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Rechtsprechung
   Drs-Bund, 08.12.1970 - BT-Drs. VI/1568   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,13568
Drs-Bund, 08.12.1970 - BT-Drs. VI/1568 (https://dejure.org/1970,13568)
Drs-Bund, Entscheidung vom 08.12.1970 - BT-Drs. VI/1568 (https://dejure.org/1970,13568)
Drs-Bund, Entscheidung vom 08. Dezember 1970 - BT-Drs. VI/1568 (https://dejure.org/1970,13568)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Hessen, 07.11.1995 - L 4 Vi 61/95

    Pockenschutzimpfung - Antragserfordernis - Altfall - Aufopferungsanspruch

    Auch insoweit wird in der Gesetzesbegründung (vgl. Bundestagsdrucksache VI/1568, S. 11) auf künftige Ansprüche hingewiesen.
  • BSG, 28.07.1972 - 8 RVi 3/72

    Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Impfschaden - Versorgungsanspruch - …

    der für die Entstehung des Entschädigungsanspruchs maß- gebende Umstand, Dasist allein die auf die Impfung zurückzuführende Schädigung° Der Inhalt der Akten betreffend den C-Ausweis reicht nicht aus, die Frage der Familienzusammenführung zu entscheiden, zumal insoweit Feststellungen der Tatsacheninstanz fehlen, Es ist insbesondere nicht geklärt, welche Beziehungen zwischen der Klägerin und ihrem Sohn bestehen und warum die Klägerin nicht, wie angeblich beabsichtigt, zu ihrem Sohn gezogen ist° Zu prüfen wäre, ob und warum ein etwaiger Versuch, eine gemeinsame Wohnung zu beziehen, gescheitert ist° Außerdem ist davon auszugehen, daß nach S 94 BVFG nicht unbedingt erforderlich ist, daß der Zuziehende in die Wohnung des sich bereits in der Bundesrepublik Deutschland Befindlichen aufgenommen wird (vgl° Ehrenforth Kommentar zum BVFG 1959, 5 94 Rndnr° 4 mit weiteren Nachweisen)° Falls die weiteren Ermittlungen ergeben sollten, daß eine Familienzusammenführung ins° des 5 94 BVFG nicht vorliegt, ist zu prüfen, ob die an die Familienzusammenführung zu stellenden Anforderungen im Rahmen des 5 51 Abs° 5 BSeuchG nF unter Würdigung der in der amtlichen Begründung zum ÄndG, Bundestags Drucksache VI/1568 zu 5 51, Seite 8, erwähnten Gesichtspunkte etwa anders zu beurteilen sind als bei unmittelbarer Anwendung des S 94 BVFG° In diesem Falle wäre insbesondere auf die 15.
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