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23.02.2001

Bundestag - Drucksache 14/5395

Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumfürGesundheit(federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2001 S. 2320   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,40521
BGBl. I 2001 S. 2320 (https://dejure.org/2001,40521)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 47, ausgegeben am 12.09.2001, Seite 2320
  • Gesetz zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege (Pflege-Qualitätssicherungsgesetz - PQsG)
  • vom 09.09.2001

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)

  • 01.03.2001   BT   Bundesregierung will Eigenverantwortung in der Pflege stärken
  • 15.03.2001   BT   Allgemeinen Betreuungsbedarf von Demenzkranken teilweise anerkennen
  • 30.03.2001   BT   Gemeinsame Anhörung
  • 04.04.2001   BT   Sachverständige diskutieren Entwurf zur Änderung des Heimgesetzes
  • 13.12.2001   BT   Neben der Bettenauslastung auch die Zimmerbelegung erfassen
 
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Wird zitiert von ... (53)

  • BGH, 04.10.2018 - III ZR 292/17

    Kein Entgeltanspruch eines Pflegeheimbetreibers bei vorzeitigem Heimwechsel eines …

    § 87a Abs. 1 Satz 2 SGB XI beruht auf dem Gesetz zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege vom 9. September 2001 (BGBl. I S. 2320) und bezweckt den Schutz des Heimbewohners (beziehungsweise seiner Erben) oder seines Kostenträgers vor der doppelten Inanspruchnahme für etwaige Leerstände nach dem Auszug (oder dem Tod) des Heimbewohners.
  • BSG, 16.05.2013 - B 3 P 2/12 R

    Soziale Pflegeversicherung - Festsetzung der Vergütung stationärer …

    Flankierend sind die Pflegekassen demgemäß seit längerem verpflichtet, den Versicherten bei Inanspruchnahme von Pflegeleistungen eine Leistungs- und Preisvergleichsliste zur Verfügung zu stellen (vgl § 72 Abs. 5 SGB XI idF des 1. SGB XI-ÄndG; seit dem 1.1.2002 geregelt in § 7 Abs. 3 SGB XI idF des Pflege-Qualitätssicherungsgesetzes vom 9.9.2001, BGBl I 2320; zu den Motiven vgl BT-Drucks 13/3696 S 15).
  • BSG, 29.01.2009 - B 3 P 7/08 R

    Soziale Pflegeversicherung - stationäre Pflegeeinrichtung - Vorliegen einer …

    Als flankierende Maßnahme hat der Gesetzgeber die Pflegekassen durch das Erste SGB XI-Änderungsgesetz schließlich zusätzlich verpflichtet, den Versicherten bei Inanspruchnahme von Pflegeleistungen eine Leistungs- und Preisvergleichsliste zur Verfügung zu stellen (vgl § 72 Abs. 5 SGB XI idF des Ersten SGB XI-Änderungsgesetzes seit dem 1.1.2002 geregelt in § 7 Abs. 3 SGB XI idF des Pflege-Qualitätssicherungsgesetzes - PQsG - vom 9.9.2001, BGBl I 2320; zu den Motiven vgl BT-Drucks 13/3696 S 15).
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