22.10.2012
Bundestag - Drucksache 17/11127
Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumfürWirtschaftundTechnologie(federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 2013 S. 1482 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 13.06.2013, Seite 1482
- Gesetz zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts
- vom 06.06.2013
Gesetzestext
Gesetzesbegründung (2)
- Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Stellungnahmen, Anhörung)
- bundestag.de
Gesetz zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (7)
- 23.10.2012 BT Überholte Begriffe werden aus dem Außenwirtschaftsgesetz gestrichen
- 29.11.2012 BT Öffentliche Anhörung zum Außenwirtschaftsrecht
- 10.12.2012 BT Wirtschaft lobt Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts
- 10.12.2012 BT "Eine Erleichterung für die deutsche Wirtschaft"
- 16.01.2013 BT Neues Außenwirtschaftsrecht gebilligt
- 31.01.2013 BT Außenwirtschaftsrecht geändert (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 31. Januar und 1. Februar)
- 14.06.2013 BReg Wirtschaft - Modernes Außenwirtschaftsrecht
Wird zitiert von ... (17)
- BVerfG, 21.10.2014 - 2 BvE 5/11
Informationsrecht der Bundestagsabgeordneten über Rüstungsexporte nach der …
Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts (BGBl I 2013 S. 1482) am 1. September 2013 ergab sich diese Zuständigkeit aus § 28 Abs. 3 Nr. 1 AWG in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten im Außenwirtschaftsverkehr vom 18. Juli 1977 (BGBl I S. 1308), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. Juli 2011 zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern (BGBl I S. 1595). - EuGH, 02.07.2026 - C-67/25
Das Verbot, Inhalte des Senders Russia Today zu verbreiten, gilt auch für eine …
Rn. 7 Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) vom 6. Juni 2013 (BGBl. 2013 I S. 1482) in seiner auf den Sachverhalt des Ausgangsverfahrens anwendbaren Fassung wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, wer einem Sende-, Übertragungs-, Verbreitungs- oder sonstigen Dienstleistungsverbot eines im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten unmittelbar geltenden Rechtsakts der Europäischen Gemeinschaften oder der Union zuwiderhandelt, der der Durchführung einer vom Rat im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschlossenen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahme dient. - BGH, 24.07.2014 - 3 StR 314/13
Verhältnis von Verkaufs- und Ausfuhrdelikten im neuen Außenwirtschaftsstrafrecht …
a) Die Verurteilung wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz bedarf in diesen beiden Fällen der Schuldspruchänderung, weil das - von der Strafkammer für sich genommen rechtsfehlerfrei angewandte - zur Tatzeit und noch im Zeitpunkt der Urteilsverkündung geltende Außenwirtschaftsgesetz (im Folgenden: AWG aF) aufgrund von Art. 4 Abs. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts vom 6. Juni 2013 (BGBl. I, S. 1482) mit Wirkung vom 1. September 2013 außer Kraft trat und gleichzeitig die in Art. 1 des vorgenannten Gesetzes enthaltene Neufassung des Außenwirtschaftsgesetzes (im Folgenden: AWG nF) Geltung erlangte.
