Gesetzgebung
| BGBl. I 2021 S. 2065 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 37, ausgegeben am 30.06.2021, Seite 2065
- Gesetz zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes und der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz
- vom 25.06.2021
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
... Gesetz zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes und der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz
Meldungen
- cmshs-bloggt.de
Das Glücksspielrecht unter dem neuen Glücksspielstaatsvertrag - Was ändert sich für Glücksspielanbieter? - Update #2
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
- 26.03.2021 BR Online-Glücksspiel - Länder wollen Online-Poker und virtuelles Automatenspiel besteuern
Wird zitiert von ... (11)
- BVerwG, 20.09.2022 - 9 C 2.22
Gemeinden dürfen keine Wettbürosteuer erheben
Rn. 22 Im Übrigen würde sich auch aus dem Rennwett- und Lotteriegesetz in der Fassung des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2065 - RennwLottG n. F. -) keine andere Beurteilung ergeben, weil die entsprechenden Besteuerungsvorschriften in § 9 Abs. 1, § 10 sowie § 17 Abs. 1 und § 18 RennwLottG n. F. sachlich unverändert geblieben sind. - FG Münster, 27.12.2021 - 5 V 2705/21
Steuerpflicht von Geldspielautomatenumsätzen ist zweifelhaft
Der Gesetzgeber habe sich bei der Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksache 19/28400) ausführlich mit dieser Thematik beschäftigt und komme zu der Auffassung, dass wesentliche Unterschiede im Sinne der EuGH-Rechtsprechung zwischen den Online-Angeboten und den terrestrischen Angeboten bestünden, und dass es entsprechend sachlich und rechtlich möglich sei, die Online-Spiele dem Rennwett- und Lotteriesteuergesetz unterzuordnen. - BFH, 26.09.2022 - XI B 9/22
Besteuerung von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten
Sie unterfielen den §§ 36 ff. des Rennwett- und Lotteriegesetzes vom 25.06.2021 --RennwLottG-- (BGBl. I 2021, 2065) und seien deshalb nach § 4 Nr. 9 Buchst. b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) umsatzsteuerfrei.
- BFH, 07.09.2021 - IX R 5/19
Besteuerung einer Sportwettenbörse nach der Rechtslage 2012
Veranstalter ist, wer die planmäßige Ausführung des gesamten Unternehmens selbst oder durch andere ins Werk setzt und dabei das Spiel- und Wettgeschehen maßgeblich gestaltet (…BTDrucks 17/8494, S. 8; vgl. auch die ab 01.07.2021 neu geltende Fassung des § 19 Satz 2 RennwLottG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes und der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz, BGBl I 2021, 2065). - BFH, 16.07.2024 - IX R 6/22
Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Besteuerung von Sportwetten
Dies zeigt sich daran, dass nach den Feststellungen des FG seit der Legalisierung der Sportwetten und der Einführung der Besteuerung zum 01.07.2012 und auch nach dem Erlass des Gesetzes zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes und der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz vom 25.06.2021 (BGBl I 2021, 2065) die Zahl der steuerlich registrierten und ihre steuerlichen Pflichten erfüllenden Sportwettenveranstalter stetig gestiegen ist. - FG Hessen, 31.10.2024 - 5 K 1125/23
Besteuerung von virtuellen Automatenglücksspielen nach dem Rennwett- und …
Sie erbrachte zunächst seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung zum Rennwett- und Lotteriegesetzes (RennwlottG) mit Wirkung zum 01.07.2021 (Art. 1 und 4 Satz 1 des Gesetzes vom 25.06.2021, BGBl I 2065), mit der die Besteuerung des virtuellen Automatenspiels eingeführt wurde, die ihren Steueranmeldungen entsprechenden Zahlungen der Virtuellen Automatensteuer.Mit der Neufassung des RennwLottG mit Gesetz vom 25.06.2021 (BGBl. I S. 2065) hat der Bundesgesetzgeber erstmals in §§ 36 ff. RennwLottG Regelungen zur Besteuerung der virtuellen Automatenspiele geschaffen, welche stets online angeboten werden.
- BFH, 07.09.2021 - IX R 30/18
Besteuerung von Sportwetten
Der Gesetzgeber räume anlässlich der Neuregelung von § 17 und § 18 RennwLottG in der seit 01.07.2021 geltenden Fassung (vgl. Gesetz zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes und der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz vom 25.06.2021, BGBl I 2021, 2065) ein, dass die bisherige Regelung zur Bemessungsgrundlage mangelhaft gewesen sei. - FG Hessen, 31.10.2024 - 5 K 1126/23
Besteuerung von virtuellen Automatenglücksspielen nach dem Rennwett- und …
Mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung zum Rennwett- und Lotteriegesetzes (RennwlottG) mit Wirkung zum 01.07.2021 (Art. 1 und 4 Satz 1 des Gesetzes vom 25.06.2021, BGBl I 2065), mit der die Besteuerung des virtuellen Automatenspiels eingeführt wurde, reichte die Klägerin für den Monat Juli 2021 beim Beklagten am 13.08.2021 eine Anmeldung zur Virtuellen Automatensteuer über … EUR ein und erhob zugleich am 13.08.2021 Einspruch, den sie mit Schriftsatz vom 11.09.2023 unter Beifügung eines Kurzgutachtens von B umfassend begründete.Mit der Neufassung des RennwLottG mit Gesetz vom 25.06.2021 (BGBl. I S. 2065) hat der Bundesgesetzgeber erstmals in §§ 36 ff RennwLottG Regelungen zur Besteuerung der virtuellen Automatenspiele geschaffen, welche stets online angeboten werden.
- BVerwG, 20.09.2022 - 9 C 4.22
Gemeinden dürfen keine Wettbürosteuer erheben
Rn. 22 Im Übrigen würde sich auch aus dem Rennwett- und Lotteriegesetz in der Fassung des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2065 - RennwLottG n. F. -) keine andere Beurteilung ergeben, weil die entsprechenden Besteuerungsvorschriften in § 9 Abs. 1, § 10 sowie § 17 Abs. 1 und § 18 RennwLottG n. F. sachlich unverändert geblieben sind. - BVerwG, 20.09.2022 - 9 C 3.22
Gemeinden dürfen keine Wettbürosteuer erheben
Rn. 22 Im Übrigen würde sich auch aus dem Rennwett- und Lotteriegesetz in der Fassung des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2065 - RennwLottG n. F. -) keine andere Beurteilung ergeben, weil die entsprechenden Besteuerungsvorschriften in § 9 Abs. 1, § 10 sowie § 17 Abs. 1 und § 18 RennwLottG n. F. sachlich unverändert geblieben sind. - FG Sachsen, 21.04.2022 - 8 V 92/22
Aussetzung der Anmeldung der virtuellen Automatensteuer einer Betreiberin für …
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