28.09.1987

Bundestag - Drucksache 11/862

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1987 S. 2794   

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https://dejure.org/1987,15794
BGBl. I 1987 S. 2794 (https://dejure.org/1987,15794)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1987 Teil I Nr. 60, ausgegeben am 24.12.1987, Seite 2794
  • Gesetz zur finanziellen Sicherung der Künstlersozialversicherung
  • vom 18.12.1987

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 8/03 R

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabe - Eigenwerbung betreibendes

    Nach dem mit Wirkung zum 1. Januar 1988 eingeführten § 24 Abs. 1 Satz 2 Buchst a KSVG idF des Gesetzes zur finanziellen Sicherung der Künstlersozialversicherung vom 18. Dezember 1987 (BGBl I 2794), der durch das Gesetz zur Änderung des KSVG vom 20. Dezember 1988 (BGBl I 2606) mit Wirkung ab dem 1. Januar 1989 lediglich in der Bezeichnung geändert worden ist (nunmehr § 24 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KSVG), sind zur KSA Unternehmer verpflichtet, die für Zwecke ihres eigenen Unternehmens Werbung betreiben, wenn diese Werbung nach Art und Umfang der Tätigkeit der in Satz 1 Nr. 5 (jetzt Nr. 7) genannten Unternehmen entspricht und sie nicht nur gelegentlich Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilen.

    Nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers sollen jedoch diejenigen Unternehmer nicht als professionelle Vermarkter im Sinne des KSVG angesehen werden, die nur gelegentlich Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilen (BT-Drucks 11/862, S 8).

  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 17/03 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Unternehmensübergang - Unternehmenskauf -

    Nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers sollen jedoch solche Unternehmer nicht als professionelle Vermarkter angesehen werden, die nur gelegentlich Aufträge an selbstständige Künstler und Publizisten erteilen (BT-Drucks 11/862, S 8).
  • BSG, 25.10.1995 - 3 RK 15/94

    Künstlersozialabgabe bei Konzertdirektionen, Höhe der Abgabensätze der

    Der Abgabesatz betrug für die Jahre 1986, 1987 und 1988 nach § 57 Abs. 3 KSVG in der Fassung durch Art. 1 Nr. 18 des Gesetzes zur finanziellen Sicherung der Künstlersozialversicherung (KSVG/AVGÄndG) vom 18. Dezember 1987 (BGBl. I 2794) jeweils 5 vH der an selbständige Künstler gezahlten Entgelte.
  • BSG, 11.01.1989 - 10 RAr 11/87

    Aufbringung der Mittel für das Konkursausfallgeld bei einer juristischen Person

    Die Künstlersozialkasse als bisherige rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts wurde aufgelöst; sie hat ihre Rechtsfähigkeit verloren und ist Sondervermögen der Klägerin geworden (vgl BT-Drucks 11/862 S 8).

    Dies hat der Gesetzgeber in der Begründung zum Entwurf des Gesetzes zur finanziellen Sicherung der Künstlersozialversicherung (BT-Drucks 11/862, S 8) ausdrücklich klargestellt; es ergibt sich zumindest mittelbar aus § 43 Abs. 3 KSVG, wo von "personalbezogenen Verwaltungskosten" die Rede ist.

  • BSG, 01.10.1991 - 12 RK 7/90

    Feststellung der Verpflichtung von Unternehmern zur Künstlersozialabgabe durch

    Als solche ist die Künstlersozialkasse mit Ablauf des 31. Dezember 1987 aufgelöst worden, wobei alle Rechte und Pflichten auf die Landesversicherungsanstalt (LVA) Oldenburg-Bremen übergingen, die seither das KSVG durchführt und dabei die Bezeichnung "Künstlersozialkasse" führt (§ 37a und § 37 i.d.F. des Art. 1 Nr. 8 und Nr. 7 des Gesetzes zur finanziellen Sicherung der Künstlersozialversicherung vom 18. Dezember 1987 <BGBl I 2794>).
  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 7/98 R

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

    Die Einfügung von § 24 Abs. 1 Satz 2 KSVG durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 1987 (BGBl I 2794) mit Wirkung vom 1. Januar 1988 hat insoweit zu keiner Änderung geführt.
  • BSG, 17.04.1996 - 3 RK 13/95

    Zuschüsse der Künstlersozialkasse zur privaten Krankenversicherung, Bemessung,

    Das KSVG enthielt in seiner ursprünglichen Fassung (vom 27. Juli 1981, BGBl I 705 - KSVG 1981; geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 1987, BGBl I 2794) keine spezielle Regelung über die vorläufige Zahlung eines Beitragszuschusses zur privaten KV.
  • BSG, 01.10.1991 - 12 RK 33/90

    Pflicht eines Künstlervereins zur Künstlersozialabgabe

    Als solche ist die Künstlersozialkasse mit Ablauf des 31. Dezember 1987 aufgelöst worden, wobei alle Rechte und Pflichten auf die Landesversicherungsanstalt Oldenburg-Bremen übergingen, die seither das KSVG durchführt und dabei die Bezeichnung "Künstlersozialkasse" führt (§ 37a und § 37 KSVG i.d.F. des Art. 1 Nr. 8 und Nr. 7 des Gesetzes zur finanziellen Sicherung der Künstlersozialversicherung vom 18. Dezember 1987 <BGBl. I 2794>); sie ist daher auch die Beklagte des vorliegenden Rechtsstreits.
  • LSG Baden-Württemberg, 09.11.2012 - L 4 R 2556/10

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - Werbeagentur in der Rechtsform der

    Mit Wirkung zum 01. Januar 1988 hat der Gesetzgeber im Übrigen § 24 Abs. 1 KSVG durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur finanziellen Sicherung der Künstlersozialversicherung vom 18. Dezember 1987 (BGBl I. S. 2794) um den hier einschlägigen Satz 2 erweitert.
  • BSG, 01.10.1991 - 12 RK 13/91

    Pflicht eines rechtsfähigen Künstlervereins zur Künstlersozialabgabe

    Als solche ist die Künstlersozialkasse mit Ablauf des 31. Dezember 1987 aufgelöst worden, wobei alle Rechte und Pflichten auf die Landesversicherungsanstalt (LVA) Oldenburg-Bremen übergingen, die seither das KSVG durchführt und dabei die Bezeichnung "Künstlersozialkasse" führt (§ 37a und § 37 KSVG i.d.F.. des Art. 1 Nr. 8 und Nr. 7 des Gesetzes zur finanziellen Sicherung der Künstlersozialversicherung vom 18. Dezember 1987 <BGBl. I 2794>).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.12.2014 - L 11 KR 540/14

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabepflicht - Tanzschule -

  • BSG, 20.07.1994 - 12 RK 49/92

    Künstlersozialkasse - Nennung - Tätigkeitsbereich - Gerichtliche Überprüfung -

  • LSG Baden-Württemberg, 08.11.2002 - L 4 KR 1525/01

    Künstlersozialabgabepflicht von Versandhandelsunternehmen

  • LSG Bayern, 26.02.1998 - L 4 KR 8/95

    Betreiben eines Künstlersozialabgabenpflichtigen Unternehmens

  • BSG, 01.10.1991 - 12 RK 1/91

    Musikschule - Musikförderung - Künstlersozialabgabe

  • BGH, 08.07.1970 - KVR 1/70

    Preisbindung beim Automatenaufstellvertrag

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