10.06.2004
Bundestag - Drucksache 15/3280
Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 2005 S. 1138 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 24, ausgegeben am 29.04.2005, Seite 1138
- Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
- vom 27.04.2005
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)
- 16.06.2004 BT Zugang zu Eisenbahninfrastruktur neu regeln und überwachen
- 29.09.2004 BT Förderung des Wettbewerbs im Schienenverkehr bleibt umstritten
- 01.12.2004 BT Diskriminierungsfreier Zugang im Schienennetzverkehr beschlossen
Wird zitiert von ... (51)
- VG Koblenz, 09.11.2009 - 4 K 443/09
Freistellung eines Grundstücks von Bahnbetriebszwecken; private Anschlussbahn
Das Verkehrsbedürfnis ist nach dem Willen des Gesetzgebers anhand der öffentlichen Belange, die für eine Nutzung entsprechend der ursprünglichen Zweckbestimmung sprechen, zu ermitteln (BT-Drucks. 15/4419, S. 18 f.).Den Grundstückseigentümern hat der Gesetzgeber aber ein Antragsrecht im Hinblick auf eine Freistellungsentscheidung wegen der Belastung des durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Grundeigentums durch den Fachplanungsvorbehalt eingeräumt (BT-Drs. 15/4419, S. 19).
Der Freistellungsbescheid findet seine Rechtsgrundlage in § 23 AEG in der durch Art. 1 Nr. 11a des Dritten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 27.04.2005 (BGBl. I S. 1138, vgl. BT-Drs. 15/4419, S. 18f.) eingefügten Fassung.
Bei historischer Auslegung ist von Bedeutung, dass § 23 AEG in der heutigen Fassung erst im Rahmen des Dritten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 27.04.2005 (BGBl. I S. 1138) auf der Grundlage eines Beschlusses des Verkehrsausschusses des Bundestages vom 01.12.2004 (BT-Drs. 157/4419, Seite 18 zu Art. 1 Nr. 11a) eingefügt worden ist.
Damit ist eine Betriebsgenehmigungspflicht nach Landesrecht (hier § 35 LEisenbahnG) ebenfalls ausgeschlossen (vgl. Begr. zum Regierungsentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften, BT-Drs. 15/3280, S. 13 - Gesetzgebungskompetenz, 15 - zu Art. 1 Nr. 5 Buchstabe a; Begr. zu den insoweit letztlich Gesetz gewordenen Ausschussempfehlungen hierzu, BT-Drs. 15/4419 S. 16 - zu Nr. 4 Buchstabe b).
Im Übrigen ist bei der Auslegung des § 23 Abs. 1 AEG auch nach dem Willen des Gesetzgebers (vgl. BT-Drs. 15/4419 S. 19) zu berücksichtigen, dass in dem Fachplanungsvorbehalt ein Eingriff in die kommunale Planungshoheit als Ausfluss des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts gemäß Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG liegt (…BVerwG, Urt. v. 16.12.1988 - 4 C 48.86 -, BVerwGE 81, 111, 118).
Ließe man ein bloßes Eigeninteresse genügen, so würde dem mit § 23 Abs. 1 AEG verfolgten Anliegen nicht hinreichend Rechnung getragen, den aus der kommunalen Planungshoheit abgeleiteten Anspruch der Gemeinde auf "Entwidmung" einer Bahnfläche, deren bahnbezogene Nutzung mangels eines schutzwürdigen überörtlichen Interesses nicht mehr zu erwarten ist, umzusetzen (BT-Drs. 15/4419, S. 18f.).
Zum zweiten hat der Gesetzgeber ohnehin den Schutz der kommunalen Planungshoheit nicht von der Konkretisierung einer bestimmten gemeindlichen Planung abhängig machen wollen (BT-Drs. 15/4419, S. 18 f.).
