18.04.2002
Bundestag - Drucksache 14/8823
Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 2002 S. 2074 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 40, ausgegeben am 27.06.2002, Seite 2074
- Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto und zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
- vom 20.06.2002
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
- 21.03.2002 BT Beschäftigungszeiten von Beziehern von DDR-Invalidenrenten anerkennen
In Nachschlagewerken
- Wikipedia
Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto
Wird zitiert von ... (112)
- BSG, 02.06.2009 - B 13 R 81/08 R
Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - …
Seinen Antrag vom Juni 2003 auf Altersrente unter Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten im Ghetto Krakau nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto vom 20.6.2002 (BGBl I 2074) [ZRBG] bzw Ersatzzeiten lehnte die Beklagte mit Bescheid vom 28.7.2004 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 8.11.2004 ab: Die Tätigkeit im Ghetto Krakau könne nicht als Beschäftigungszeit anerkannt werden, weil eine Entlohnung nur in Form von Sachleistungen erfolgt sei, sodass es jedenfalls am Merkmal der Entgeltlichkeit fehle.Demgegenüber erfasst das ZRBG alle Beschäftigten, die sich zwangsweise in einem Ghetto aufhielten, das sich in einem Gebiet befand, das vom Deutschen Reich besetzt oder diesem eingegliedert war, und geht insoweit von einer einheitlichen Beurteilung aus (s BT-Drucks 14/8583, S 5: "Es kommt nicht darauf an, in welchem vom Deutschen Reich beherrschten Gebiet die Beitragszeiten zurückgelegt worden sind").
Zwar ist das ZRBG, wie sich auch aus der hierzu vorliegenden Gesetzesbegründung (BT-Drucks 14/8583, S 1, 6; 14/8602, S 1, 5) ergibt, ausdrücklich in Reaktion auf die (und in Akzeptanz der) Ghetto-Rechtsprechung des BSG verabschiedet worden (…s Senatsurteil vom 7.10.2004, BSGE 93, 214 = SozR 4-5050 § 15 Nr. 1, RdNr 36).
Denn die Zahlbarkeit von Renten macht für Inländer keine Probleme, vielmehr standen der Zahlung von Renten nach der "Ghetto-Rechtsprechung" des BSG ins Ausland in vielen Fällen die Vorschriften der §§ 113 ff SGB VI entgegen (s BT-Drucks 14/8583, S 1 unter "A. Problem").
Entsprechend heißt es in der Gesetzesbegründung zu § 3 ZRBG (BT-Drucks 14/8583 S 6): "In Absatz 1 dieser Vorschrift wird bei Antragstellung bis zum 30. Juni 2003 unterstellt, dass ein Antrag auf Regelaltersrente an dem Tag gestellt ist, an dem das Bundessozialgericht seine Entscheidung zur Anerkennung von Ghetto-Beitragszeiten getroffen hat.
- BSG, 26.07.2007 - B 13 R 28/06 R
Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit - …
Nach der Begründung zu § 2 Abs. 1 des Entwurfs zum ZRBG (BT-Drucks 14/8583, S 6) reicht es für die Anerkennung einer Ghetto-Beitragszeit vielmehr aus, "wenn die Betroffenen ... glaubhaft machen, dass sie aus eigenem Willensentschluss in einem Ghetto entgeltlich beschäftigt waren, in dem sie sich zwangsweise aufgrund nationalsozialistischer Verfolgung aufgehalten haben".Dort (BT-Drucks 14/8583, S 6) ist ausgeführt: Mit der Vorschrift "wird festgelegt, dass das WGSVG, dessen Teil III zugunsten von Verfolgten zusätzliche Regelungen zu den allgemein anzuwendenden Vorschriften des ... SGB VI trifft, anzuwenden ist.
(Unterstreichung und Fundstellen nicht in BT-Drucks 14/8583 aaO).
Dieses Ergebnis wird auch durch die Überlegung gestützt, dass das ZRBG erkennbar alle Beschäftigten in Ghettos iS des § 1 Abs. 1 Nr. 2 ZRBG gleich behandeln will (s auch BT-Drucks 14/8583, S 5: "Es kommt nicht darauf an, in welchem vom Deutschen Reich beherrschten Gebiet die Beitragszeiten zurückgelegt worden sind").
