11.06.2007
Bundestag - Drucksache 16/5576
Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderFinanzen(federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 2007 S. 3089 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 68, ausgegeben am 27.12.2007, Seite 3089
- Gesetz zur Änderung des Investmentgesetzes und zur Anpassung anderer Vorschriften (Investmentänderungsgesetz)
- vom 21.12.2007
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gesetz zur Änderung des Investmentgesetzes und zur Anpassung anderer Vorschriften (Investmentänderungsgesetz) (G-SIG: 16019431)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)
- 31.08.2007 BT Investmentänderungsgesetz
- 10.10.2007 BT Regierung plant keine Änderung bei der Besteuerung von Biokraftstoffen
- 24.10.2007 BT Änderung des Investmentgesetzes gegen Votum der Opposition angenommen
Wird zitiert von ... (16)
- BGH, 21.07.2026 - II ZB 21/22
Kapitalanleger-Musterverfahren zum Versuch der Übernahme von Volkswagen durch …
Rn. 43 (2) Hiervon ausgehend hat das Oberlandesgericht dem Feststellungsziel II.10. einen zu weitgehenden Inhalt beigemessen, soweit es angenommen hat, die Sittenwidrigkeit eines Unterlassens solle unter dem Gesichtspunkt festgestellt werden, dass die Musterbeklagte zu 1 verschiedene, unter dem Begriff der "konkreten Beherrschungsabsicht" zusammengefasste Umstände nicht u.a. nach § 15 Abs. 1 WpHG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Investmentgesetzes und zur Anpassung anderer Vorschriften vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3089 - WpHG aF), die auch das Oberlandesgericht seiner Beurteilung zu Grunde gelegt hat, veröffentlicht habe. - BVerwG, 27.02.2008 - 6 C 11.07
Bankgeschäft, Finanzdienstleistung, Finanzkommissionsgeschäft, …
Der Senat legt der Prüfung der auf Dauerwirkung angelegten Bescheide der Beklagten die Rechtslage zugrunde, die das Berufungsgericht zu berücksichtigen hätte, wenn es nunmehr anstelle des Revisionsgerichts entschiede (vgl. Urteil vom 1. November 2005 - BVerwG 1 C 21.04 - BVerwGE 124, 276 ), sonach das Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl I S. 2776), geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des Investmentgesetzes und zur Anpassung anderer Vorschriften (Investmentänderungsgesetz) vom 21. Dezember 2007 (BGBl I S. 3089, 3130).Aus diesen Gründen fiel das Geschäftsmodell der Klägerin nicht unter den Begriff des Finanzkommissionsgeschäfts, sondern - wie schon weiter oben erwähnt - in den Bereich der Vermögensverwaltung, näherhin unter den materiell verstandenen Begriff des Investitionsgeschäfts, d.h. die Verwaltung von Vermögen zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage (§ 1 Satz 2 des Investmentgesetzes - InvG - vom 15. Dezember 2003, BGBl I S. 2676, geändert durch Art. 1 des Investmentänderungsgesetzes vom 21. Dezember 2007, BGBl I S. 3089).
- BGH, 23.03.2010 - VI ZR 57/09
Zur Anwendbarkeit des Kreditwesengesetzes und des Auslandinvestmentgesetzes auf …
Rn. 20 cc) Die mittlerweile aufgehobene Regelung der Investmentgeschäfte in § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 KWG a.F. (BGBl. I 2007, S. 3089) kommt vorliegend schon deshalb nicht zur Anwendung, weil ausländische Investmentgeschäfte zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile durch den Kläger im Jahre 1999 speziell durch die Vorschriften des Auslandinvestmentgesetzes geregelt waren (…Boos/Fischer/Schulte-Mattler/Füllbier, KWG, 2. Aufl., § 1 Rn. 72).
- BGH, 07.11.2012 - IV ZR 292/10
Zur Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten in zertifizierten …
Rn. 12 b) Daraus, dass bei Novellierung des Investmentgesetzes durch das Gesetz zur Änderung des Investmentgesetzes und zur Anpassung anderer Vorschriften (Investmentänderungsgesetz) vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3089) die Kostenverteilung für zertifizierte Altersvorsorgesparpläne nicht gesondert oder durch Verweisung auf das AltZertG geregelt worden ist, lässt sich nicht - wie der Kläger meint - folgern, dass der Gesetzgeber keinen Regelungsbedarf gesehen hat.Mit der letzten Änderung dieser Vorschrift durch Art. 1 Nr. 107 des Investmentänderungsgesetzes (BGBl. 2007 I S. 3089, 3124) hat der Gesetzgeber nur den zitierten Halbsatz gestrichen und so den ursprünglichen Regelungsgehalt wiederhergestellt.
