Gesetzgebung
| BGBl. I 2016 S. 2746 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 57, ausgegeben am 06.12.2016, Seite 2746
- Gesetz zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes
- vom 30.11.2016
Gesetzestext
Gesetzesbegründung (2)
- Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Anhörung)
- bundestag.de
18-75279
Gesetz zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (10)
- 29.06.2016 BT Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
- 06.07.2016 BT Fortentwicklung der Geheimdienstkontrolle
- 14.09.2016 BT Anhörung zu Geheimdienst-Kontrolle
- 26.09.2016 BT Disput um Geheimdienstkontrolle
- 26.09.2016 BT BND-Gesetzentwurf stößt auf kontroverse Bewertung
- 19.10.2016 BT Kontrolle der Nachrichtendienste
- 21.10.2016 BT Ständiger Bevollmächtiger des Parlamentarischen Kontrollgremiums kommt
- 04.11.2016 BR Geheimdienstkontrolle - Bundesrat billigt stärkere Kontrolle der Nachrichtendienste
- 23.12.2016 BT Wichtige Beschlüsse des Bundestages im Jahr 2016
- 10.01.2017 BT Arne Schlatmann zum Bevollmächtigten des Kontrollgremiums ernannt
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 06.02.2019 - 3 ARs 10/18
Zum Umfang der Beweisaufnahme im Breitscheidplatz-Untersuchungsausschuss des …
Daneben kann das Kontrollgremium seit Einführung des § 10 Abs. 5 PKGrG mit Gesetz zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2746) Berichte eines von ihm beauftragten Sachverständigen - wiederum unter Wahrung des Geheimschutzes - unter anderem an parlamentarische Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages übermitteln. - VG Berlin, 09.05.2017 - 26 L 147.17
Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung; einstweilige Anordnung gegen eine …
Schon dieser ist laut Gesetzesbegründung nur "verlängerter Arm" bzw. "Hilfsorgan" des Parlamentarischen Kontrollgremiums (vgl. Bundestags-Drucksache 18/9040, S. 2 und 9). - VG Berlin, 09.05.2017 - 26 L 146.17
Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung; einstweilige Anordnung gegen eine …
Schon dieser ist laut Gesetzesbegründung nur "verlängerter Arm" bzw. "Hilfsorgan" des Parlamentarischen Kontrollgremiums (vgl. Bundestags-Drucksache 18/9040, S. 2 und 9).
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