Überdies widerspräche die Notwendigkeit oftmals zeitraubender Ermittlungen, um die Zugehörigkeit zum dSK selbst mit der insoweit lediglich erforderlichen Wahrscheinlichkeit (Glaubhaftmachung: s § 3 WGSVG; dieser Beweismaßstab gilt auch im ZRBG: BT-Drucks 14/8583, S 6 zu § 2) feststellen zu können, dem Anliegen des ZRBG, im Hinblick auf das Alter der Betroffenen diesen die Leistungen so schnell und unkompliziert (zB ohne generell erforderliche Entrichtung freiwilliger Beiträge) wie möglich zukommen zu lassen (s BT-Drucks 14/8583, S 5).
Ohne diesen Ausschluss wären Zeiten von kurzer Dauer (zB unter 12 Monaten im Verhältnis zu Israel bzw unter 18 Monaten im Verhältnis zu den USA) nicht durch die deutsche Rentenversicherung, sondern durch den anderen Staat abzugelten" (BT-Drucks 14/8583, S 6).
- SG Hamburg, 02.05.2006 - S 20 RJ 611/04
Anerkennung von Beschäftigungszeiten im Ghetto im sog. Generalgouvernement
Für die Klägerin gelten aber Beiträge als gezahlt, denn auf die Beschäftigungszeit im Ghetto Czestochowa ist das Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto vom 20.6.2002 (BGBl I 2074) - ZRBG - anwendbar (dazu unter 1.) mit der Folge, dass Beiträge für die Zeit als gezahlt gelten (2.).Dies gilt auch für Zeiten in einem Staat, in dem ein System der sozialen Sicherung für den Fall des Alters (noch) nicht errichtet war" (BT-Drs. 14/8583, S. 6).
Bedeutung hat dies insbesondere für die dort zum Leistungsrecht getroffenen Regelungen über die Anrechnung von Kindererziehungszeiten, Berücksichtigung von Anrechnungszeiten, die besondere Ermittlung von Entgeltpunkten für Beitragszeiten und die Bewertung von Verfolgungsersatzzeiten für pflichtversicherte Verfolgte" (BT-Drs. 14/8583, S. 6).
Im Hinblick auf die frühere Rechtslage wird in der Gesetzesbegründung im übrigen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit dem ZRBG "Neuland" betreten werde, "wobei von bestimmten Grundsätzen sowohl im Bereich der Anerkennung von rentenrechtlichen Zeiten als auch der Erbringung von Leistungen daraus ins Ausland abgewichen wird" (BT-Drs. 14/8583, S. 5).
Hätte der Gesetzgeber die Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis als Voraussetzung für die Begründung einer Getto-Beitragszeit festgeschrieben, widerspräche dies im übrigen dem in der Gesetzesbegründung formulierten Ziel, wonach es nicht darauf ankommen soll, in welchem vom Deutschen Reich beherrschten Gebiet die Beitragszeiten zurückgelegt worden sind und in welchem Staat sich der Berechtigte aufhält (BT-Drs. 14/8583, S. 5).
Die Kammer entnimmt den Gesetzesmaterialien und dem Anwendungsbereich des ZRBG, der sich auf Ghettos in vom Deutschen Reich besetzten oder diesem eingegliederten Gebieten beschränkt, dass dem Gesetzgeber daran gelegen war, den in diesen Ghettos beschäftigten Personen - unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zum deutschen Volk oder dem deutschen Sprach- und Kulturkreis - einen rentenversicherungsrechtlichen Ausgleich zu verschaffen, da sie "in besonderem Maße der hoheitlichen Gewalt des Deutschen Reichs ausgesetzt" waren (BT-Drs. 14/8583, S. 6).
Die Klägerin hat nach alledem Anspruch auf Regelaltersrente, denn es ist auch nicht ersichtlich, dass sie für die Beschäftigungszeit im Ghetto bereits eine Leistung aus einem anderen (ausländischen) System der sozialen Sicherheit erhält (vgl. hierzu BT-Drs. 14/8583, S. 6).
