14.12.2010
Bundestag - Drucksache 17/4182
Gesetzentwurf, Urheber:FraktionderCDU/CSU,FraktionderFDP
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 2011 S. 676 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 19, ausgegeben am 02.05.2011, Seite 676
- Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz)
- vom 28.04.2011
Gesetzestext
Gesetzesbegründung (2)
- Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen)
- bundestag.de
Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz)
Meldungen
- pwc.de
Schwarzgeldbekämpfungsgesetz: Gesetzgeber erschwert Korrektur steuerlicher Sachverhalte
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (15)
- 09.12.2010 BT Steuerhinterziehung (in: Debatten im Plenum vom 14. und 15. Dezember 2010)
- 09.12.2010 BT "Steuerbetrug und Geldwäsche wirksamer bekämpfen"
- 16.12.2010 BT Koalition will strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung einschränken
- 16.12.2010 BT Opposition kritisiert Pläne als halbherzig
- 19.01.2011 BT Unionsfraktion deutet Einführung einer "Verwaltungsgebühr" für Selbstanzeiger an
- 14.02.2011 BT Anhörung zur strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
- 17.02.2011 BT "Hinterziehungsstrategen" das Handwerk legen
- 18.02.2011 BT Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige wird eingeschränkt
- 21.02.2011 BT Sachverständige halten Zuschlag bei Selbstanzeige für möglich
- 21.02.2011 BT Zuschlag für Selbstanzeiger stößt auf Zustimmung
- 23.02.2011 BT Beschluss zur strafbefreienden Selbstanzeige vertagt
- 09.03.2011 BT Schwarzgeldbekämpfungsgesetz (in: Vorschau auf die Sitzungswoche vom 16. bis 18. März 2011)
- 16.03.2011 BT Koalition ändert Schwarzgeldbekämpfungsgesetz
- 16.03.2011 BT Strafbefreiende Selbstanzeige an Bedingungen geknüpft
- 16.03.2011 BT Schwarzgeldbekämpfungsgesetz beschlossen (in: Beschlüsse des Bundestages vom 16. bis 18. März)
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11
Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe
b) Diese Rechtsprechung hat der Gesetzgeber in den Beratungen zu dem am 3. Mai 2011 (BGBl. I, 676) in Kraft getretenen Schwarzgeldbekämpfungsgesetz aufgegriffen. - BGH, 25.07.2011 - 1 StR 631/10
Anwesenheit in der Hauptverhandlung (Eigenmächtigkeit des Entfernens im Sinne bei …
Welche Anforderungen an die Vollständigkeit einer Selbstanzeige zu stellen sind, hängt im Hinblick auf die Änderung des § 371 AO durch das "Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung" (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 676) sowohl vom Tatzeitpunkt als auch vom Zeitpunkt der Abgabe der Selbstanzeige ab.Allerdings hat der Gesetzgeber mit dem durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz neu geschaffenen Art. 97 § 24 EGAO (BGBl. I 2011, S. 676, 677) bestimmt, dass bei Selbstanzeigen nach § 371 AO, die bis zum 28. April 2011 bei der zuständigen Finanzbehörde eingegangen sind, § 371 AO in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung mit der Maßgabe anzuwenden ist, dass im Umfang der gegenüber der zuständigen Finanzbehörde berichtigten, ergänzten oder nachgeholten Angaben Straffreiheit eintritt.
- FG Niedersachsen, 18.03.2022 - 7 K 120/21
Zurechnung von Provisionseinnahmen eines Vermittlerkontos zu einem selbständigen …
Durch das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz; BGBl. I 2011, 676) erfuhr die Regelung mit Wirkung vom 3. Mai 2011 eine grundlegende Umgestaltung.Rn. 445 Eine weitere Entwicklung die zum Entfall der Erforderlichkeit ab spätestens dem Jahr 2012 geführt hat, war die erheblich verschärfte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für Strafsachen (BGHSt) zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung im Jahr 2008 (BGH-Urteil vom 2. Dezember 2008, 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71), der vermehrte Ankauf von Steuer-CDs ab dem Jahr 2010 und nicht zuletzt die deutliche Verschärfung der steuerlichen Selbstanzeige gemäß § 371 AO durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz (BGBl. I 2011, 676) mit Wirkung vom 3. Mai 2011.
- BGH, 22.05.2012 - 1 StR 103/12
BGH hebt Bewährungsstrafen wegen Schmuggels in Millionenhöhe auf
a) Für die Strafzumessung in Fällen der Steuerhinterziehung in großem Ausmaß gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die der Gesetzgeber in den Beratungen zu dem am 3. Mai 2011 (BGBl. I, 676) in Kraft getretenen Schwarzgeldbekämpfungsgesetz aufgegriffen und gebilligt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11), Folgendes:. - BFH, 25.02.2014 - X R 10/11
Reichweite des Sperrgrunds der Verfahrenseinleitung bei einer Erklärung nach dem …
Es war der Ansicht, der Tatbegriff i.S. des § 371 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) i.d.F. vor Inkrafttreten der Neuregelung durch das Gesetz zur Verbesserung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz - AO a.F.) vom 28. April 2011 (BGBl I 2011, 676) bestimme sich nach Steuerart und Besteuerungszeitraum. - OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.2011 - 6 A 10509/11
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Im Rechtssinne geht es insoweit auch nicht um einen Säumniszuschlag, sondern um einen Verspätungszuschlag, wie er etwa in § 152 der Abgabenordnung (i.d.F. der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002, BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61, zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. April 2011, BGBl. I S. 676) vorgesehen ist.
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