- BGH, 10.03.2016 - 3 StR 347/15
Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ohne Genehmigung …
b) Die durch die Angeklagten bewirkte Ausfuhr ohne die danach erforderlichen Genehmigungen erweist sich sowohl nach dem zur Tatzeit geltendem Recht als auch nach der in Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts vom 6. Juni 2013 (BGBl. I, S. 1482) enthaltenen Neufassung des Außenwirtschaftsgesetzes, die am 1. September 2013 in Kraft trat, als strafbar. - BGH, 14.10.2014 - 3 StR 167/14
Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot eines unmittelbar geltenden …
Zutreffend hat das Oberlandesgericht die am 1. September 2013 aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts vom 6. Juni 2013 (BGBl. I, S. 1482) in Kraft getretene Neufassung des Außenwirtschaftsgesetzes zur Anwendung gebracht (§ 2 Abs. 3 StGB). - EuGH, 30.04.2025 - C-246/24
Restriktive Maßnahmen: Das Verbot der Ausfuhr von auf Euro oder eine andere …
Rn. 8 Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Außenwirtschaftsgesetzes vom 6. Juni 2013 (BGBl. 2013 I S. 1482) in seiner auf den Sachverhalt des Ausgangsverfahrens anwendbaren Fassung (im Folgenden: AWG) wird derjenige mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, der einem Ausfuhr-, Einfuhr-, Durchfuhr-, Verbringungs-, Verkaufs-, Erwerbs-, Liefer-, Bereitstellungs-, Weitergabe- oder Investitionsverbot eines im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten unmittelbar geltenden Rechtsakts der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union zuwiderhandelt, der der Durchführung einer vom Rat im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschlossenen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahme dient. - VG Berlin, 27.01.2022 - 4 L 111.22
Bundeswirtschaftsministerium lässt Frist verstreichen: Globalwafers darf …
Ob ein Verfahren nach § 80 Abs. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. VwGO, wegen § 14 Abs. 2 des Außenwirtschaftsgesetzes vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1482, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2020, BGBl. S. 1637) - AWG - gerichtet auf die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage VG 4 K 112/22 gegen die Fristverlängerungsentscheidung des BMWK vom 7. Dezember 2021, vorrangig wäre, erscheint jedoch zweifelhaft. - BGH, 15.10.2013 - StB 16/13
Verbotene Technologielieferungen in den Iran; Evokationsrecht des …
Mittlerweile ist indes am 1. September 2013 das Gesetz zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1482) in Kraft getreten. - VG Berlin, 07.11.2023 - 4 K 536.22
Investitionsprüfung: Erwerb eines Anteils an der PCK Raffinerie in Schwedt gilt …
Das ist beim hier handelnden BMWK (im Gesetz noch als Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bezeichnet) der Fall, welches nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 c) AWG (vom 6. Juni 2013, BGBl. I S. 1482, maßgeblich hier in der zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung geltenden Fassung durch Gesetz vom 23. Mai 2022, BGBl. I S. 754) u.a. zuständig ist für Angelegenheiten, die von § 4 Abs. 1 Nr. 4 und 4a in Verbindung mit § 5 Abs. 2 AWG und einer auf Grund dieser Vorschriften erlassenen Rechtsverordnung erfasst sind. - BVerwG, 14.12.2016 - 6 A 2.15
Klage gegen BND wegen strategischer Überwachung von E-Mail-Verkehr in den Jahren …
Rn. 10 Zwar ist der Rechtsweg für das Begehren des Klägers, das sich auf die Rechtmäßigkeit der im Jahr 2013 durchgeführten strategischen Überwachung des E-Mail-Verkehrs nach § 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2, 3 und 7 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz - G10) vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254, 2298), während des hier in Rede stehenden Zeitraums zuletzt geändert durch das Gesetz vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1482), bezieht, nicht ausgeschlossen. - VG Frankfurt/Main, 11.06.2026 - 5 K 4570/25
Zur Begrenzung von BAFA und ZfS im Sanktionsregime der EU
- FG Hamburg, 05.12.2017 - 4 K 12/17
Zollrecht; Außenwirtschaftsrecht: Reichweite der Altvertragsklausel des …
- VG Freiburg, 21.10.2016 - 7 K 72/15
Klagen gegen Planergänzungsbeschluss zum Polder Elzmündung erfolglos
- FG Hamburg, 01.03.2017 - 4 V 23/17
Außenwirtschaftsrecht: Reichweite der Altvertragsklausel beim Russland-Embargo - …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2026 - C-67/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - …
- VGH Bayern, 31.05.2017 - 7 BV 15.1964
Anspruch auf Rückgabe ausländischer Kulturgüter
- VG Schleswig, 04.07.2017 - 1 A 6/16
Sperrung eines Versorgungs- und Transportweges aus naturschutzrechtlichen …
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