20.07.2011
Bundestag - Drucksache 17/6644
Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 2011 S. 2958 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 70, ausgegeben am 28.12.2011, Seite 2958
- Gesetz zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
- vom 22.12.2011
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gesetz zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)
- 28.07.2011 BT Löschung kinderpornografischer Inhalte erzielt Erfolge
- 28.11.2011 BT Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen (in: Sitzungswoche vom 22. November bis 2. Dezember 2011)
- 01.12.2011 BT Kinderpornografie im Internet (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 1. und 2. Dezember)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Düsseldorf, 29.11.2011 - 27 K 5887/10
Sperrungsanordnung Access-Provider
Einer Einbeziehung in die Ermessenserwägungen hätte auch der Aspekt der politischen Diskussion um eine zurückhaltendere Vorgehensweise gegen AccessProvider bedurft, die sich in dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Aufhebung von Sperrungsregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen, BT-Drucks. 17/6644, wiederspiegelt und die auch mit den Änderungen Stand 6. Oktober 2011 im Entwurf "Erster Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland" in der Weise aufgegriffen worden ist, dass die der streitbefangenen Sperrungsanordnung zugrunde gelegte Ermächtigungsgrundlage des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 GlüStV gestrichen wird. - VG Düsseldorf, 29.11.2011 - 27 K 3883/11
Sperrungsanordnung gegen einzelne Internet-Zugangsanbieter zum unerlaubten …
Einer Einbeziehung in die Ermessenserwägungen hätte auch der Aspekt der politischen Diskussion um eine zurückhaltendere Vorgehensweise gegen Access-Provider bedurft, die sich in dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Aufhebung von Sperrungsregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen, BT-Drucks. 17/6644, wiederspiegelt und die auch mit den Änderungen Stand 6. Oktober 2011 im Entwurf "Erster Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland" in der Weise aufgegriffen worden ist, dass die der streitbefangenen Sperrungsanordnung zugrunde gelegte Ermächtigungsgrundlage des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 GlüStV gestrichen wird.