Rechtsprechung
| Drs-Bund, 23.09.1955 - BT-Drs. II/1700 |
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 29.05.1973 - II C 6.72
Kostenerstattung einer Fachausbildung als Anästhesiearzt eines Bundeswehrsoldaten …
Sie stellen nämlich klar, daß § 46 Abs. 4 SG (u.F.) der Bestrebung entgegenwirken soll, "daß ein Berufssoldat einen Antrag auf Entlassung stellt, unmittelbar nachdem er eine Studien- oder Fachausbildung von den Streitkräften erhalten hat" (so die Amtliche Begründung zum Entwurf eines Soldatengesetzes, Bundestagsdrucksache II/1700 S. 31 zu § 41 des Entwurfs, der einen Ausschluß des Rechts auf Entlassung für eine der Ausbildung entsprechende Zeit vorsah und später [Bundestagsdrucksache II/2140] zugunsten der hier umstrittenen Kostenerstattungspflicht abgeändert wurde).Mit diesem Begriff hat der Gesetzgeber besondere Ausbildungen außerhalb des allgemeinen Truppendienstes gemeint, zu denen dienstliche Gründe den Anstoß gaben; es heißt in der Amtlichen Begründung (Bundestagsdrucksache II/1700 S. 31): "Hier ist an die ... Fälle gedacht, daß ein Berufssoldat aus dienstlichen Gründen eine besondere Ausbildung etwa auf technischem Gebiet durchmacht." Eine solche besondere fachliche Ausbildung liegt, ohne daß dies Zweifeln unterliegen könnte, auch dann vor, wenn die Ausbildung - wie im vorliegenden Fall - fachärztliche Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt.
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