Rechtsprechung
| Drs-Bund, 10.01.1958 - BT-Drs. III/128 |
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 06.12.1978 - VII R 98/77
Mündliche Verhandlung - Konkurseröffnung - Außergerichtliches …
Der Regelung des § 46 Abs. 3 Nr. 2 StBerG n. F. liegt, wie das FG zu Recht ausgeführt hat, der Gedanke zugrunde, "daß bei zerrütteten Vermögensverhältnissen die Gefahr (besteht), daß der Berufsangehörige das Vertrauen der Auftraggeber mißbraucht oder sich von seinem Auftraggeber zu steuerschädigendem Verhalten bestimmen läßt" (vgl. die Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Steuerberatungsgesetzes von 1958, Bundestags-Drucksache III/128, Abschn. III Nr. 18, 47; bereits dieser Entwurf enthielt in § 22 Abs. 2 Nr. 1 wörtlich die später in § 46 Abs. 3 Nr. 2 StBerG eingegangene Bestimmung).Der Gesetzgeber wollte damit lediglich einen automatischen Zusammenhang zwischen der gerichtlichen Verfügungsbeschränkung und der Zurücknahme der Bestellung vermeiden, der z. B. in Fällen zu unbilligen Ergebnissen geführt hätte, in denen abzusehen ist, daß die wirtschaftlichen Verhältnisse - z. B. durch einen Vergleich - wieder geordnet werden können (vgl. die zitierte Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Steuerberatungsgesetzes 1958, Bundestags-Drucksache III/128, Abschn. III Nr. 47 Abs. 1 am Ende).
- BFH, 24.08.1976 - VII R 17/74
Mangel im Verfahren der Steuerberaterprüfung - Bewertung einer schriftlichen …
Die Regelung des § 12 Abs. 1 DVStBerG war -- mit einer Abweichung, auf die noch einzugehen ist -- in § 16 des dem Bundestag (BT) vorgelegten Gesetzentwurfs der Bundesregierung enthalten (vgl. Bundestags-Drucksache III/128); nach Abschn. III Nr. 36 der Begründung der Bundesregierung in dieser Drucksache sollte für Wirtschaftsprüfer künftig "eine Ergänzungsprüfung genügen, um eine Wiederholung der Prüfung auf Gebieten zu vermeiden, für die der Befähigungsnachweis bereits erbracht ist".
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