01.07.2009
Bundestag - Drucksache 16/13673
BeschlussempfehlungundBericht, Urheber:Rechtsausschuss
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 2009 S. 3214 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 66, ausgegeben am 08.10.2009, Seite 3214
- Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates vom 6. Oktober 2006 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen und des Rahmenbeschlusses 2008/675/JI des Rates vom 24. Juli 2008 zur Berücksichtigung der ...
- vom 02.10.2009
Gesetzestext
Gesetzesbegründung (2)
- Bundesgerichtshof (Gesetzgebungsmaterialien)
- bundestag.de
Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates vom 6. Oktober 2006 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen und des Rahmenbeschlusses 2008/675/JI des Rates vom 24. Juli 2008 zur Berücksichtigung der ...
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
- 25.03.2009 BT Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen
Wird zitiert von ... (6)
- BVerfG, 08.04.2013 - 2 BvR 2567/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Beschleunigungsgebot sowie zur richterlichen …
die Anwendung des § 79 des Strafgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl I S. 3322) - zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 2. Oktober 2009 (BGBl I S. 3214) - im Jugendstrafrecht. - BGH, 26.01.2022 - 3 StR 461/21
Härteausgleich wegen von Gerichten anderer Mitgliedstaaten verhängter Strafen …
aa) Art. 3 des Rahmenbeschlusses, der durch Umsetzungsgesetz vom 2. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3214) in innerstaatliches Recht überführt wurde, regelt im Kern die Berücksichtigung einer in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Verurteilung in einem neuen Strafverfahren. - BVerfG, 28.10.2011 - 2 BvR 2567/10
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Untersagung der Vollstreckung …
gegen die Anwendung des § 79 des Strafgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl I S. 3322) - zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 2. Oktober 2009 (BGBl I S. 3214) - im Jugendstrafrecht h i e r : Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung .
- OLG Karlsruhe, 19.08.2019 - 1 Ws 180/19
Erstverbüßerprivileg bei vorheriger Vollstreckung von Freiheitsstrafe im Ausland
Auch beim Gesetzgeber bestehen heute offenbar keine Zweifel, dass mit Blick auf den Rahmenbeschluss 2008/675/JI bei Verurteilungen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eine grundsätzliche "Vergleichbarkeit" mit inländischen Urteilen zu bejahen sei und die Verbüßung einer in einem anderen Mitgliedstaat vollstreckten Freiheitsstrafe für den Verurteilten jedenfalls kaum weniger "spürbar" sein dürfte als eine in Deutschland vollstreckte Strafe (Bundestagsdrucksache 16/13673 vom 01.07.2009, Seite 7). - OLG Frankfurt, 14.09.2010 - 2 Ws 81/10
Dinglicher Arrest zur Sicherung des staatlichen Anspruchs auf Verfall des …
Rn. 17 b) Gleiches gilt für die Regelungen im Rahmenbeschluss 2006/783 JI des Rates vom 06.10.2006, umgesetzt mit am 22.10.2009 in Kraft getretenen Gesetz vom 02.10.2009 (Bundesgesetzblatt I Seite 3214). - LG Bonn, 31.07.2015 - 23 KLs 3/15
Einstellung des Verfahrens auf Antrag der Staatsanwaltschaft; Zulässigkeit der …
Mit dem Rahmenbeschluss 2008/675/JI des Rates der Europäischen Union v. 24.7.2008 zur Berücksichtigung der in anderen Mitgliedstaaten der EU ergangenen Verurteilungen in einem neuen Strafverfahren (…ABl. EU Nr. L220 v. 15.8.2008, S. 32) und dessen innerdeutschen Umsetzung durch G. v. 2.10.2009 (BGBl. I S. 3214) hat der Gesetzgeber seinen Willen zur innerstaatlichen Berücksichtigung europäischer Strafrechtspflege zum Ausdruck gebracht.
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