31.08.2001

Bundestag - Drucksache 14/6857

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung

Deutscher Bundestag PDF

Nachrichten zur Drucksache

  • 10.09.2001   BT   Bundesrat: Rechte an Immobilien erst nach 30 Jahren verjähren lassen

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