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16.06.2020

Bundestag - Drucksache 19/20058

Gesetzentwurf, Urheber:FraktionderCDU/CSU,FraktionderSPD

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2020 S. 1512   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,16476
BGBl. I 2020 S. 1512 (https://dejure.org/2020,16476)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 31, ausgegeben am 30.06.2020, Seite 1512
  • Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz)
  • vom 29.06.2020

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz)

Meldungen (3)

  • archive.ph

    Umstrittenes "Lex Cum-Ex": Geld ist wohl in vielen Fällen weg [16.07.2020]

  • datev.de

    Finanzämter berücksichtigen die Erhöhung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende für 2020 und 2021 ab Juli 2020

  • deloitte-tax-news.de

    Zweites Corona-Steuerhilfegesetz: Gesetzgebung im Eiltempo

Literatur (3)

  • haufe.de

    Herausforderungen durch die Absenkung des Umsatzsteuersatzes 2020

  • nwb-experten-blog.de

    Neue Verlustverrechnungsmöglichkeiten des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes - der große Wurf?

  • esche.de

    Steuerliche Verlustverrechnung in Corona-Zeiten

 
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Wird zitiert von ... (30)

  • BVerfG, 07.04.2022 - 2 BvR 2194/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von rund 176 Millionen Euro im …

    Mit Wirkung zum 1. Juli 2020 führte der Gesetzgeber - ausdrücklich als Reaktion auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. Oktober 2019 (vgl. BTDrucks 19/20058, S. 28) - durch das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) vom 29. Juni 2020 (BGBl I S. 1512) § 375a AO ein.
  • VG Hamburg, 07.05.2024 - 20 B 14/21

    Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zur Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe …

    Rn. 57 (cc) Hinzuzurechnen sind für das Jahr 2020 ferner die nach § 66 Abs. 1 Satz 2 EStG in der Fassung vom 29. Juni 2020 (BGBl. I S. 1512) gewährten Einmalzahlungen in Höhe von 300 Euro pro Kind, d.h. in Höhe von 600 Euro für zwei Kinder.

    Denn diese sind nach dem Gesetz zur Nichtanrechnung des Kinderbonus (ebenfalls in der Fassung vom 29. Juni 2020, BGBl. I S. 1512) - anders als das Kindergeld (vgl. § 82 Abs. 1 Satz 6 SGB XII) - nicht auf das Einkommen von Grundsicherungsempfängern und Grundsicherungsempfängerinnen anzurechnen.

  • LSG Sachsen, 10.04.2025 - L 3 BK 3/24

    Ansprüche einer leistungsberechtigten Mutter auf weitere Leistungen für ihre …

    Nach § 6 Abs. 3 Satz 1 BKGG in der vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Fassung (vgl. Artikel 9 des Gesetzes vom 29. Juni 2020 [BGBl. I S. 1512]) wurde für jedes Kind, für das für den Monat September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld bestand, für den Monat September 2020 ein Einmalbetrag von 200, 00 EUR und für den Monat Oktober 2020 ein Einmalbetrag von 100, 00 EUR gezahlt.

    Eine entsprechende Regelung fand sich in § 66 Abs. 1 Satz 2 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) ebenfalls in der vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Fassung (vgl. Artikel 1 Nr. 9 des Gesetzes vom 29. Juni 2020 [BGBl. I S. 1512]).

    Nach Satz 1 des Gesetzes zur Nichtanrechnung und Nichtberücksichtigung des Kinderbonus vom 2. März 2009 (BGBl. I S. 416) in der Fassung von Artikel 11 Nr. 2 des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) vom 29. Juni 2020 (BGBl. I S. 1512) war diese Leistung bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig war, nicht als Einkommen zu berücksichtigen.

  • VG Berlin, 16.06.2023 - 26 K 245.23

    Berliner Richterbesoldung in 2016 und 2017 verfassungswidrig

    Rn. 215 Die in den Jahren 2020 (300 Euro pro Kind) und 2021 (150 Euro pro Kind) erfolgten Einmalzahlungen ("Corona-Prämie") werden vorliegend nicht berücksichtigt, da diese Zahlung auch an Grundsicherungsempfänger erfolgte und - anders als das regelmäßige Kindergeld - nicht auf den Regelsatz angerechnet wird, so dass diese Zahlung hinsichtlich der Frage der Einhaltung des Mindestabstandsgebots weitgehend neutral bleibt (vgl. Gesetz zur Nichtanrechnung und Nichtberücksichtigung des Kinderbonus i.d.F. v. 29.6.2020 (BGBl I S. 1512)).
  • VG Berlin, 16.06.2023 - 26 K 247.23

    Verfassungsmäßigkeit der Richterbesoldung in Berlin

    Rn. 218 Die in den Jahren 2020 (300 Euro pro Kind) und 2021 (150 Euro pro Kind) erfolgten Einmalzahlungen ("Corona-Prämie") werden vorliegend nicht berücksichtigt, da diese Zahlung auch an Grundsicherungsempfänger erfolgte und - anders als das regelmäßige Kindergeld - nicht auf den Regelsatz angerechnet wird, so dass diese Zahlung hinsichtlich der Frage der Einhaltung des Mindestabstandsgebots weitgehend neutral bleibt (vgl. Gesetz zur Nichtanrechnung und Nichtberücksichtigung des Kinderbonus i.d.F. v. 29.6.2020 (BGBl I S. 1512)).
  • VG Hamburg, 07.05.2024 - 20 B 6288/21

    Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zur Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe …

    Rn. 116 (ccc) Hinzuzurechnen sind für das Jahr 2020 ferner die nach § 66 Abs. 1 Satz 2 EStG in der Fassung vom 29. Juni 2020 (BGBl. I S. 1512) gewährten Einmalzahlungen in Höhe von 300 Euro pro Kind, d.h. in Höhe von 600 Euro für zwei Kinder.

