13.11.2007
Bundestag - Drucksache 16/7103
Gesetzentwurf, Urheber:FraktionderCDU/CSU,FraktionderSPD
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 2009 S. 994 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 24, ausgegeben am 06.05.2009, Seite 994
- Gesetz zur Neuordnung der Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen für die Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung (TK-Entschädigungs-Neuordnungsgesetz - TKEntschNeuOG)
- vom 29.04.2009
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gesetz zur Neuordnung der Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen für die Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung (TK-Entschädigungs-Neuordnungsgesetz - TKEntschNeuOG)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)
- 15.11.2007 BT Koalition: Telekommunikationsunternehmen leistungsgerechter entschädigen
- 10.03.2008 BT Anhörung zu Entschädigung für Telekommunikationsunternehmen
- 03.12.2008 BT Firmen sollen für Vorratsdatenspeicherung entschädigt werden
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 13.05.2009 - 1 BvL 7/08
Kostentragung bei Auslandskopfüberwachung - Zu den Anforderungen des Art. 100 …
Nach dem Gesetz zur Neuordnung der Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen für die Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung vom 29. April 2009 (BGBl I S. 994 - TK-Entschädigungs-Neuordnungsgesetz), welches am 1. Juli 2009 in Kraft tritt, soll § 110 Abs. 9 TKG vielmehr aufgehoben und durch Änderungen des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes ersetzt werden (vgl. BTDrucks 16/7103; 16/11348; 16/12120).Auch die Neuregelung durch das TK-Entschädigungs-Neuordnungsgesetz vom 29. April 2009 (BGBl I S. 994) sieht allein eine Entschädigung von Sach- und Personalkosten vor, die durch die Anordnung einer konkreten Überwachungsmaßnahme anfallen.
- VG Saarlouis, 21.03.2013 - 6 K 77/12
Telekommunikationsüberwachung: Entschädigungspflicht bei Auskunftserteilung der …
Mit Art. 1 des Gesetzes zur Neuordnung der Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen für die Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung (TK-Entschädigungs-Neuordnungsgesetz vom 29.04.2009, BGBl. I S. 994) sei die Entschädigung für Bestands-, Verkehrs- und Standortdatenauskünfte für Strafverfolgungsbehörden auf eine völlig neue Grundlage gestellt worden. - OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2009 - 11 S 32.09
Telekommunikationsgesetz; Vorratsdatenspeicherung; Kostentragung für …
Hieran hat sich auch durch die Aufhebung der - zuvor allerdings nicht genutzten - Verordnungsermächtigung in § 110 Abs. 9 TKG, der diesen Ausschluss in seinem Satz 2 ausdrücklich regelte, durch das TK-Entschädigungs-Neuordnungsgesetz vom 29. April 2009 (BGBl. I S. 994), das am 1. Juli 2009 in Kraft getreten ist, nichts geändert.
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