- SG Hamburg, 15.08.2006 - S 20 R 1485/05
Ghetto-Beschäftigung als Beitragszeit
Für die Klägerin gelten aber Beiträge als gezahlt, denn auf die Beschäftigungszeit im Ghetto Warschau ist das Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto vom 20.6.2002 (BGBl I 2074) - ZRBG - anwendbar (dazu unter 1.) mit der Folge, dass Beiträge für diese Zeit als gezahlt gelten (2.).Dies gilt auch für Zeiten in einem Staat, in dem ein System der sozialen Sicherung für den Fall des Alters (noch) nicht errichtet war" (BT-Drs. 14/8583, S. 6).
Bedeutung hat dies insbesondere für die dort zum Leistungsrecht getroffenen Regelungen über die Anrechnung von Kindererziehungszeiten, Berücksichtigung von Anrechnungszeiten, die besondere Ermittlung von Entgeltpunkten für Beitragszeiten und die Bewertung von Verfolgungsersatzzeiten für pflichtversicherte Verfolgte" (BT-Drs. 14/8583, S. 6).
Im Hinblick auf die frühere Rechtslage wird in der Gesetzesbegründung im übrigen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit dem ZRBG "Neuland" betreten werde, "wobei von bestimmten Grundsätzen sowohl im Bereich der Anerkennung von rentenrechtlichen Zeiten als auch der Erbringung von Leistungen daraus ins Ausland abgewichen wird" (BT-Drs. 14/8583, S. 5).
Hätte der Gesetzgeber die Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis als Voraussetzung für die Begründung einer Getto-Beitragszeit festgeschrieben, widerspräche dies im übrigen dem in der Gesetzesbegründung formulierten Ziel, wonach es nicht darauf ankommen soll, in welchem vom Deutschen Reich beherrschten Gebiet die Beitragszeiten zurückgelegt worden sind und in welchem Staat sich der Berechtigte aufhält (BT-Drs. 14/8583, S. 5).
Die Kammer entnimmt den Gesetzesmaterialien und dem Anwendungsbereich des ZRBG, der sich auf Ghettos in vom Deutschen Reich besetzten oder diesem eingegliederten Gebieten beschränkt, dass dem Gesetzgeber daran gelegen war, den in diesen Ghettos beschäftigten Personen - unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zum deutschen Volk oder dem deutschen Sprach- und Kulturkreis - einen rentenversicherungsrechtlichen Ausgleich zu verschaffen, da sie "in besonderem Maße der hoheitlichen Gewalt des Deutschen Reichs ausgesetzt" waren (BT-Drs. 14/8583, S. 6).
Die Klägerin hat nach alledem Anspruch auf Regelaltersrente, denn es ist auch nicht ersichtlich, dass sie für die Beschäftigungszeit im Ghetto bereits eine Leistung aus einem anderen (ausländischen) System der sozialen Sicherheit erhält, die die Anwendung des ZRBG ausschließen würde (vgl. hierzu BT-Drs. 14/8583, S. 6).
- BSG, 03.06.2009 - B 5 R 26/08 R
Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit - …
Im November 2002 beantragte die Klägerin Regelaltersrente unter Hinweis auf die Vorschriften des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG vom 20.6.2002, BGBl I 2074).Wie sich aus der Gesetzesbegründung ergibt (BT-Drucks 14/8583, S 1, 6; BT-Drucks 14/8602, S 1, 5), ist es zwar ausdrücklich in Reaktion auf die Ghetto-Rechtsprechung des BSG und in deren Akzeptanz verabschiedet worden (…so auch BSGE 93, 214 = SozR 4-5050 § 15 Nr. 1, RdNr 36); es erweitert jedoch in mehrfacher Hinsicht deren Reichweite.
Demgegenüber erfasst das ZRBG alle Beschäftigten, die sich zwangsweise in einem Ghetto aufhielten, das sich in einem Gebiet befand, das vom Deutschen Reich besetzt oder diesem eingegliedert war, und geht insoweit von einer einheitlichen Beurteilung aus (s BT-Drucks 14/8583, S 5: "Es kommt nicht darauf an, in welchem vom Deutschen Reich beherrschten Gebiet die Beitragszeiten zurückgelegt worden sind").
