Rechtsprechung
| Drs-Bund, 08.12.1970 - BT-Drs. VI/1568 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,13568) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Hessen, 07.11.1995 - L 4 Vi 61/95
Pockenschutzimpfung - Antragserfordernis - Altfall - Aufopferungsanspruch
Auch insoweit wird in der Gesetzesbegründung (vgl. Bundestagsdrucksache VI/1568, S. 11) auf künftige Ansprüche hingewiesen. - BSG, 28.07.1972 - 8 RVi 3/72
Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Impfschaden - Versorgungsanspruch - …
der für die Entstehung des Entschädigungsanspruchs maß- gebende Umstand, Dasist allein die auf die Impfung zurückzuführende Schädigung° Der Inhalt der Akten betreffend den C-Ausweis reicht nicht aus, die Frage der Familienzusammenführung zu entscheiden, zumal insoweit Feststellungen der Tatsacheninstanz fehlen, Es ist insbesondere nicht geklärt, welche Beziehungen zwischen der Klägerin und ihrem Sohn bestehen und warum die Klägerin nicht, wie angeblich beabsichtigt, zu ihrem Sohn gezogen ist° Zu prüfen wäre, ob und warum ein etwaiger Versuch, eine gemeinsame Wohnung zu beziehen, gescheitert ist° Außerdem ist davon auszugehen, daß nach S 94 BVFG nicht unbedingt erforderlich ist, daß der Zuziehende in die Wohnung des sich bereits in der Bundesrepublik Deutschland Befindlichen aufgenommen wird (vgl° Ehrenforth Kommentar zum BVFG 1959, 5 94 Rndnr° 4 mit weiteren Nachweisen)° Falls die weiteren Ermittlungen ergeben sollten, daß eine Familienzusammenführung ins° des 5 94 BVFG nicht vorliegt, ist zu prüfen, ob die an die Familienzusammenführung zu stellenden Anforderungen im Rahmen des 5 51 Abs° 5 BSeuchG nF unter Würdigung der in der amtlichen Begründung zum ÄndG, Bundestags Drucksache VI/1568 zu 5 51, Seite 8, erwähnten Gesichtspunkte etwa anders zu beurteilen sind als bei unmittelbarer Anwendung des S 94 BVFG° In diesem Falle wäre insbesondere auf die 15.
dejure.org
Übersicht Drs-Bund
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.