13.05.2002
Bundestag - Drucksache 14/8998
Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderJustiz(federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 2002 S. 3387 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 61, ausgegeben am 29.08.2002, Seite 3387
- Gesetz zur Ausführung des Zweiten Protokolls vom 19. Juni 1997 zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften, der Gemeinsamen Maßnahme betreffend die Bestechung im privaten Sektor vom 22. Dezember 1998 und des ...
- vom 22.08.2002
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)
- 14.05.2002 BT Korruption und Betrug innerhalb der EU ins Visier genommen
- 12.06.2002 BT Regierung: Bei Verdacht auf Vorteilsgewährung und -annahme nicht abhören
Wird zitiert von ... (8)
- BFH, 15.04.2021 - IV R 25/18
Voraussetzungen des Verbots des Abzugs von sog. Bestechungsgeldern nach § 4 Abs. …
Außerdem hätten die Zahlungen als Handlungen im ausländischen Wettbewerb der Bestechung im geschäftlichen Verkehr gedient (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes in der in den Streitjahren gültigen Fassung --EStG-- i.V.m. § 299 Abs. 2 und Abs. 3 des Strafgesetzbuchs i.d.F. des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Protokolls vom 19.06.1997 zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften, der Gemeinsamen Maßnahme betreffend die Bestechung im privaten Sektor vom 22.12.1998 und des Rahmenbeschlusses vom 29.05.2000 über die Verstärkung des mit strafrechtlichen und anderen Sanktionen bewehrten Schutzes gegen Geldfälschung im Hinblick auf die Einführung des Euro vom 22.08.2002, BGBl I 2002, 3387 --StGB--). - BGH, 27.02.2004 - 2 StR 146/03
Urteil wegen Handeltreibes mit Heroin rechtskräftig
Erst durch das Ausführungsgesetz zum Zweiten Protokoll vom 19. Juni 1997 zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften, der Gemeinsamen Maßnahme betreffend die Bestechung im privaten Sektor vom 22. Dezember 1998 und des Rahmenbeschlusses vom 29. Mai 2000 über die Verstärkung des mit strafrechtlichen und anderen Sanktionen bewehrten Schutzes gegen Geldfälschung im Hinblick auf die Einführung des Euro vom 22. August 2002 (BGBl. I 3387) wurde in § 75 Satz 1 StGB eine Nummer 5 eingefügt, die auch sonstige Personen, die für die Leitung des Betriebes oder Unternehmens verantwortlich handeln, einbezieht. - VGH Hessen, 05.11.2008 - 6 A 713/08
Finanzportfolioverwaltung
Als Rechtsgrundlage für die sofortige Einstellung des Geschäftsbetriebs und die unverzügliche Abwicklung der Geschäfte hat sich die Beklagte in ihren Bescheiden vom 3. Juli 2003 sowie in den dazugehörigen Widerspruchsbescheiden vom 13. bzw. 24. Juni 2005 auf § 37 Abs. 1 Satz 1 und § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2776), geändert durch Art. 3 Abs. 3 des Gesetzes vom 22. August 2002 (BGBl. I S. 3387) gestützt.
- LG Hamburg, 17.07.2020 - 630 KLs 5/16
Besonders schwere Fälle der Bestechung im ausländischen Wettbewerb und …
Die insoweit schon seit dem Gesetz vom 22. August 2002 (BGBl. I S. 3387) mit Wirkung zum 30. August 2002 geltende Rechtslage, nach der die an ausländische Angestellte oder Beauftragten eines Unternehmens gezahlten Bestechungsgelder ebenfalls strafbar und in der Folge nicht mehr steuerlich absetzbar sind, wird ihm deshalb bekannt gewesen sein. - BGH, 16.12.2003 - 1 StR 297/03
Vorbereitung der Fälschung von Zahlungskarten (mit Speicherelementen versehenes …
Rn. 19 Darauf, ob es sich bei den elektronisch gespeicherten Datensätzen bzw. der - möglicherweise programmierten - Auslese- und der Speichermöglichkeit überhaupt um "Computerprogramme" im Sinne von § 149 Abs. 1 Nr. 1 StGB oder um "andere Bestandteile" im Sinne von § 149 Abs. 1 Nr. 3 StGB handelt, kommt es schon deshalb nicht an, weil das Merkmal "Computerprogramme" und die Nr. 3 des Abs. 1 erst mit dem Gesetz vom 22. August 2002 (BGBl I S. 3387) mit Wirkung vom 30. August 2003 - also erst nach der Tat - in die Norm eingefügt worden ist. - FG Baden-Württemberg, 21.10.2014 - 6 K 2550/12
Sportrechtliche "Erlösbeteiligungen" als Forderung i. S. von § 7 Abs. 6a AStG
Rn. 54 Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter i. S. des § 7 Abs. 6a AStG sind Einkünfte der ausländischen Zwischengesellschaft (§ 8 AStG), die aus dem Halten, der Verwaltung, Werterhaltung oder Werterhöhung von Zahlungsmitteln, Forderungen, Wertpapieren, Beteiligungen (mit Ausnahme der in § 8 Abs. 1 Nr. 8 und 9 AStG genannten Einkünfte) oder ähnlichen Vermögenswerten stammen, es sei denn, der Steuerpflichtige weist nach, dass sie aus einer Tätigkeit stammen, die einer unter § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AStG fallenden eigenen Tätigkeit der ausländischen Gesellschaft dient, ausgenommen Tätigkeiten im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 des Kreditwesengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl I S. 2776), das zuletzt durch Art. 3 Abs. 3 des Gesetzes vom 22. August 2002 (BGBl 2002 I S. 3387) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung. - BFH, 15.04.2021 - IV R 27/18
Voraussetzungen des Verbots des Abzugs von sog. Bestechungsgeldern nach § 4 Abs. …
Außerdem hätten die Zahlungen als Handlungen im ausländischen Wettbewerb der Bestechung im geschäftlichen Verkehr gedient (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 des Einkommensteuergesetzes in der in den Streitjahren gültigen Fassung --EStG-- i.V.m. § 299 Abs. 2 und Abs. 3 des Strafgesetzbuchs i.d.F. des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Protokolls vom 19.06.1997 zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften, der Gemeinsamen Maßnahme betreffend die Bestechung im privaten Sektor vom 22.12.1998 und des Rahmenbeschlusses vom 29.05.2000 über die Verstärkung des mit strafrechtlichen und anderen Sanktionen bewehrten Schutzes gegen Geldfälschung im Hinblick auf die Einführung des Euro vom 22.08.2002, BGBl I 2002, 3387 --StGB--). - BFH, 15.04.2021 - IV R 26/18
Voraussetzungen des Verbots des Abzugs von sog. Bestechungsgeldern nach § 4 Abs. …
Außerdem hätten die Zahlungen als Handlungen im ausländischen Wettbewerb der Bestechung im geschäftlichen Verkehr gedient (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes in der in den Streitjahren gültigen Fassung --EStG-- i.V.m. § 299 Abs. 2 und Abs. 3 des Strafgesetzbuchs i.d.F. des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Protokolls vom 19.06.1997 zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften, der Gemeinsamen Maßnahme betreffend die Bestechung im privaten Sektor vom 22.12.1998 und des Rahmenbeschlusses vom 29.05.2000 über die Verstärkung des mit strafrechtlichen und anderen Sanktionen bewehrten Schutzes gegen Geldfälschung im Hinblick auf die Einführung des Euro vom 22.08.2002, BGBl I 2002, 3387 --StGB--).
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