Rechtsprechung
| Drs-Bund, 29.05.1972 - BT-Drs. VI/3456 |
Wird zitiert von ...
- BFH, 02.06.1981 - VII R 3/81
Übergangszeit - Zulassung zur Steuerbevollmächtigtenprüfung - …
Das wird bestätigt durch die Ausführungen des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum Zweiten Steuerberatungsänderungsgesetz (vgl. Bundestags-Drucksache VI/3456 S. 7, zu Nr. 21).In der Begründung des Finanzausschusses (Bundestags-Drucksache VI/3456 S. 7, zu Nr. 21) heißt es, die Übergangszeit betrage "acht Jahre".
e) Die Übergangsvorschrift des § 156 Abs. 5 Satz 1 StBerG (= § 118a Abs. 5 Satz 1 StBerG i. d. F. des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes) soll, wie sich aus dem schriftlichen Bericht des Finanzausschusses des Bundestages ergibt (Bundestags-Drucksache VI/3456, S. 7 zu Nr. 21), mit ihrer achtjährigen Übergangsfrist sicherstellen, "daß Berufsbewerber, die sich im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bestimmungen über die Zusammenführung der Berufe auf den Steuerbevollmächtigtenberuf vorbereiten, die für die Zulassung zur Steuerbevollmächtigtenprüfung notwendigen Vorbildungsvoraussetzungen einer abgeschlossenen Lehre ... und des vierjährigen Berufspraktikums abschließen können".
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