- BSG, 03.06.2009 - B 5 R 66/08 R
Anerkennung eines rentenversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses in einem …
Im Februar 2003 beantragte der Kläger Regelaltersrente unter Berücksichtigung von Zeiten nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG vom 20.6.2002, BGBl I 2074).Wie sich aus der Gesetzesbegründung ergibt (BT-Drucks 14/8583, S 1, 6; BT-Drucks 14/8602, S 1, 5), ist das ZRBG zwar ausdrücklich in Reaktion auf die Ghetto-Rechtsprechung des BSG und in deren Akzeptanz verabschiedet worden (…so auch BSGE 93, 214 = SozR 4-5050 § 15 Nr. 1, RdNr 36); es erweitert jedoch in mehrfacher Hinsicht deren Reichweite.
Demgegenüber erfasst das ZRBG alle Beschäftigten, die sich zwangsweise in einem Ghetto aufhielten, das sich in einem Gebiet befand, das vom Deutschen Reich besetzt oder diesem eingegliedert war, und geht insoweit von einer einheitlichen Beurteilung aus (s BT-Drucks 14/8583, S 5: "Es kommt nicht darauf an, in welchem vom Deutschen Reich beherrschten Gebiet die Beitragszeiten zurückgelegt worden sind").
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2006 - L 16 R 1523/05
Ghetto Theresienstadt; Arbeitseinsatz im Ghetto; Entgeltlichkeit; Freiwilligkeit; …
Im Juni 2003 beantragte der Kläger die Gewährung von Rente aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung nach Maßgabe des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) vom 20. Juni 2002 (BGBl. I S. 2074) und machte dabei eine Beitragszeit im Ghetto Theresienstadt vom 01. Dezember 1942 bis zum 18. Dezember 1943 geltend.Damit solle eine Doppelleistung für denselben Sachverhalt ausgeschlossen werden (Verweis auf BT-Drucks 14/8583 Besonderer Teil zu § 1).
Dies ergibt sich auch aus der hierzu vorliegenden Gesetzesbegründung (BT-Drucks 14/8583, S. 1, 6; 14/8602, S. 1, 5), wonach dieses Gesetz ausdrücklich in Reaktion und Akzeptanz der Rechtsprechung des BSG verabschiedet worden ist, um die daraus resultierenden Rentenansprüche ins Ausland zahlbar zu machen (vgl. hierzu: BSG…, Urteil vom 18. Juni 1997 - 5 RJ 66/95 = BSGE 80, 250 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15; BSG…, Urteil vom 21. April 1999 - B 5 RJ 48/98 R = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 16; BSG…, Urteil vom 23. August 2001 - B 13 RJ 59/00 R = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 17).
Damit ist eine zusätzliche Berücksichtigung als Ghetto-Beitragszeit im Sinne des ZRBG nicht möglich, weil durch die Regelung in § 1 Abs. 1 Satz 1 letzter Halbsatz ZRBG Doppelleistungen für denselben Sachverhalt ausgeschlossen werden sollten (vgl. so auch die Gesetzesbegründung BT-Drucks 14/8583, Besonderer Teil zu § 1 ZRBG).
- LSG Bayern, 20.09.2006 - L 13 R 153/06
Anspruch einer tschechischen Staatsangehörigen auf Regelaltersrente unter …
Zu diesen besonderen Vorschriften gehört auch das ZRBG, verkündet als Art. 1 des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto und zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuches vom 20.06.2002 (BGBl I S.2074), das am 01.07.1997 gemäß Art. 3 Abs. 2 dieses Gesetzes in Kraft getreten ist.Ausschlaggebend für einen Anspruch nach dem ZRBG ist ausschließlich, dass Zeiten der Beschäftigung in einem Ghetto nicht bereits in einer Leistung aus einem System der sozialen Sicherheit eines anderen Staates enthalten sind (BT-Drs.14/8583 S.6).
Damit soll sichergestellt werden, dass eine Doppelleistung für denselben Sachverhalt ausgeschlossen ist (BT-Drs.14/8583 S.6).
