Gesetzgebung
| BGBl. I 1960 S. 1005 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1960 Teil I Nr. 67, ausgegeben am 22.12.1960, Seite 1005
- Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
- vom 19.12.1960
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 25.04.2018 - III R 40/17
Kfz-Steuerbefreiung für Zugmaschinen im Schaustellerbetrieb
Die Steuerbefreiung wurde durch das Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 19. Dezember 1960 (BGBl I 1960, 1005) als § 2 Nr. 7 KraftStG eingeführt. - BFH, 13.08.1985 - VII R 172/83
Kraftfahrzeugsteuer - Befreiung - In Berlin zugelassene Anhänger - Mißbrauch …
Das KraftStG 1972, nach dem die Klägerin die Kraftfahrzeugsteuer schuldet, galt gemäß Art. 4 Abs. 1 des Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 19. Dezember 1960 - KraftStÄndG 1960 - (BGBl I 1960, 1005, BStBl I 1960, 992) und den entsprechenden Vorschriften der späteren Änderungsgesetze i. V. m. § 12 Abs. 1, § 13 Abs. 1 des Gesetzes über die Stellung des Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes - Drittes Überleitungsgesetz - vom 4. Januar 1952 (BGBl I 1952, 1, BStBl I 1952, 13) auch im Lande Berlin; seine Neufassung ist dort bekanntgemacht worden (GVBl Bln 1973, 6; Steuer- und Zollblatt Berlin - StZBl. Bln. - 1973, 24). - BFH, 23.04.1980 - II R 176/75
Steuerfreiheit - Zugmaschine - Schausteller - Sattelzugmaschine
Später, durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 19. Dezember 1960 (BGBl I 1005, BStBl I 992), wurde die Vorschrift des § 2 (Ausnahmen von der Besteuerung) neu gefaßt, wobei die Befreiungstatbestände Nrn. 6 und 7 neu eingefügt wurden. - BFH, 26.01.1966 - II 135/63
Verwendung eines für einen Zweckverband zugelassenen Tiefladeanhängers zur …
In bewußter Abweichung von § 2 der Zweiten Durchführungsverordnung zum Kontrollratsgesetz Nr. 14, durch den diese Befreiungsvorschrift eingeführt worden war, hat der Gesetzgeber bei der Neufassung des § 2 Nr. 3 durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 19. Dezember 1960 (BGBl 1960 I S. 1005, BStBl 1960 I S. 992) für Müllabfuhrfahrzeuge von Gebietskörperschaften hierauf verzichtet, um kleinere (also gerade auch Land-)Gemeinden, die sich solche oft teuren Spezialfahrzeuge nicht beschaffen können, künftig nicht zu benachteiligen (Deutscher Bundestag, 3. Wahlperiode, Drucksache 1621, Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zu Art. 1 Nr. 2 S. 5, 6).
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