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19.04.2005

Bundestag - Drucksache 15/5316

Gesetzentwurf, Urheber:FraktionBündnis90/DieGrünen,FraktionderSPD

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2005 S. 2570   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,47551
BGBl. I 2005 S. 2570 (https://dejure.org/2005,47551)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 54, ausgegeben am 05.09.2005, Seite 2570
  • Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
  • vom 29.08.2005

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 21.04.2005   BT   Weitere Novelle des Arzneimittelgesetzes geplant
  • 09.05.2005   BT   Anhörung zur Werbung für rezeptfreie Medikamente
  • 12.05.2005   BT   Experten befürworten mehr Werbung für rezeptfreie Medikamente
  • 15.06.2005   BT   Ausschuss stimmt für 14. Novelle des Arzneimittelgesetzes
 
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Wird zitiert von ... (111)

  • BVerfG, 27.04.2021 - 2 BvR 206/14

    Verfassungsbeschwerde gegen eine im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung …

    Rn. 5 Der Bundesgesetzgeber setzte die geänderte Richtlinie 2001/82/EG mit Art. 1 des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vom 29. August 2005 (BGBl I S. 2570) in deutsches Recht um (vgl. BTDrucks 15/5316) und machte die Neufassung des Arzneimittelgesetzes mit Gesetz vom 12. Dezember 2005 bekannt (BGBl I S. 3394).
  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 16/07 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss - Anfechtungsklage gegen Erlass einer Richtlinie im …

    c) Nach § 4 Abs. 1 AMG (hier anzuwenden idF durch Art. 1 Nr. 3 Buchst a des Gesetzes vom 29.8.2005, BGBl I 2570) sind Fertigarzneimittel Arzneimittel, die im Voraus hergestellt und in einer zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Packung in den Verkehr gebracht werden.
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R

    Krankenversicherung - Ausschluss von Einfachzucker (D-Ribose) aus dem …

    Nach § 4 Abs. 1 AMG (hier anzuwenden idF der Bekanntmachung des Gesetzes vom 11. Dezember 1998, BGBl I 3586; inzwischen geändert durch Art. 1 Nr. 3 Buchst a des Gesetzes vom 29. August 2005, BGBl I 2570) sind Fertigarzneimittel Arzneimittel, die im Voraus hergestellt und in einer zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Packung in den Verkehr gebracht werden.
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