13.10.2008

Bundestag - Drucksache 16/10532

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Gesundheit (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2009 S. 2529   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,53934
BGBl. I 2009 S. 2529 (https://dejure.org/2009,53934)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 50, ausgegeben am 04.08.2009, Seite 2529
  • Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG)
  • vom 31.07.2009

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 15.10.2008   BT   Genetische Untersuchungen nur mit Einwilligung
  • 16.10.2008   BT   Nur Ärzte sollen Gen-Untersuchungen bei Kleinkindern durchführen dürfen
  • 19.01.2009   BT   Öffentliche Anhörung zum Gendiagnostikgesetz

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Wird zitiert von ... (2)

  • BSG, 12.09.2015 - B 1 KR 15/14 R

    Krankenversicherung - Polkörperdiagnostik keine Leistung der gesetzlichen

    Denn nach dieser Vorschrift macht sich strafbar, wer 1. künstlich bewirkt, dass eine menschliche Samenzelle in eine menschliche Eizelle eindringt, oder 2. eine menschliche Samenzelle in eine menschliche Eizelle künstlich verbringt, ohne eine Schwangerschaft der Frau herbeiführen zu wollen, von der die Eizelle stammt (näher dazu Günther in Günther/Taupitz/Kaiser, ESchG, 2. Aufl 2014, C. II. § 1 Abs. 2 RdNr 1 ff; zum Ausschluss der PKD aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen vgl Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, BT-Drucks 16/10532 S 19 f - Zu § 2; s ferner Kern in ders, GenDG, 2012, § 2 RdNr 6; Schillhorn/Heidemann, GenDG, 2011, § 2 RdNr 7).
  • VG Karlsruhe, 31.07.2014 - 2 K 1762/13

    Unzulässigkeit genetischer Untersuchungen und Analysen im Rahmen der Prüfung der

    Gemäß § 53 Abs. 4 Nr. 1 LBG sind genetische Untersuchungen und Analysen im Sinne von § 3 Nr. 1 und 2 des Gendiagnostikgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2529) - GenDG - in der jeweils geltenden Fassung bei Bewerberinnen und Bewerbern für ein Beamtenverhältnis vor und nach der Ernennung unzulässig.
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