- BVerwG, 18.05.2010 - 3 C 21.09
Rechtsmittel; Revision; Rechtsmittelbegründung; Revisionsbegründung; Frist; …
Die Klägerinnen machen geltend, das Eisenbahn-Bundesamt werfe ihnen zu Unrecht eine Verletzung ihrer Pflichten aus § 9a des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl I S. 2378, 2396) in der Fassung des Dritten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 27. April 2005 (BGBl I S. 1138) vor und greife deshalb ohne zureichenden Grund in ihre unternehmerische Handlungs- und Organisationsfreiheit ein.b) § 9a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 bis 5 AEG sucht die Unabhängigkeit des Schienenwegebetreibers in seinen Entscheidungen auf verschiedene Weise zu sichern (vgl. BTDrucks 15/3280 S. 12 und 16).
Insofern - aber auch nur insofern - ist es richtig, § 9a Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AEG der Entscheidungsvorbereitung, § 9a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 AEG hingegen eher der Entscheidung selbst zuzuordnen (vgl. BTDrucks 15/3280 S. 16 f.).
Im Verfahren der Entscheidungsfindung zielt die Vorschrift damit nicht nur auf deren abschließende Phase - das "Treffen" der Entscheidung - und auch nicht nur auf das die Entscheidung "treffende" Personal, sondern nimmt auch weitere Phasen der Entscheidungsvorbereitung (vgl. BTDrucks 15/3280 S. 16 f.) und die insofern befassten Personen in den Blick.
Richtig ist allerdings, dass der Gesetzgeber offenbar vornehmlich an interne Regelungen zur Beschränkung der unternehmensübergreifenden konzerninternen Kommunikation dachte; die Gesetzesbegründung spricht daher von "chinese walls" (BTDrucks 15/3280 S. 16 f.), also von unternehmensinternen Regelungen zur Abschottung des Informationsverkehrs gegenüber anderen konzernverbundenen Unternehmen (…vgl. Kühling, Sektorspezifische Regulierung in den Netzwirtschaften, 2004, S. 351 f.; Masing, 66. Deutscher Juristentag, D 116 f.;… Gerstner in Hermes/ Sellner, AEG-Kommentar, Rn. 37 zu § 9a AEG;… Soldner, Liberalisierung des Eisenbahnwesens, 2008, S. 140 ff.).
- VG Mainz, 19.08.2015 - 3 K 604/14
Vorübergehende Einschränkungen des Betriebs einer Eisenbahninfrastruktur; …
Mit dem Inkrafttreten des Dritten Änderungsgesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 27. April 2005 (BGBl. I S. 1138) am 30. April 2005 wurden durch die in Art. 2 Nrn. 1 und 2 dieses Gesetzes erfolgte Änderung des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes (Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz - BEVVG -) die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Eisenbahnrechts ab dem 1. Januar 2006 neu geregelt.Er muss diese bereitstellen oder andernfalls das Stilllegungsverfahren nach § 11 AEG durchlaufen (vgl. die amtliche Begründung, BT-Drs 15/3280, S. 18).
Diese Abgrenzung von Regulierungs- und Überwachungsaufgaben zwischen Trassenagentur und Eisenbahn-Bundesamt nahm der Bundesrat zum Anlass, den Vermittlungsausschuss mit der Begründung anzurufen, diese Aufgabenverteilung stehe einer effektiven Überwachung des diskriminierungsfreien Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur und deren Nutzung im Wege und berge die Gefahr einer unwirtschaftlichen Doppelzuständigkeit und widersprüchlicher Entscheidungen in sich (vgl. BR-Drs 955/04, S. 2).
Auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses (vgl. BT-Drs 15/5122) wurde schließlich die Zuständigkeit der Regulierungsbehörde in allen den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur betreffenden Angelegenheiten beschlossen (BR-Drs 186/05), wie sie als § 14 b AEG im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.
