22.02.2017
Bundestag - Drucksache 18/11275
Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderJustizundfürVerbraucherschutz(federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 2017 S. 2440 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 48, ausgegeben am 21.07.2017, Seite 2440
- Vierundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität
- vom 17.07.2017
Gesetzestext
Gesetzesbegründung (2)
- Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen)
- bundestag.de
... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität
Literatur
- kripoz.de
Europäisierte Vereinigungsdelikte? - Der Regierungsentwurf zur Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (Prof. Dr. Mark A. Zöller; KriPoZ 2017, 26-34)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)
- 02.03.2017 BT Begriffsklärung zur Bandenkriminalität
- 22.05.2017 BT Änderung des Strafgesetzbuches zur Bekämpfung der Bandenkriminalität
Amtliche Gesetzesanmerkung
Artikel 1 Nummer 1 (= Änderung von § 129 StGB, d. Red.) dient der Umsetzung von Artikel 1 des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (ABl. L 300 vom 11.11.2008, S. 42).
Wird zitiert von ... (24)
- BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21
Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse; …
aa) Eine Vereinigung ist nach § 129 Abs. 2 StGB in der Fassung des seit dem 22. Juli 2017 geltenden Vierundfünfzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2440) ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses (vgl. dazu BT-Drucks. 18/11275 S. 11). - BGH, 01.10.2026 - AK 51/26 Hieran ist für Vereinigungen mit ausgeprägter Organisationsstruktur auch nach der Neubestimmung des Vereinigungsbegriffs durch das Vierundfünfzigste Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2440) - festzuhalten.
- BGH, 02.06.2021 - 3 StR 61/21
Straf- und Zahlungsdienstrechtliche Beurteilung des Hawala-Finanzsystems
aa) Eine Vereinigung ist nach § 129 Abs. 2 StGB in der Fassung des seit dem 22. Juli 2017 geltenden Vierundfünfzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2440) ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses.
- BGH, 09.02.2021 - AK 3/21
Gründung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung: "Goyim Partei …
Nach der Neufassung des Vereinigungsbegriffs durch das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2440) sind Strukturmerkmale wie Führungspersonal, fest abgestimmte Regularien und eine Unterordnung unter den gemeinsamen Verbandswillen jedoch nicht mehr erforderlich. - BGH, 28.06.2022 - 3 StR 403/20
Kriminelle Vereinigung bei Betrieb eines sog. Hawala-Banking-Systems …
aa) Eine Vereinigung ist nach § 129 Abs. 2 StGB in der Fassung des seit dem 22. Juli 2017 geltenden Vierundfünfzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2440) - ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses.Hieran ist für Vereinigungen mit ausgeprägter Organisationsstruktur auch nach der Neubestimmung des Vereinigungsbegriffs durch das Vierundfünfzigste Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2440) - festzuhalten.
- BVerwG, 21.08.2023 - 6 A 3.21
Vereinsrechtliches Verbot von Ansaar International e. V. bestätigt
Rn. 132 Eine Vereinigung ist nach § 129 Abs. 2 StGB in der Fassung des seit dem 22. Juli 2017 geltenden Vierundfünfzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2440) ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses. - BGH, 15.05.2019 - AK 22/19
Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (Förderung …
Darauf, inwieweit die Anforderungen an diese Tathandlungsvariante infolge der Neufassung der §§ 129, 129a StGB mit Wirkung vom 22. Juli 2017 (s. BGBl. I S. 2440 f.) herabgesetzt worden sind (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - StB 32/17, NStZ-RR 2018, 206, 207), kommt es hier im Hinblick auf § 2 Abs. 1, 3 StGB nicht an. - BGH, 24.07.2025 - 3 StR 382/24
Strafgerichtsbarkeit des Bundes (besondere Bedeutung der Sache bei der …
Hieran hat sich für Vereinigungen mit ausgeprägter Organisationsstruktur auch nach der Neubestimmung des Vereinigungsbegriffs durch das Vierundfünfzigste Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2440) - nichts geändert. - BGH, 03.11.2022 - AK 36/22
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
Die Rädelsführerschaft bei Tätern der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung stellt gemäß § 129 Abs. 5 Satz 2 StGB nach der Neufassung durch das 54. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2440) nicht mehr wie bei § 129 Abs. 4 Satz 1 StGB aF ein zwingend anzuwendendes Beispiel eines besonders schweren Falls, sondern lediglich eine Strafzumessungsregel in Form eines Regelbeispiels dar (s. BGH…, Beschluss vom 25. März 2021 - 3 StR 10/20, juris Rn. 82 mwN). - BGH, 25.03.2021 - 3 StR 10/20
Änderung der Geschäftsverteilung während des laufenden Geschäftsjahres aufgrund …
Vielmehr ist die Rädelsführerschaft bei den Tätern der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung nach der Neufassung durch das 54. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2440) nicht mehr wie bei § 129 Abs. 4 Satz 1 StGB aF als zwingend anzuwendendes Beispiel eines besonders schweren Falls (…vgl. zur alten Rechtslage MüKoStGB/Schäfer, 3. Aufl., § 129 Rn. 146;… LK/Krauß, StGB, 12. Aufl., § 129 Rn. 172), sondern als Strafzumessungsregel in Form eines Regelbeispiels anzusehen (…vgl. Fischer, StGB, 68. Aufl., § 129 Rn. 57;… SSWStGB/Lohse, 5. Aufl., § 129 Rn. 62;… BeckOK StGB/Heintschel-Heinegg, 49. Ed., § 129 Rn. 26;… Matt/Renzikowski/Kuhli, StGB, 2. Aufl., § 129 Rn. 44;… Lackner/Kühl/Heger, StGB, 29. Aufl., § 129 Rn. 11;… aA Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Schittenhelm, StGB, 30. Aufl., § 129 Rn. 25;… SKStGB/Stein/Greco, 9. Aufl., § 129 Rn. 63). - OLG Schleswig, 27.03.2020 - 1 Ws 3/20
Straftaten nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz können im Rahmen einer …
- BGH, 02.06.2021 - 3 StR 33/21
Kriminelle Vereinigung bei einem auf die Begehung von auf Gewinnerzielung …
- BGH, 07.09.2017 - AK 42/17
Haftprüfung (Fristberechnung bei neu hinzutretendem Tatvorwurf); dringender …
- BGH, 10.08.2023 - 3 StR 36/23
Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung …
- BGH, 03.09.2020 - AK 27/20
Dringender Tatverdacht wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung (Gründer; …
- BGH, 22.01.2026 - 6 StR 245/25
Beurteilung der Annahme einer einheitlichen Tat im konkreten Fall durch die …
- OLG München, 19.08.2022 - 2 Ws 463/22
Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung durch Betreiben und Mitwirken an …
- BGH, 03.09.2020 - AK 23/20
Dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung
- BGH, 03.09.2020 - AK 22/20
Dringender Tatverdacht wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung als …
- OLG Köln, 21.01.2021 - 2 Ws 717/20
Merkmal der Ausbeutung im Tatbestand des Menschenhandels Weite Auslegung des …
- BGH, 28.04.2020 - StB 13/20
Dringender Tatverdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung
- Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2022 - C-365/21
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg (Exception au principe ne bis in idem) - …
- BGH, 03.09.2020 - AK 30/20
Dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung
- BGH, 29.10.2020 - AK 32/20
Dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung; …
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