm im Jahre 1999 (zunächst) keine "Maßnahmen nach diesem Gesetz" verbunden waren.
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