Mit Ausnahme der Abkommensregelungen, die ohnehin die Eingliederung von Beitragszeiten in das System des Wohnsitzstaates vorsehen, soll diese gesetzliche Fiktion nach den allgemein gültigen Grundsätzen des im SGB VI geregelten Auslandsrentenrechts den Export von Renten ermöglichen (BT-Drs.14/8583 S.6).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2006 - L 4 R 143/05
Rentenversicherung
Aus der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 14/8583 und 14/8602) ist nicht die Absicht des Gesetzgebers zu entnehmen, alle Verfolgte, die in einem Ghetto freiwillig und entgeltlich beschäftigt waren, in die deutsche Rentenversicherung einzubeziehen und den Kreis der Anspruchsberechtigten über den in §§ 1 Abs. 1, 20 WGSVG und §§ 1, 16, 17a FRG erfassten Personenkreis hinaus auszudehnen.Dies ergibt sich aus der im Allgemeinen Teil des Gesetzesentwurfs vorangestellten Problemdarstellung, in der ausgeführt wird, dass die auf einer Beschäftigung in einem Ghetto beruhende Rente vielfach aus auslandsrentenrechtlichen Gründen nicht ausgezahlt werden kann, insbesondere weil Bundesgebiets-Beitragszeiten nicht im erforderlichen Umfang vorliegen (BT-Drucks. 14/8583 S. 5 und 14/8602 S.5).
Aus der Gesetzesbegründung zu § 1 Abs. 2 ZRBG (BT-Drucks. 14/8583 S.6 und 14/8602 S.6) ist nicht erkennbar, dass der Gesetzgeber über die in §§ 20 WGSVG und § 17a FRG geregelte Gleichstellung von vertriebenen Verfolgten mit anerkannten Vertriebenen hinaus Verfolgte in die gesetzliche Rentenversicherung als Berechtigte einbeziehen wollte, die wegen fehlender Zugehörigkeit zum dSK oder fehlendem Erwerb von Beitragszeiten im Geltungsbereich der RVO außer den Beschäftigungszeiten in einem Ghetto keine weiteren berücksichtigungsfähigen Beitragszeiten oder Ersatzzeiten erworben, also durch die Verfolgungsmaßnahmen kausal keinen Schaden in der deutschen Rentenversicherung erlitten haben.
Des weiteren ist der Gesetzesbegründung zu § 2 ZRBG, insbesondere zu § 2 Abs. 2 ZRBG (BT-Drucks. 14/8583 S.6 und 14/8602 S.6) zu entnehmen, dass der Gesetzgeber für die Berechnung der aus den sog. "Ghetto-Beitragszeiten" zu leistenden Rente, eine Beitragszahlung für eine nach den Reichsversicherungsgesetzen versicherungspflichtige Beschäftigung außerhalb des Bundesgebiets, d. h. für die Ermittlung der Höhe der Rente eine fiktive Beitragszahlung unterstellte und nur für die Erbringung von Leistungen aus den "Ghetto-Beitragszeiten" ins Ausland diese als Bundesgebiets-Beitragszeiten ansah.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2006 - L 4 R 53/05
Rentenversicherung
Aus der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 14/8583 und 14/8602) ist nicht die Absicht des Gesetzgebers zu entnehmen, alle Verfolgte, die in einem Ghetto freiwillig und entgeltlich beschäftigt waren, in die deutsche Rentenversicherung einzubeziehen und den Kreis der Anspruchsberechtigten über den in §§ 1 Abs. 1, 20 WGSVG und §§ 1, 16, 17a FRG erfassten Personenkreis hinaus auszudehnen.Dies ergibt sich aus der im Allgemeinen Teil des Gesetzesentwurfs vorangestellten Problemdarstellung, in der ausgeführt wird, dass die auf einer Beschäftigung in einem Ghetto beruhende Rente vielfach aus auslandsrentenrechtlichen Gründen nicht ausgezahlt werden kann, insbesondere weil Bundesgebiets-Beitragszeiten nicht im erforderlichen Umfang vorliegen (BT-Drucks. 14/8583 S. 5 und 14/8602 S.5).