Diese Definition, die den Begriff des "Betreibers der Infrastruktur" in Art. 2 Buchst. h) der Richtlinie 2001/14/EG (…a.a.O.) aufgreift und bezogen auf das nationales Recht sprachlich klarstellt (vgl. amtliche Begründung, BT-Drs 15/3280, S. 14), knüpft nach ihrem eindeutigen Wortlaut nicht an den Betrieb der Schienenwege im Sinne einer tatsächlichen Bereitstellung, sondern an den Unternehmensgegenstand des Eisenbahninfrastrukturunternehmens an (…vgl. Kramer in: Kunz, a.a.O., Bd. 1, Erläuterungen § 2 AEG, Rn. 22;… Hermes/Sellner, a.a.O. § 2 AEG Rn. 94).
- BVerwG, 21.04.2010 - 7 B 39.09
Eisenbahn; Betriebsanlage; Freistellung von Bahnbetriebszwecken; privates …
Das Freistellungsverfahren stellt sicher, dass eine bahnfremde Nutzung erst dann möglich ist, wenn die öffentlichen Belange, die für eine Nutzung gemäß der ursprünglichen Zweckbestimmung sprechen, mit Zeitablauf ihr Gewicht nahezu vollständig eingebüßt haben (BTDrucks 15/4419 S. 18).Dabei dient das Stellungnahmeverfahren nach § 23 Abs. 2 AEG - wie das Oberverwaltungsgericht zutreffend betont hat - nicht dazu, eigene Rechte der in Absatz 2 aufgeführten Stellen zu wahren, sondern verfolgt den Zweck, Erkenntnisse und Informationen zu gewinnen, die für die Entscheidung über die Freistellung von Bedeutung sein können (BTDrucks 15/4419 S. 19).
Wie sich aus der Entstehungsgeschichte der Norm ergibt, kam es dem Gesetzgeber darauf an, ob die betreffende Fläche, die entweder selbst die Betriebsanlage darstellt oder auf der sich die in Rede stehende Betriebsanlage befindet, noch für Bahnbetriebszwecke benötigt wird (vgl. BTDrucks 15/4419 S. 19).
- BVerwG, 25.05.2016 - 3 C 2.15
Strecke; Streckenabschnitt; Teilstrecke; Schienenweg; Schienennetz; Bahnhof; für …
Darüber hinaus hat der Gesetzgeber durch das Dritte Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 27. April 2005 (BGBl. I S. 1138) in § 1 AEG ausdrücklich bestimmt, dass das Gesetz (auch) der Sicherstellung eines wirksamen Wettbewerbs bei dem Betrieb von Eisenbahninfrastrukturen diene. - BVerwG, 29.09.2011 - 6 C 17.10
Allgemeine Geschäftsbedingungen; Anreizsystem; Ausschlussgrund; Bereitstellungs- …
Die Betreiber der Schienenwege müssen gemäß §§ 14 Abs. 1 Satz 3 AEG, 3 Abs. 1 Satz 2 EIBV zusätzlich - der zuvor genannten Verpflichtung und dem in ihr enthaltenen Diskriminierungsverbot quasi vorgelagert - die von ihnen betriebenen Schienenwege sowie die zugehörigen Steuerungs- und Sicherungssysteme und Anlagen zur streckenbezogenen Fahrstromversorgung zur Nutzung bereitstellen, Zugtrassen zuweisen und die in Nr. 1 der Anlage 1 zu §§ 3, 21 EIBV beschriebenen Pflichtleistungen erbringen (vgl. zum Ganzen: BTDrucks 15/3280 S. 12, 15, 17 f.; BRDrucks 249/05 S. 36;… Kramer, in: Kunz , Eisenbahnrecht, Stand November 2010, § 14 AEG Rn. 7, 20;… Gerstner, in: Hermes/Sellner, Beckscher AEG-Kommentar, § 14 Rn. 55 f., 63 ff., 76 ff.). - BGH, 29.01.2019 - KZR 12/15
Stationspreissystem - Rückzahlungsklage eines Eisenbahnverkehrsunternehmens wegen …
Unterbleibt eine Einigung über das Entgelt und wird die vertragliche Nutzung gleichwohl durchgeführt, so ist die Vertragslücke im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot (§ 14 Abs. 1 Satz 1 AEG in der Fassung des Dritten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 27. April 2005, BGBl. 2005 I, S. 1138, im Folgenden: AEG 2005; § 24 Abs. 4 EIBV 2005) durch Rückgriff auf die von der Beklagten erstellten Entgeltlisten zu schließen, sofern deren Heranziehung keine sonstigen Rechtsgründe entgegenstehen (vgl. BGH…, Urteil vom 18. Oktober 2011 - KZR 18/10, WuW/E DE-R 3417 Rn. 12 - Stornierungsentgelt;… Urteil vom 8. Oktober 2014 - XII ZR 164/12, NJW-RR 2015, 114 Rn. 19). - BVerwG, 25.10.2007 - 3 C 51.06
