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Gesetzgebung
   BGBl. I 1979 S. 509   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,5016
BGBl. I 1979 S. 509 (https://dejure.org/1979,5016)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1979 Teil I Nr. 23, ausgegeben am 10.05.1979, Seite 509
  • Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Reisevertragsgesetz)
  • vom 04.05.1979

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 20.05.2014 - X ZR 134/13

    Reisevertrag: Anwendbarkeit von Reiserecht auf Hotelbuchung; Umfang der …

    Wegen einer erkennbar planwidrigen Lücke im Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz über den Reiseveranstaltungsvertrag vom 4. Mai 1979 (vgl. BT-Drucks. 8/786; 8/2343) sind die §§ 651a ff. BGB gleichwohl auf einen Vertrag entsprechend anzuwenden, der nur die Buchung einer Ferienunterkunft bei einem Reiseveranstalter zum Gegenstand hat, wenn der Veranstalter diese Leistung erkennbar in eigener Verantwortung erbringen soll und aus der Sicht eines durchschnittlichen Reisekunden sowie nach dem ihm unterbreiteten Angebot diese einzelne Reiseleistung mit gleichen oder ähnlichen Organisationspflichten wie bei einer Reise erbracht werden soll, bei der neben der Ferienunterkunft noch eine zweite Leistung wie zum Beispiel der Transport zum Reiseziel vereinbart worden ist (vgl. BGH, Urteile vom 9. Juli 1992 - VII ZR 7/92, BGHZ 119, 152 unter IV 2 c;… vom 23. Oktober 2012 - X ZR 157/11, NJW 2013, 308 Rn. 12, 25;… vom 28. Mai 2013 - X ZR 88/12, RRa 2013, 222 Rn. 8, 10).
  • BGH, 23.11.1989 - VII ZR 60/89

    Kündigung einer von einer Schulklasse gebuchten Reise wegen des Reaktorunfalls in …

    a) Die Vorschrift des § 651 j Abs. 1 BGB stellt im Anschluß an § 11 des von der Bundesregierung vorgeschlagenen Entwurfs eines Gesetzes über den Reiseveranstaltungsvertrag eine Sonderregelung des Wegfalls der Geschäftsgrundlage dar (vgl. Bundestags-Drucksachen 8/786 S. 21; 8/2343 S. 12).
  • OLG Dresden, 21.06.2012 - 8 U 1900/11

    Formularmäßige Vereinbarung einer Pflicht zur Entrichtung einer Anzahlung von 40 …

    42 Soweit die Beklagte in dem nicht nachgelassenen Schriftsatz vom 05.06.2012 nach Schluss der mündlichen Verhandlung Zweifel daran anklingen lässt, ob es sich bei der Beklagten überhaupt um einen Reiseveranstalter im Sinn des § 651a BGB handele, da in der Gesetzesbegründung zur Bundestagsdrucksache 8/2343 auf Seite 6 die Tätigkeit des Reiseveranstalters dergestalt beschrieben sei, dass dieser die einzelnen Leistungen im vorhinein ausgewählt, miteinander verbunden, aufeinander abgestimmt und die somit gebildete Einheit zu einem einheitlichen Preis verkauft habe, so dass sich das von der Beklagten betriebene Dynamic Packaging von der vom Gesetzgeber bei Verabschiedung der §§ 651a ff. BGB vorgestellten Definition des Veranstalters unterscheide, so besteht zur Überzeugung des Senats kein Zweifel an der Anwendbarkeit der §§ 651a ff. BGB auf das Geschäftsmodell der Beklagten.
  • BGH, 26.06.1980 - VII ZR 257/79

    Vergütungsgefahr bei Leistungsstörungen eines Reisevertrages über eine Kreuzfahrt

    Die durch das Reisevertragsgesetz vom 4. Mai 1979 (BGBl I 509) eingeführten Bestimmungen der §§ 651 a ff BGB sind erst am 1. Oktober 1979 in Kraft getreten; sie haben hier außer Betracht zu bleiben.
  • BGH, 23.09.1982 - VII ZR 301/81

    Buchung einer Pauschalreise; Schadensersatz wegen nicht ordnungsgemäßer …

    Die Bestimmung des § 651 j BGB sollte vielmehr im Anschluß an § 11 des von der Bundesregierung vorgeschlagenen Entwurfs eines Gesetzes über den Reiseveranstaltungsvertrag eine Sonderregelung des Wegfalls der Geschäftsgrundlage darstellen; dafür bestehe angesichts der starken Beziehung des Reiserechts auch zum Ausland und den damit notwendig verbundenen Risiken für die Vertragsabwicklung ein besonderes Bedürfnis (…vgl. BT-Drucksachen 8/786, S. 21; 8/2343, S. 12).
  • LG Hannover, 09.03.1988 - 3 S 335/88
    Sie liefen darauf hinaus, dem Urlauber unter Berücksichtigung nur aller denkbaren Umstände eine Entschädigung für vertanen Urlaub zukommen zu lassen (vgl. § 18 Abs. 2 des RegE 1976 mit Begründung, Bundestags-Drucksache 7/5141 vom 6.5.1976, abgedruckt bei Klatt, Gesetz über den Reisevertrag, Seite 101 ff./143; Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, ... Bundestags-Drucksache 8/2343 vom 4.12.1978, abgedruckt bei Klatt aaO. Seite 199 ff./213;… ferner Bundesrats-Drucksache 29/1/79 vom 31.1.1979, abgedruckt bei Klatt aaO. Seite 253).
  • LG Hannover, 30.03.1989 - 3 S 451/88
    Der Gesetzgeber hat diesen Begriff ausdrücklich lediglich bei der Regelung der Vertragskündigung nach § 651 j BGB verwandt und wollte den Streik dabei nicht als Fall "höherer Gewalt" behandelt wissen (Bundestagsdrucksache 8/2343 vom 04.12.1978, abgedruckt bei Klatt.
  • LG Frankfurt/Main, 14.03.1983 - 24 S 307/82
    Der Gesetzgeber des Reisevertragsgesetzes hat ausweislich der Gesetzesmaterialien die Streitfrage zumindest nicht im Sinne eines immateriellen Schadens entscheiden wollen; vielmehr ist im Bericht des Rechtsausschusses (Bundestagsdrucksache 8/2343 vom 4.12.1978, abgedruckt bei Klatt "Gesetz über den Reisevertrag", 1979, S. 199, 213) zu lesen, dass mit dieser Regelung "ein wichtiger Grundsatz der höchstrichterlichen Rechtsprechung festgeschrieben wurde".
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