08.10.1959

Bundestag - Drucksache III/1269

Schriftlicher Bericht, Urheber: Außenhandelsausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. II 1959 S. 1262   

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https://dejure.org/1959,5276
BGBl. II 1959 S. 1262 (https://dejure.org/1959,5276)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1959 Teil II Nr. 46, ausgegeben am 25.11.1959, Seite 1262
  • Achte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Germaniumabfälle usw.)
  • vom 20.11.1959

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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 26.08.1971 - 9 RV 436/68

    Feststellung der Beschädigten-Grundrente

    Drucks° IV/1851 S0 15, 107° Sitzung 8° 4887 A)o Die Grundrente stellt hiernach" wie es in der Begründung zum l° NOG heißt" "die Entschädigung für die Beeinträchtigung der körperlichen Integrität dar"" sie ist und bleibt "unantastbar"" dab(: sie wird ohne Rücksicht auf sonstiges Einkommen gewährt und bei Bemessung anderer Leistungen unberücksiehtigt gelassen (BT-Drucks° III/1259 SC 21 zu A l; Wilke" Kommentar zum BVG, 5° Aufl°9 @ Bl" Anm° II}° Diesem Sinn und Zweck der Grundrente entspricht es deshalb auch" dem Beschädigten" dessen schädigungsbedingte Gesundheitsstörungen sich für eine Dauer von mindestens einem Monat wesentlich verschlimmert haben" eine "Entschädigung für die Beeinträchtigung der körperlichen Integrität"" doho für größere Schmerzen und sonstige Beeinträchtigungen oder Störungen des körperlichen und seelischen Wohlbefindens" zuzubilligen" also eine höhere Grundrenteo Dagegen soll der Einkommensausgleich lediglich eine durch Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Krankenversicherung und stationäre Krankenhausbehandluâ- g uswo entstandene Einkommensminderung ausgleichen" die konkret festzustellen ist° Auch eine 17.
  • BSG, 21.10.1980 - 3 RK 15/80
    Nach dem Willen des Gesetzgebers 8011 sie vielmehr eine Entschädigung für die körperliche Beeinträchtigung sein und Mehraufwandungen und Ausgaben, die ein gesunder Mensch nicht hat, oder den Ausfall von wirtschaftlichen Vorteilen aus einer Betätigung außerhalb des Berufes unabhängig von sonstigen Einkommen auszugleichen (vgl Begründung zum Bundesversorgungsgesetz vom 20. Dezember 1950 in BT-Drucks 1/1555 S 45, 45 und 56; Begründung zum Entwurf eines Kriegsopfer-Neuregelungsgesetzes in BT-Drucks III/1259 S 21).
  • BSG, 27.07.1978 - 9 RV 81/77
    Tatbestandsmerkmals bei der Waisenrente für Stiefkinder wollte der Gesetzgeber eine weitgehende Rechtsangleichung mit dem Kindergeld-, Rentenversicherungs- und Unfallversicherungsrecht vornehmen (vgl Bundestags-Drucks III/1259 S. 26 und 29).
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