    Denn diese sind nach dem Gesetz zur Nichtanrechnung des Kinderbonus (ebenfalls in der Fassung vom 29. Juni 2020, BGBl. I S. 1512) - anders als das Kindergeld (vgl. § 82 Abs. 1 Satz 6 SGB XII) - nicht auf das Einkommen von Grundsicherungsempfängern und Grundsicherungsempfängerinnen anzurechnen.

  • VG Hamburg, 07.05.2024 - 20 B 2157/21

    Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zur Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe …

    Rn. 117 (ccc) Hinzuzurechnen sind für das Jahr 2020 ferner die nach § 66 Abs. 1 Satz 2 EStG in der Fassung vom 29. Juni 2020 (BGBl. I S. 1512) gewährten Einmalzahlungen in Höhe von 300 Euro pro Kind, d.h. in Höhe von 600 Euro für zwei Kinder.

    Denn diese sind nach dem Gesetz zur Nichtanrechnung des Kinderbonus (ebenfalls in der Fassung vom 29. Juni 2020, BGBl. I S. 1512) - anders als das Kindergeld (vgl. § 82 Abs. 1 Satz 6 SGB XII) - nicht auf das Einkommen von Grundsicherungsempfängern und Grundsicherungsempfängerinnen anzurechnen.

  • BFH, 18.01.2024 - III R 5/23

    Anspruchsvorrang des am Monatsanfang Kindergeldberechtigten

    Rn. 27 b) Diese Voraussetzungen des durch Art. 1 Ziff. 9 des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) vom 29.06.2020 (BGBl I 2020, 1512) eingeführten Kinderbonus für das Jahr 2020 erfüllt der Kläger insofern nicht, als er weder für den November 2020 noch für den Dezember 2020 einen Anspruch auf Kindergeld für den am 26.11.2020 geborenen A hat.
  • LG München I, 13.08.2021 - 37 O 13490/20

    Unterlassungsanspruch auf Grundlage einer pandemiebedingten befristeten …

    Weitere vertragliche und gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt."Mit dem sog. "Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz" vom 29.06.2020 (BGBl. I S. 1512) reduzierte der Gesetzgeber im Rahmen des Konjunkturpaketes zur Corona-Krise die Umsatzsteuer vorübergehend vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5%.
  • OLG Celle, 05.11.2021 - 5 StS 2/20

    Vergütung für die Anfertigung von Wortprotokollen aus …

    Rn. 30 Der durch die Sonderregelung des § 28 Abs. 1 UStG in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) vom 29. Juni 2020 (BGBl. I S. 1512) für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 auf 16 Prozent abgesenkte Steuersatz kommt hingegen nicht zur Anwendung.
  • FG Köln, 15.04.2026 - 9 K 76/23
  • OLG Frankfurt, 24.10.2023 - 2 U 5/23

    Änderung des Spielhallengesetzes als Mietmangel

  • FG München, 16.07.2026 - 14 K 1777/23

    Coronavirus, SARS-CoV-2, unrechtmäßige Einfuhr von Tabak, …

  • VG Hamburg, 07.05.2024 - 20 B 223/21

    Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zur Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe …

  • VG Hamburg, 07.05.2024 - 20 B 4571/21

    Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zur Hamburger Besoldung in den …

  • FG Düsseldorf, 24.05.2024 - 3 K 2297/20

    Zulässigkeit einer Steuerfestsetzung sowie Aufhebung oder Änderung bei Ablauf der …

  • LSG Thüringen, 28.10.2024 - L 1 JVEG 195/24

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - gerichtskostenfreies …

  • VG Berlin, 16.06.2023 - 26 K 246.23

    Verfassungsmäßigkeit der Richterbesoldung in Berlin

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2025 - L 3 AS 410/22

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne …

  • OLG München, 01.07.2025 - 19 U 3555/22

    Anspruch eines Betreibers einer Biogasanlage auf pauschales Entgelt für …

  • LSG Schleswig-Holstein, 11.03.2021 - L 5 AR 368/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - besondere …

  • VG Greifswald, 22.07.2025 - 6 A 155/22

    Verfassungsmäßigkeit der Besoldung der Landesbeamten Mecklenburg-Vorpommern der …

  • OLG Frankfurt, 23.04.2024 - 10 U 191/22

    Verjährung und Verwirkung von Testamentsvollstreckervergütung

  • VG Greifswald, 22.07.2025 - 6 A 1905/21
  • VG Greifswald, 29.04.2025 - 6 A 1088/19

    Amtsangemessenheit der Beamtenalimentation; Vorlage an das …

  • VG Greifswald, 29.04.2025 - 6 A 1309/19

    Amtsangemessenheit der Beamtenalimentation

  • VG Berlin, 28.04.2021 - 14 KE 21.21

    Umsatzsteuersatzermäßigung, Anwaltsgebühren

  • VG Greifswald, 29.04.2025 - 6 A 1514/19
  • FG Sachsen-Anhalt, 30.03.2022 - 5 Ko 114/22

    Kostenfestsetzung nach Erledigung der Hauptsache - Bemessung der …

  • FG Sachsen-Anhalt, 25.01.2022 - 5 Ko 561/21

    Kostenfestsetzung nach Erledigung der Hauptsache - Bemessung der …

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