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Gesetzgebung
   BGBl. I 2017 S. 815   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,10671
BGBl. I 2017 S. 815 (https://dejure.org/2017,10671)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 20, ausgegeben am 18.04.2017, Seite 815
  • Einundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
  • vom 11.04.2017

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen, Anhörung)
  • bundestag.de

    18-74014
    ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben

Literatur (4)

  • HRR Strafrecht

    § 5 Nr. 10a StGB auf dem völkerrechtlichen Prüfstand (Marco Rehmet; HRRS 2017, 517-523)

  • kripoz.de

    Die fortschreitende Ausweitung des materiellen Strafrechts am Beispiel der zukünftigen Strafbarkeit des Sportwettbetrugs und der Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe (Dr. André Bohn; KriPoZ 2017, 88-94)

  • kripoz.de

    Integrität des Sports - Was sollen neue Tatbestände schützen? (Prof. Dr. Carsten Momsen; KriPoZ 1/2018)

  • zis-online.com PDF

    §§ 265c, 265d StGB: Für den Fußball gemacht - aber auf den Fußball nicht anwendbar Eine ungewollte Strafbarkeitslücke

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (7)

  • 22.06.2016   BT   Betrug im Sport soll strafbar werden
  • 29.06.2016   BT   Strafbarkeit von Sportwettbetrug (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 26.09.2016   BT   Anhörung zum Sportwettbetrug
  • 28.09.2016   BT   Kritik an der Regelung zum Sportwettbetrug
  • 22.02.2017   BT   Regierung plant neue Straftatbestände beim Sportwettbetrug
  • 21.03.2017   BR   Sportwettbetrug bekämpfen - Für einen sauberen Sport
  • 31.03.2017   BR   Sportwettbetrug - Länder billigen Gesetz zur Korruptionsbekämpfung im Sport
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 28.06.2022 - II ZB 8/22

    Eintragung einer Gesellschaft ins Handelsregister bei unterlassener Versicherung …

    Die in der Anmeldung enthaltene Versicherung bleibt dahinter zurück, weil sie sich ausdrücklich auf die vor Inkrafttreten des 51. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 11. April 2017 (BGBl. I, S. 815) von dieser Verweisung erfassten Straftatbestände beschränkt.
  • OLG Hamm, 27.09.2018 - 27 W 93/18

    Anforderungen an die Versicherung des Geschäftsführers aus Anlass der Anmeldung …

    Rn. 26 Die von dem neu bestellten Geschäftsführer nach §§ 39 III 1, 6 II 2 Nr. 3e) GmbHG abzugebende Versicherung muss sich nicht auf die seit dem Inkrafttreten des 51. Strafrechtsänderungsgesetzes am 19.04.2017 (BGBl. I 2017, 815) geltenden Tatbeständen der § 265 c bis § 265 d StGB erstrecken.
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