Aus der Gesetzesbegründung zu § 1 Abs. 2 ZRBG (BT-Drucks. 14/8583 S.6 und 14/8602 S.6) ist nicht erkennbar, dass der Gesetzgeber über die in §§ 20 WGSVG und § 17a FRG geregelte Gleichstellung von vertriebenen Verfolgten mit anerkannten Vertriebenen hinaus Verfolgte in die gesetzliche Rentenversicherung als Berechtigte einbeziehen wollte, die wegen fehlender Zugehörigkeit zum dSK oder fehlendem Erwerb von Beitragszeiten im Geltungsbereich der RVO außer den Beschäftigungszeiten in einem Ghetto keine weiteren berücksichtigungsfähigen Beitragszeiten oder Ersatzzeiten erworben, also durch die Verfolgungsmaßnahmen kausal keinen Schaden in der deutschen Rentenversicherung erlitten haben.
Des weiteren ist der Gesetzesbegründung zu § 2 ZRBG, insbesondere zu § 2 Abs. 2 ZRBG (BT-Drucks. 14/8583 S.6 und 14/8602 S.6) zu entnehmen, dass der Gesetzgeber für die Berechnung der aus den sog. "Ghetto-Beitragszeiten" zu leistenden Rente, eine Beitragszahlung für eine nach den Reichsversicherungsgesetzen versicherungspflichtige Beschäftigung außerhalb des Bundesgebiets, d. h. für die Ermittlung der Höhe der Rente eine fiktive Beitragszahlung unterstellte und nur für die Erbringung von Leistungen aus den "Ghetto-Beitragszeiten" ins Ausland diese als Bundesgebiets-Beitragszeiten ansah.
- BSG, 19.04.2011 - B 13 R 20/10 R
Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - verspätet …
- BSG, 16.05.2019 - B 13 R 37/17 R
Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - Übergang des …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2006 - L 4 R 47/05
Rentenversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 26.01.2010 - L 11 R 2534/09
Zahlbarmachung von Rente aus Beschäftigungen in einem Ghetto - …
- BSG, 12.02.2009 - B 5 R 70/06 R
Zahlbarmachung von Ghettorenten - Zwangsaufenthalt - Kausalität - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2009 - L 33 R 1128/08
Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit - …
- LSG Rheinland-Pfalz, 27.02.2008 - L 6 R 18/07
Zahlbarmachung von Rente aus Beschäftigungen in einem Ghetto - Entgeltzahlung an …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2007 - L 8 R 98/07
Rentenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2006 - L 4 R 57/05
Rentenversicherung
- BSG, 12.12.2008 - GS 1/08
Vorlage an den Großen Senat - grundsätzliche Bedeutung - Zulässigkeit
- BSG, 20.12.2007 - B 4 R 85/06 R
Gewährung einer Altersrente unter Zugrundelegung von "Ghetto-Beitragszeiten" nach …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2016 - L 14 R 779/15
Regelaltersrente; Berücksichtigung von Beitragszeiten in einem Ghetto; Wirksame …
- BSG, 02.06.2009 - B 13 R 85/08 R
Anspruch nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2013 - L 14 R 633/12
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2007 - L 3 R 240/06
Rentenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2007 - L 3 R 165/06
Rentenversicherung
- SG Hamburg, 09.02.2006 - S 9 RJ 896/03
Ghettoarbeit als rentenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2006 - L 4 RJ 126/04
Rentenversicherung
- LSG Bayern, 23.01.2007 - L 14 R 613/06
Gewährung einer Altersrente unter Berücksichtigung einer Beitragszeit in einem …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2006 - L 3 R 84/05
Rentenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2007 - L 8 R 54/05
Rentenversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 29.08.2006 - L 11 R 2622/05
Zahlbarmachung von Ghettorenten - Berücksichtigung in einer anderen Leistung aus …
- BSG, 19.05.2009 - B 5 R 26/06 R
Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2008 - L 13 R 43/07
Anspruch auf Hinterbliebenenrente, Berücksichtigung von Ghettobeitragszeiten …
- SG Düsseldorf, 14.04.2011 - S 27 R 2080/10
Rückwirkende Gewährung einer Rente längstens für einen Zeitraum bis zu vier …
- LSG Bayern, 07.02.2007 - L 14 R 65/06
Gewährung einer Altersrente unter Berücksichtigung einer Beitragszeit nach den …
