17.03.2009
Bundestag - Drucksache 16/12273
Gesetzentwurf, Urheber:FraktionderCDU/CSU,FraktionderSPD
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 2009 S. 1580 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 36, ausgegeben am 30.06.2009, Seite 1580
- Drittes Gesetz zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes
- vom 25.06.2009
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Drittes Gesetz zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2012 - L 13 VG 1/11
Opferentschädigung - Tat - Ausland - Inkrafttreten
Die mit der Vorschrift eingeführte Erstreckung des OEG auf Auslandstaten gelte nur für solche Auslandstaten, die ab Inkrafttreten des durch Art. 1 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I, S. 1580 f.) eingeführten § 3 a OEG in das OEG begangen würden. - LSG Baden-Württemberg, 09.12.2021 - L 6 VG 1100/21 Der Stichtag des 1. Juli 2009 ist vom Gesetzgeber auch nicht willkürlich gewählt, er korrespondiert mit der Einführung des § 3a OEG am 1. Juli 2009 (Art. 3 Drittes Gesetz zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes vom 25. Juni 2009 [BGBl. I S. 1580]).
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