18.10.1989

Bundestag - Drucksache 11/5408

Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1989 S. 2210   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,18521
BGBl. I 1989 S. 2210 (https://dejure.org/1989,18521)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1989 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 22.12.1989, Seite 2210
  • Elftes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, Zehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes und Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
  • vom 18.12.1989

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 04.12.1998 - 2 BvR 2485/96

    Wegen Verfristung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines früheren Abgeordneten

    Das Elfte Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vom 18. Dezember 1989 (BGBl I S. 2210) änderte neben anderem § 19 mit der Folge, daß nunmehr der Anspruch auf Altersentschädigung eine achtjährige Mitgliedschaft im Bundestag voraussetzt.
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