- BFH, 18.05.2021 - I R 12/18
Sog. Typenvergleich zur Qualifizierung von Ausschüttungen einer ausländischen …
Deshalb kommt es auch nicht darauf an, ob die für den FASIT nach dem IRC geltende Unterscheidung zwischen Ownership und Regular Interest Ähnlichkeit mit der Unterscheidung zwischen Unternehmens- und Anlageaktionären bei inländischen Investmentaktiengesellschaften hat und dass die entsprechenden Regelungen erst nach dem Streitjahr in das deutsche Recht aufgenommen worden sind (§ 96 des Investmentgesetzes i.d.F. des Gesetzes zur Modernisierung des Investmentwesens und zur Besteuerung von Investmentvermögen --Investmentmodernisierungsgesetz-- vom 15.12.2003, BGBl I 2003, 2676, BStBl I 2004, 5, sowie des Gesetzes zur Änderung des Investmentgesetzes und zur Anpassung anderer Vorschriften --Investmentänderungsgesetz-- vom 21.12.2007, BGBl I 2007, 3089). - OLG Frankfurt, 13.01.2016 - 23 Kap 1/14
Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren N. ./. Morgan Stanley Real …
Nach § 145 Abs. 2 InvG in der Fassung des Gesetzes vom 28. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3089) durfte die Musterbeklagte von einer Anwendung der Regelungen absehen, nach § 145 Abs. 4 Satz 1 InvG in der zuletzt geltenden Fassung war eine Anwendung bis zum 1. Januar 2013 ausgesetzt, wobei die in § 80c Abs. 2 InvG geregelte Möglichkeit zur Anpassung der Vertragsbedingungen (Einschränkung der Rücknahme auf bestimmte Termine) bei bereits ausgesetzter Rücknahme - wie hier - ohnehin nicht anwendbar ist (…Schultz-Süchting, in: Emde u.a., Investmentgesetz, 2013, § 80c InvG, Rn. 5). - BVerwG, 27.02.2008 - 6 C 12.07
Bankgeschäft; Finanzdienstleistung; Finanzkommissionsgeschäft; …
Der Senat legt der Prüfung der auf Dauerwirkung angelegten Bescheide der Beklagten die Rechtslage zugrunde, die das Berufungsgericht zu berücksichtigen hätte, wenn es nunmehr anstelle des Revisionsgerichts entschiede (vgl. Urteil vom 1. November 2005 - BVerwG 1 C 21.04 - BVerwGE 124, 276 ), sonach das Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl I S. 2776), geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des Investmentgesetzes und zur Anpassung anderer Vorschriften (Investmentänderungsgesetz) vom 21. Dezember 2007 (BGBl I S. 3089, 3130).Aus diesen Gründen fiel das Geschäftsmodell der Klägerin nicht unter den Begriff des Finanzkommissionsgeschäfts, sondern - wie schon weiter oben erwähnt - in den Bereich der Vermögensverwaltung, näherhin unter den materiell verstandenen Begriff des Investitionsgeschäfts, d.h. die Verwaltung von Vermögen zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage (§ 1 Satz 2 des Investmentgesetzes - InvG - vom 15. Dezember 2003, BGBl I S. 2676, geändert durch Art. 1 des Investmentänderungsgesetzes vom 21. Dezember 2007, BGBl I S. 3089).
- VG Frankfurt/Main, 18.02.2009 - 7 K 4170/07
Informationsanspruch auf Zurverfügungstellung eines Berichts über die Auflösung …
Rn. 44 Die Klägerin vermag den von ihr geltend gemachten Anspruch auf Informationszugang auch nicht mit Erfolg darauf zu stützen, dass nach § 45 Abs. 2 Investmentgesetz (InvG) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Investmentgesetzes und zur Anpassung anderer Vorschriften (Investmentänderungsgesetz) vom 21.12.2007 (BGBl. I S. 3089) der Auflösungsbericht spätestens drei Monate nach dem Stichtag im elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu machen ist.An dieser Rechtslage hat sich auch nichts durch das Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Investmentgesetzes und zur Anpassung anderer Vorschriften (Investmentänderungsgesetz) vom 21.12.2007 (BGBl. I S. 3089) geändert.
- OLG Düsseldorf, 03.09.2010 - 17 U 124/09 Rn. 76 Die mittlerweile aufgehobene Regelung der Investmentgeschäfte in § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 KWG a.F. (BGBl. I 2007, S. 3089) kommt vorliegend schon deshalb nicht zur Anwendung, weil ausländische Investmentgeschäfte zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile durch den Kläger im Jahre 1999 speziell durch die Vorschriften des Auslandinvestmentgesetzes geregelt waren (…Boos/Fischer/Schulte-Mattler/Füllbier, KWG, 2. Aufl., § 1 Rn. 72).
- VGH Hessen, 01.10.2014 - 6 A 923/13
Kostenvorausbelastung bei Fondssparplänen
Eine Ausnahme dieser Beschränkung für EU-Fondsanteile, die bis dahin existiert und zur Umgehung der Vorschrift über die Kostenvorausbelastung geführt hatte, war durch das Investmentänderungsgesetz vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3089) beseitigt worden (BT-Drs. 16/5576, S 93 f.). - VGH Hessen, 26.04.2010 - 6 A 1648/08
Kosten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - Umlagen für den …
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2014 - 1 S 54.13
Sonderzahlungen an die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.02.2014 - 1 S 53.13
Erhebung von Sonderzahlungen zur Refinanzierung eines Altkredits an die …
- FG Münster, 22.09.2020 - 2 K 1232/10
Einkommensteuer - Zur Auslegung des Begriffs "Grundsatz der Risikomischung" nach …
- OLG Frankfurt, 08.04.2010 - 3 U 3/09
Zur Frage, ob Vertragsklauseln in einem "Riester- Rente-Vertrag" mit den …
- VG Berlin, 25.07.2013 - 4 L 313.12
Rechtmäßigkeit der für 2011 von der BAFin erhobenen Sonderzahlung
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".