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16.10.2001

Bundestag - Drucksache 14/7144

Gesetzentwurf, Urheber:FraktionBündnis90/DieGrünen,FraktionderSPD

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2002 S. 684   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,39922
BGBl. I 2002 S. 684 (https://dejure.org/2002,39922)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 11, ausgegeben am 22.02.2002, Seite 684
  • Gesetz zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz - AABG)
  • vom 15.02.2002

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 18.10.2001   BT   Koalition will aut-idem Regelung ausweiten und Apothekenrabatt anheben
  • 05.11.2001   BT   Experten diskutieren über Gesetz zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben
  • 08.11.2001   BT   Experten uneinig über Ausweitung der aut-idem-Regelung
  • 12.12.2001   BT   Ausgaben-Begrenzungsgesetz nach längerer Diskussion verabschiedet
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 29.03.2012 - GSSt 2/11

    Keine Strafbarkeit von Kassenärzten wegen Bestechlichkeit

    Seit dem Inkrafttreten des Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetzes (AABG) vom 15. Februar 2002 (BGBl I S. 684) ist nämlich die aut-idem-Substitution, die dem Apotheker die Abgabe eines wirkstoffgleichen, aber preisgünstigeren Medikaments ermöglicht, zum Regelfall geworden, den der Arzt aktiv ausschließen muss und gegebenenfalls gesondert zu begründen hat (§ 73 Abs. 5 SGB V;… vgl. dazu BT-Drucks. 14/7144, S. 5;… dazu Adolf in jurisPK-SGB V, § 73 Rn. 105; Wigge, PharmR 2002, 2 ff.; Hofmann/Nickel, SGb 2002, 425 ff.).
  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 14/11 R

    Krankenversicherung - Gewährung eines Apothekenrabatts für Arzneimittel - …

    Rn. 12 a) Die streitbefangenen Ansprüche der Apotheker für die von ihnen an Versicherte der Beklagten abgegebenen Arzneimittel ergeben sich aus § 129 SGB V (idF durch Art. 1 Nr. 4 Gesetz zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung vom 15.2.2002, BGBl I 684) in Verbindung mit den hierfür geltenden vertraglichen Regelungen des Leistungserbringungsrechts (dazu aa).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2005 - L 11 KA 103/03

    Anfechtungsklage der Arzneimittelherstellerin gegen Therapiehinweis in …

    Die Vorschrift wurde durch das AABG mit Wirkung vom 23.02.2002 durch Einfügung eines Satzes 3 erweitert: "Um dem Arzt eine therapie- und preisgerechte Auswahl der Arzneimittel zu ermöglichen, sind zu den einzelnen Indikationsgebieten Hinweise aufzunehmen, aus denen sich für Arzneimittel mit pharmakologisch vergleichbaren Wirkstoffen oder therapeutisch vergleichbarer Wirkung eine Bewertung des therapeutischen Nutzens auch im Verhältnis zum jeweiligen Apothekenabgabepreis und damit zur Wirtschaftlichkeit der Verordnung ergibt; § 73 Abs. 8 Satz 3 - 6 gilt entsprechend" (vgl. hierzu Bundestagsdrucksache 14/7144 vom 16.10.2001).

    Die Hinweise sollen in die Zusammenstellung der Preisvergleichsliste aufgenommen werden, die für den einzelnen Arzt eine Informationsgrundlage für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Verordnung von Arzneimitteln darstellt (so Bundestagsdrucksache 14/7144, B S. 5).

  • BFH, 30.01.2014 - V R 1/13

    Keine Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG wegen …

    Rn. 6 Das AABG trat ohne weitere Änderung und damit ohne preisreglementierende Instrumente am 23. Februar 2002 in Kraft (BGBl I 2002, 684).
  • BVerfG, 28.03.2002 - 1 BvR 408/02

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen gegen die Aut-idem-Regelung des …

    gegen Art. 1 des Gesetzes zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz - AABG) vom 15. Februar 2002 (BGBl I S. 684) und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung .

    Rn. 2 Gemäß Art. 1 Nr. 1, 2 und 4 des Gesetzes zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz - AABG) vom 15. Februar 2002 (BGBl I S. 684) wurden § 73 Abs. 5, § 92 Abs. 2 und § 129 SGB V dahin geändert, dass dem Apotheker bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die Auswahl eines preisgünstigen wirkstoffgleichen Arzneimittels überlassen wird.

  • BVerfG, 15.01.2003 - 1 BvQ 53/02

    Verfassungsmäßigkeit des Beitragssicherungsgesetzes; Absenkung des Aufwandes für …

    Befristet für die Jahre 2002 und 2003 wurde der Rabatt durch das Gesetz zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz - AABG) vom 15. Februar 2002 (BGBl I S. 684) auf 6 vom Hundert erhöht.
  • LG München I, 04.12.2024 - 21 O 14559/24

    Erstbegehungsgefahr, Einstweiliges Verfügungsverfahren, Vorbeugender …

    In der Begründung des Gesetzes zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz-AABG) vom 15.02.2002 (BGBl. I S. 684) heißt es:.
  • OLG Hamburg, 02.07.2009 - 3 U 221/08

    Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Begriff des "gleichen …

    Die genannte Vorschrift wurde in das SGB V eingefügt durch das Gesetz zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung vom 15.2.2002 (BGBl I 2002, 684), dessen Ziel es war, "der besorgniserregenden Entwicklung der Arzneimittelausgaben" entgegenzuwirken (…BT-Drs. 14/7827 v. 12.12.2001, S. 8).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2004 - L 16 KR 297/03

    Krankenversicherung

    Angesichts des Umstandes, dass die Arzneimittelausgaben je Mitglied in der ersten Hälfte bzw. in den ersten drei Quartalen des Jahres 2001 um 11 bzw. 11, 1 v.H. gestiegen waren (vgl. BT-Drucks. 14/7144 S. 1; 14/7827 S. 1), musste daher für die Apotheker offenkundig sein, dass sie im Jahr 2002 mit dem erhöhten Rabatt rechnen mussten.
  • LSG Bayern, 07.10.2004 - L 4 KR 223/01

    Rechtsweg bei Rechtsstreit der Krankenkassen mit den Apotheken; Notwendigkeit der …

    Es geht im vorliegenden Verfahren jedoch nicht um das Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz - AABG vom 15.02.2002 (BGBl.I S.684) - und auch nicht um den Apothekenrabatt nach dem Beitragssicherungsgesetz - BSSichG vom 23.12.2002 (BGBl.I S.4637).
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