11.02.2015

Bundestag - Drucksache 18/3994

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Finanzen (federführend), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2015 S. 1114   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,51406
BGBl. I 2015 S. 1114 (https://dejure.org/2015,51406)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 09.07.2015, Seite 1114
  • Kleinanlegerschutzgesetz
  • vom 03.07.2015

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen, Anhörung)
  • bundestag.de

    Kleinanlegerschutzgesetz

Meldungen

  • rosepartner.de

    Crowdfunding - Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft getreten

Literatur

  • duslaw.de

    Gesetzliche Klarstellung: Legitimationsaktionär bei Namensaktien nicht meldepflichtig

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (17)

  • 09.11.2014 BReg Verbraucherfinanzen - Mehr Schutz für Kleinanleger
  • 06.02.2015   BR   Verbesserter Schutz für Kleinanleger - Verbesserter Kleinanlegerschutz
  • 13.02.2015   BT   Kleinanleger werden besser geschützt
  • 16.02.2015   BT   Kleinanlegerschutzgesetz (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages )
  • 27.02.2015   BT   Bundestag will besseren Kleinanlegerschutz
  • 04.03.2015   BT   Anhörung zum Kleinanlegerschutz
  • 10.03.2015   BT   Anhörung zum Kleinanlegerschutz
  • 16.03.2015   BT   Crowdfunding bleibt umstritten
  • 16.03.2015   BT   Schwarmfinanzierung unter Experten umstritten
  • 15.04.2015   BT   Kleinanlegerschutzgesetz (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 16.04.2015   BT   Kleinanleger sollen besser geschützt werden
  • 22.04.2015   BT   Anlegerschutzgesetz mit Änderungen
  • 23.04.2015   BT   Besserer Anlegerschutz bei riskanten Geldanlagen
  • 23.04.2015   BT   Besseren Schutz von Kleinanlegern beschlossen (in: Bundestagsbeschlüsse am 23. und 24. April)
  • 12.06.2015   BR   Kleinanlegerschutzgesetz - Länder billigen Gesetz zum verbesserten Schutz für Sparer
  • 12.06.2015   BR   Kleinanlegerschutzgesetz - Länder billigen Gesetz zum verbesserten Schutz für Sparer
  • 19.10.2015 BReg Verbraucherfinanzen - Mehr Schutz für Kleinanleger

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Wird zitiert von ... (8)

  • LG Stuttgart, 24.10.2018 - 22 O 101/16

    Schadensersatzverpflichtung der Porsche Holding SE gegenüber Investoren

    Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz (BGBl. I 2015, 1114) hob der Gesetzgeber die Sonderverjährung auf.
  • BGH, 20.02.2024 - XI ZB 33/21
    Zwar unterfallen sie nicht dem Anwendungsbereich des Vermögensanlagengesetzes, weil das Anlagemodell vor der Änderung des § 1 Abs. 2 VermAnlG durch das Kleinanlegerschutzgesetz vom 3. Juli 2015 (BGBl. I S. 1114) von dieser Vorschrift nicht erfasst worden ist.
  • VG Frankfurt/Main, 24.06.2021 - 7 K 2237/20

    Untersagungsverfügung der BaFin im Interesse des Verbraucherschutzes

    Der durch Art. 1 Nr. 1 des Kleinanleger-Schutzgesetzes vom 03.07.2015 (BGBl. I S. 1114) mit Wirkung vom 10.07.2015 in das Gesetz aufgenommene § 4 Abs. 1a FinDAG ist in der Literatur umstritten.
  • OLG Hamm, 19.07.2021 - 8 U 184/20

    Rückzahlung eines Anlagebetrages Beitritt zu einer Genossenschaft als

    Für Unternehmensbeteiligungen nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 VermAnlG bestand schon vor der Änderung des Vermögensanlagengesetzes durch das Kleinanlegerschutzgesetz vom 03.07.2015 (BGBl. I 2015, S. 1114; Begründung des Regierungsentwurfs: BT-Drs. 18/3994) eine Prospektpflicht und damit eine Haftung nach § 21 VermAnlG.
  • VGH Hessen, 30.04.2020 - 6 A 2149/18

    Grenzen der Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der grenzüberschreitenden

    Die Beklagte stützt ihre Verfügung auch nicht auf § 4 Abs. 1a FinDAG (eingeführt durch das Kleinanlegerschutzgesetz vom 3. Juli 2015, BGBl. I, S. 1114 ff.).
  • VGH Hessen, 30.04.2020 - 6 A 1833/17

    Tätigkeitslandaufsicht über EU-/EWR-ausländische Versicherungsunternehmen

    Die Beklagte stützt ihre Verfügung auch nicht auf § 4 Abs. 1a FinDAG (eingeführt durch das Kleinanlegerschutzgesetz vom 3. Juli 2015, BGBl. I, S. 1114 ff.).
  • VGH Hessen, 17.03.2021 - 6 B 84/21
    Die Einfügung von § 26b in das VermAnlG geht auf Art. 2 Nr. 25 des Kleinanlegerschutzgesetzes vom 3. Juli 2015 (BGBl. I 2015, Seite 1114) zurück.
  • VGH Hessen, 03.08.2016 - 6 B 656/16
    An diesen Erwägungen zur Auslegung des § 37 Abs. 1 Satz 1 KWG hat sich - entgegen der Rechtsauffassung der Antragstellerin - auch durch das Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes vom 3. Juli 2015 (BGBl. I S. 1114) nichts geändert.
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