Gesetzgebung
   BGBl. I 1978 S. 333   

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BGBl. I 1978 S. 333 (https://dejure.org/1978,6504)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1978 Teil I Nr. 12, ausgegeben am 03.03.1978, Seite 333
  • Viertes Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen
  • vom 28.02.1978

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 10.12

    Ausländer; Basistarif; Bedarf; Bonität; Einkommen; familiäre Lebenshilfe;

    Aus den Gesetzesmaterialien (BTDrucks 8/693 S. 48 f.) ergibt sich, dass der Gesetzgeber in dieser Vorschrift keine Geldbeträge fixiert, sondern statt dessen ganz bewusst eine Ermessensentscheidung des Vollsteckungsgerichts vorgesehen hat, um die Entscheidung flexibel zu gestalten und den Umständen des Einzelfalles Rechnung tragen zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - IXa ZB 142/04 - NJW-RR 2005, 795).
  • BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 287/03

    Pfändbarkeit des Eigengeldes eines Strafgefangenen

    Denn § 850k ZPO wurde erst durch Gesetz vom 28. Februar 1978 (BGBl. I S. 333), mithin nach der Neuregelung der Gefangenenarbeit und ihres Entgeltes im Strafvollzugsgesetz vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 581) eingefügt und erfaßt gleichwohl nur Kontoguthaben bei Geldinstituten mit dem alleinigen Ziel, eine Lücke im Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen zu schließen (vgl. Zöller/Karch, ZPO 12. Aufl. § 850k Anm. 1).
  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 83/06

    Berücksichtigung eines Eigengebots des Gläubigers bei der Erteilung des

    Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass der Schuldner in diesem Fall bereits durch die Befriedigungswirkung nach § 114a ZVG vor einer Verschleuderung des Grundstücks geschützt ist (vgl. die Begründung des Gesetzentwurfs, BT-Drs. 8/693, S. 52).
  • BGH, 07.05.2009 - IX ZB 211/08

    Von anderen Unterhaltsverpflichteten gezahlter Barunterhalt als "eigene Einkunft"

    Nach der amtlichen Begründung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen vom 28. Februar 1978 (BGBl. I 333) will § 850c Abs. 4 ZPO die Berücksichtigung des Unterhaltsberechtigten, der eigene Einkünfte bezieht, flexibel gestalten.

    Die Vorschrift soll dem Gericht bei seiner Ermessensentscheidung genügend Raum lassen, um den Umständen des Einzelfalles Rechnung zu tragen (BT-Drucks. 8/693, 49).

  • BGH, 20.07.2017 - IX ZB 63/16

    Insolvenzverfahren: Beurteilung der Pfändbarkeit einer ausländischen Rente nach

    Nach dem Schutzgedanken des Sozialstaatsprinzips muss dem Schuldner, in dessen Arbeitseinkommen vollstreckt wird, mindestens ein Betrag verbleiben, der ihm und gegebenenfalls seiner Familie ein menschenwürdiges Leben ermöglicht (vgl. etwa die Begründung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen vom 28. Juni 1977, BT-Drucks. 8/693, S. 45).
  • LG Lüneburg, 08.07.2010 - 26 Qs 155/10

    Führerschein, beschlagnahmter - Wohnungsdurchsuchung - Ermächtigungsgrundlage

    Im Rahmen des § 463 b StPO ist aus der Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift jedoch ohne Weiteres zu entnehmen, dass eine Wohnungsdurchsuchung nach dem Willen des Gesetzgebers zulässig sein soll, zumal seinerzeit gerade zum Zwecke dieser - redaktionell leider nicht besonders geglückten - Klarstellung § 459 g StPO und § 463 b StPO geändert wurden (vgl. BT-Drs. 8/693 vom 28. Juni 1977, S. 54 und BT-Drs. 8/2152 vom 29. September 1978, S. 16 sowie eingehend Waechter NZV 1999, 273).
  • BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 2.06

    Telekombeamter des gehobenen Dienstes (Rechtsabteilung); erstinstanzliche

    Nach § 850c ZPO ist das Arbeitseinkommen, zu dem auch die Dienstbezüge der Beamten zählen (§ 850 Abs. 2 ZPO), in den in dieser Vorschrift bestimmten Grenzen unpfändbar, damit dem Schuldner mindestens ein Betrag verbleibt, der ihm und seiner Familie ein menschenwürdiges Leben ermöglicht (vgl. BTDrucks 8/693 S. 45 zum Entwurf eines 4. Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen).
  • BGH, 05.11.2009 - IX ZB 101/09

    Berücksichtigung einer unterhaltsberechtigten Person mit eigenen Einkünften bei

    Ab welcher Höhe ein eigenes Einkommen des Unterhaltsberechtigten seine Berücksichtigung bei der Bestimmung der Pfändungsfreibeträge aus Arbeitseinkommen oder diesem gleichgestellten Bezügen des Unterhaltspflichtigen ausschließt, hat der Gesetzgeber bewusst nicht im Einzelnen geregelt (BT-Drucks. 8/693, S. 48 f).
  • BGH, 18.10.2007 - V ZB 75/07

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die fehlerhafte Behandlung eines

    Die Vorschrift bezweckt somit, den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des Schuldners vor einer Verschleuderung seines Grundbesitzes in der Zwangsversteigerung zu gewährleisten (vgl. BT-Drucks. 8/693, S. 52).
  • BSG, 20.06.1984 - 7 RAr 18/83

    Unterhaltsrechtliche Voraussetzung einer Auszahlung - Arbeitslosenhilfe -

    RPfleger 1981, 382; Entwurf der Bundesregierung zum 4. Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen, BT-Drucks 8/693, S "5; vgl auch allgemein Stein/Jonas/Münzberg, aaO, 7° Lfg 1981, @ 811 RdNrn'1ff).
  • BSG, 30.04.1986 - 2 RU 15/85

    Pfändung und Abtretung von Renten - Gesetzliche Renten-und Unfallversicherung

  • LG Heidelberg, 28.01.1999 - 7 S 15/98

    Unpfändbarkeit gutgeschriebenen Arbeitslohns

  • BVerwG, 22.11.1994 - 1 D 2.94

    Verletzung des Briefgeheimnisses in Tateinheit mit Diebstahl durch einen

  • FG München, 19.09.2007 - 9 K 4047/06

    Rückforderung von nach Insolvenzeröffnung gezahltem Kindergeld; Verlust des

  • OLG Oldenburg, 26.09.1994 - 2 W 95/94

    Unpfändbarkeit, Einkünfte, eigene, Anrechnung, Unterhaltspflicht, Pfändbarkeit,

  • BVerwG, 26.06.1978 - 3 B 77.77

    Rechtsmittel

  • OVG Niedersachsen, 07.01.1992 - 9 M 4784/91
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