Eisenbahn; Eisenbahninfrastruktur; Eisenbahninfrastruktureinrichtung; …
Daran hat sich durch das Dritte Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 27. April 2005 (BGBl I S. 1138) nichts geändert. - BVerwG, 13.06.2012 - 6 C 42.10
Anreizsystem; Diskriminierungsverbot; Eisenbahninfrastruktur; …
Dies ist ein Korrelat der weitgehenden Freiheit, die den Eisenbahninfrastrukturunternehmen bei der Bestimmung des Umfangs der betriebenen Infrastruktur und der angebotenen Leistungen zukommt (BTDrucks 15/3280 S. 18; BRDrucks 249/05 S. 36).Der Wille des Gesetzgebers ging dahin, alle Serviceeinrichtungen nach § 2 Abs. 3c AEG - und ausdrücklich auch die Wartungseinrichtungen - der in § 2 Abs. 3 AEG als Betriebsanlagen der Eisenbahn definierten Eisenbahninfrastruktur zuzurechnen und diese dem Zugangsrecht aus § 14 Abs. 1 Satz 1 AEG zu unterstellen (BTDrucks 15/3280 S. 14).
- OVG Saarland, 10.01.2017 - 2 A 3/16
Verpflichtung zur Durchführung einer UVP (Umweltrechtsbehelf) vor Benutzung eines …
( vgl. das Gesetz vom 27.4.2005, BGBl I 2005, 1138 ) Eine solche Freistellung ist hier jedenfalls unstreitig nicht erfolgt und auch von der Antragsgegnerin - wenngleich von ihrem durch die entsprechende Auskunft des Eisenbahnbundesamts vom 19.4.2010 im Rahmen der Trägerbeteiligung begründeten Rechtsstandpunkt aus konsequent - bisher auch nicht beantragt worden.". - BVerwG, 03.03.2016 - 6 C 64.14
Anschluss an andere Eisenbahninfrastruktur; Anschlussrecht; Anschlussweiche; …
- BVerwG, 11.11.2015 - 6 C 58.14
Eisenbahninfrastrukturunternehmen; Betreiber der Schienenwege; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2010 - 13 A 2557/09
Behördliches Ermessen der Bundesnetzagentur anstelle eines unternehmerischen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2009 - 20 A 3609/07
Klage eines öffentliches Eisenbahninfrastrukturunternehmens; Vorliegen eines …
- VG Koblenz, 28.02.2005 - 8 K 3787/03
Zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Schieneninfrastruktur
- VG Sigmaringen, 13.09.2007 - 6 K 766/07
Gemeindeinterne Zuständigkeit für die Ausübung eines baurechtlichen …
- OLG Düsseldorf, 16.12.2009 - 3 Kart 61/09
Bahn-Stromnetz unterliegt der Preiskontrolle
- BVerwG, 11.11.2015 - 6 C 57.14
Eisenbahninfrastrukturunternehmen; Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen; …
- VGH Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 5 S 848/05
Erfolglose Klage eines mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffenen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2014 - 16 A 2554/13
Verteilung der Kosten von Anschlussweichen durch das Eisenbahn-Bundesamt
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2006 - 8 A 10478/05
Hunsrückbahn darf nicht 'schwarz' stillgelegt werden
- LG Berlin, 03.09.2015 - 20 O 203/14
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie über die …
- VG Köln, 19.07.2013 - 18 K 4277/12
Recht auf Zugang; Recht auf Abschluss eines Infrastrukturnutzungsvertrags; …
- VG Köln, 21.08.2009 - 18 K 2722/07