- LSG Bayern, 23.01.2007 - L 14 R 612/06
Zahlung einer Altersrente nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus …
- LSG Bayern, 15.01.2007 - L 14 R 614/06
Zahlung einer Altersrente nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus …
- LSG Bayern, 08.11.2006 - L 16 R 891/05
Anspruch auf Gewährung einer Regelaltersrente ins Ausland nach den Vorschriften …
- LSG Bayern, 27.04.2006 - L 13 R 61/06
Anspruch der Klägerin auf Regelaltersrente; Berücksichtigung von Beitragszeiten …
- LSG Hamburg, 15.12.2005 - L 6 RJ 24/03
Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto; Voraussetzungen …
- LSG Bayern, 26.04.2006 - L 13 R 658/05
Anspruch auf Regelaltersrente unter Berücksichtigung von Beitragszeiten nach dem …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2005 - L 3 RJ 101/04
Rentenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - L 8 R 244/05
Rentenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 250/13
Zahlbarmachung der Renten von Ghettobeschäftigten als rassisch Verfolgte des …
- SG Hamburg, 03.05.2006 - S 10 RJ 944/03
Anerkennung von Beitragszeiten für eine Beschäftigung im Ghetto
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2013 - L 14 R 431/13
- SG Düsseldorf, 15.10.2007 - S 11 R 80/05
Rentenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 314/13
Zahlbarmachung der Renten von Ghettobeschäftigten als rassisch Verfolgte des …
- LSG Schleswig-Holstein, 13.11.2018 - L 7 R 175/16
Begriff des Ghettos iS des ZRBG - keine Konzentration jüdischer Menschen in einem …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 1116/12
Zahlbarmachung der Renten von Ghettobeschäftigten als rassisch Verfolgte des …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 999/12
Zahlbarmachung der Renten von Ghettobeschäftigten als rassisch Verfolgte des …
- SG Hamburg, 06.12.2006 - S 10 R 213/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versäumter Antragsfrist für …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 188/13
Zahlbarmachung der Renten von Ghettobeschäftigten als rassisch Verfolgte des …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 295/13
Zahlbarmachung der Renten von Ghettobeschäftigten als rassisch Verfolgte des …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2008 - L 14 R 295/06
Rentenversicherung
- BSG, 20.12.2007 - B 4 R 55/07 R
Revisionsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2006 - L 3 R 43/05
Rentenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2013 - L 14 R 294/13
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2006 - L 3 R 140/05
Rentenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 317/13
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2008 - L 8 R 298/07
Rentenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2007 - L 8 R 74/05
Rentenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2006 - L 3 R 63/06
Rentenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2013 - L 14 R 739/13
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - L 8 RA 88/04
"Ghetto-Beschäftigung"; Glaubhaftmachung; Rechtsnachfolge
- LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2019 - L 7 R 82/17
Zahlbarmachung von Rentenleistung nach dem ZRBG für Zeiten des Aufenthalts in …
- LSG Hamburg, 06.03.2009 - L 6 R 133/06
Rechtmäßigkeit eines Anspruchs auf Regelaltersrente unter Anerkennung von …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2009 - L 8 R 305/07
Rentenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2006 - L 3 (18) R 72/05
Rentenversicherung
- SG Lübeck, 08.10.2010 - S 15 R 188/10
Anspruch auf einen früheren Beginn einer gewährten Hinterbliebenenrente
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2009 - L 3 R 479/08
Anerkennung einer Beschäftigung im Ghetto Shanghai/China als Beitragszeit; …
- LSG Schleswig-Holstein, 27.05.2008 - L 12 R 30/07
Anerkennung einer im Ghetto ausgeübten Beschäftigung als Ghetto-Beitragszeit
