12.07.1991
Bundestag - Drucksache 12/937
Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderJustiz(federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. II 1992 S. 390 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1992 Teil II Nr. 17, ausgegeben am 12.06.1992, Seite 390
- Gesetz zum Zweiten Fakultativprotokoll vom 15. Dezember 1989 zu dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe
- vom 02.06.1992
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ...
- BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94
Rechtsbeugung durch DDR-Richter wegen Verhängung von Todesstrafen
Bemühungen um die Förderung einer Abschaffung und Ächtung der Todesstrafe in aller Welt, namentlich durch das Zweite Fakultativprotokoll vom 15. Dezember 1989 zum IPbürgR (Gesetz vom 2. Juni 1992, BGBl II 390), dauern, da viele Staaten immer noch an dieser Sanktion festhalten (vgl. BT-Drucks. 12/937), bis in die Gegenwart an.
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