Vereinbarkeit einer Neufassung von Schienennetznutzungsbedingungen 2008 (SNB …
- VGH Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 5 S 847/05
Erfolglose Klage eines eigentums- und immissionsbetroffenen Miteigentümers eines …
- VG Köln, 17.05.2013 - 18 K 3168/12
Beanstandung der Klausel Ziffer 2. b) Satz 1 des Allgemeinen Teils der …
- VGH Bayern, 09.07.2013 - 22 B 13.475
Nutzungsrecht bezüglich stillgelegter Bahnanlagen
- OVG Saarland, 12.12.2012 - 2 C 320/11
Rechtssetzungsbefugnis einer Gemeinde für Satzung über geschützten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2014 - 13 A 1847/13
Beginn der Frist für den Widerspruch der Bundesnetzagentur gegen eine Neufassung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2014 - 13 A 1054/13
Beschränkung des Begriffs "Eisenbahninfrastruktur" auf wesentliche Einrichtungen
- VGH Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 5 S 596/05
Erfolglose Vereinsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des …
- VGH Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 5 S 987/15
Keine Klagebefugnis einer Gemeinde gegen Wiederinbetriebnahme einer Eisenbahn, …
- VG Köln, 04.12.2009 - 18 K 4918/07
Widerspruch gegen die Bestimmungen der Schienennetznutzungsbedingungen durch die …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2014 - 13 A 1733/13
Anspruch der Spediteure sowie der Operateure und anderer Verlader auf Zugang zur …
- VG Köln, 14.11.2008 - 18 K 1780/08
Wiehltalbahn - Erfolg für Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH
- OVG Saarland, 19.03.2013 - 1 C 346/12
Erstinstanzliche Zuständigkeit für Streitigkeiten nach § 23 AEG
- VG Köln, 08.03.2013 - 18 K 115/12
Eisenbahninfrastrukturunternehmen; Eisenbahnverkehrsunternehmen; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2012 - 8 A 281/10
Anwendbarkeit des BImSchG zum Schutz vor von Gleisanlagen herrührenden …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2010 - 13 B 10/10
Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs aufgrund einer …
- OLG Frankfurt, 14.08.2008 - 1 U 27/08
Einstweiliges Verfügungsverfahren im Wettbewerbsrecht: Widerlegung der …
- VG Köln, 26.04.2012 - 18 L 477/12
Eisenbahninfrastrukturunternehmen Eisenbahnverkehrsunternehmen Rangierbahnhof …
- VG Köln, 09.01.2008 - 18 L 1874/07
Verpflichtung eines Eisenbahnverkehrsunternehmens bzw. …
- VG Würzburg, 24.10.2017 - W 4 K 16.616
Fehlender Drittschutz einer Freistellung von Bahnbetriebszwecken
- VG Köln, 20.10.2006 - 18 K 2670/05
Streit über die Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Sonderzuschlags für die Nutzung …
- VG Würzburg, 05.07.2012 - W 5 K 11.255
Zulässigkeit der Anfechtungsklage bei "aufgedrängter Genehmigung"; Anwendbarkeit …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2012 - 13 B 18/12
Verpflichtung eines Betreibers einer Werkstätte für Fahrzeuge des …
- VG Köln, 14.11.2008 - 18 K 1715/08
Wiehltalbahn - Erfolg für Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH
- VG Köln, 14.11.2008 - 18 K 1779/08
Wiehltalbahn - Erfolg für Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH
- VG Köln, 20.06.2005 - 11 L 882/05
Eisenbahnrecht - Keine neuen Kriterien für die Trassenvergabe beim Fahrplan …
- VG München, 11.02.2011 - M 2 S 11.220
Rechtmäßigkeit der Herstellung; Freistellung nach AEG; Bahnhofsgelände
- OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 7 ME 87/13