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2006 - L 3 R 256/05
Arbeitszeiten der Klägerin im Ghetto Warschau (im damaligen Generalgouvernement) …
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2009 - L 16 R 125/09
Freiwillige Beitragsentrichtung, wenn Ghetto-Beitragszeiten zur Erfüllung der …
- SG Düsseldorf, 19.04.2011 - S 15 R 1465/10
Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2007 - L 14 R 395/06
Rentenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - L 8 R 28/07
Rentenversicherung
- LSG Hamburg, 08.03.2007 - L 6 RJ 46/02
Anspruch aus übergegangenem Recht auf eine Altersrente aus der Versicherung der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2006 - L 4 RJ 58/02
Rentenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2006 - L 3 R 253/05
Rentenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2006 - L 3 R 113/05
Rentenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2005 - L 13 RJ 31/02
Altersruhegeld unter Anerkennung von Beschäftigungszeiten von Zwangsarbeitern; …
- BSG, 28.05.2013 - B 5 R 46/13 B
- LSG Hamburg, 27.03.2009 - L 6 R 75/06
Regelaltersrente unter Anerkennung einer Ghetto-Beitragszeit sowie von …
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.11.2007 - L 12 R 1686/05
DDR Invalidenrente - Beschäftigung während des Rentenbezuges - Überprüfungsantrag …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2007 - L 14 R 11/06
Rentenversicherung
- SG Hamburg, 09.02.2006 - S 9 RJ 1044/03
Anspruch auf Rente wegen Ghettoarbeit
- SG Düsseldorf, 21.07.2005 - S 10 RJ 338/04
Rentenversicherung
- LSG Hamburg, 30.04.2008 - L 1 R 195/07
Gewährung einer Regelaltersrente unter Berücksichtigung sogenannter …
- LSG Berlin, 26.07.2004 - L 16 RA 65/03
Zahlung von Altersrente unter Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten im Ghetto …
- LSG Bayern, 22.08.2007 - L 16 R 583/06
Anspruch eines tschechischen Staatsangehörigen auf Gewährung einer …
- BSG, 22.03.2007 - B 5 R 16/07 B
- SG Hamburg, 17.06.2005 - S 19 RJ 1061/03
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Ghettoarbeit, …
- LSG Hamburg, 31.08.2006 - L 6 R 162/05
Anspruch auf Gewährung einer Altersrente; Einhaltung der allgemeinen Wartezeit …
- LSG Hamburg, 22.02.2006 - L 1 RJ 42/04
Anspruch auf Gewährung einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung; …
- LSG Hamburg, 21.09.2005 - L 1 RJ 124/03
Voraussetzung des Anspruchs auf Altersruhegeld nach der …
- LSG Hamburg, 02.03.2004 - L 3 RJ 48/01
Anspruch eines us-amerikanischen Staatsangehörigen auf Gewährung einer …
- LSG Berlin, 13.06.2003 - L 5 RA 20/01
Anerkennung einer unter Zwangsarbeit zugebrachten Zeit als rentenrechtliche …
- LSG Berlin, 10.01.2005 - L 16 RA 23/04
Bestimmung der Rentenhöhe bei vorheriger Zugehörigkeit zur Altersversorgung der …
- LSG Hamburg, 15.04.2004 - L 6 RJ 34/02
Anspruch auf Gewährung einer Altersrente nach Zulassung der Nachentrichtung …
- SG München, 26.06.2008 - S 30 R 929/05
Gewährung einer Altersrente unter Berücksichtigung von Beitragszeiten in einem …
- LSG Bayern, 28.03.2007 - L 1 R 705/06
Anspruch auf höhere Regelaltersrente unter Berücksichtigung des Gesetzes zur …
- LSG Hamburg, 18.05.2005 - L 3 RJ 73/02
Anerkennung von Zwangsarbeitszeiten in Konzentrationslagern als …
- SG Düsseldorf, 15.04.2005 - S 10 RJ 227/04
Rentenversicherung
- SG Hamburg, 19.06.2008 - S 20 R 1020/05
Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit - …
- BSG, 20.04.2007 - B 4 R 575/06 B
- BSG, 15.10.2003 - B 13 RJ 85/03 B
- SG Hamburg, 25.08.2006 - S 19 RJ 162/04
Zahlbarmachung einer Ghettorente, Glaubhaftmachung der Beschäftigung
- SG Potsdam, 27.07.2005 - S 12 RA 352/03
- SG Berlin, 14.09.2016 - S 30 R 5253/14
Opfer der NS-Verfolgung klagen - Auch 71 Jahre nach Ende der NS-Diktatur immer …
- SG München, 30.09.2008 - S 30 R 2327/06
Ansprüche auf Altersrente und Witwenrente unter Berücksichtigung von …
Gesetzgebung
14-57340 |