Gesetzgebung
| BGBl. I 1976 S. 1056 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 45, ausgegeben am 24.04.1976, Seite 1056
- Vierzehntes Strafrechtsänderungsgesetz
- vom 22.04.1976
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (4)
- BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvR 1257/84
Herrnburger Bericht
Die den Verurteilungen zugrunde liegenden Vorschriften des Strafgesetzbuches in der hier maßgeblichen Fassung des Vierzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes vom 22. April 1976 (BGBl. I S. 1056) lauteten: . - BGH, 28.02.1979 - 3 StR 14/79
Verurteilung wegen verfassungsfeindlicher Befürwortung von Straftaten - Rüge der …
§ 88 a StGB ist durch das am 1. Mai 1976 in Kraft getretene Vierzehnte Strafrechtsänderungsgesetz vom 22. April 1976 (BGBl I S. 1056) in das Strafgesetzbuch eingefügt worden. - OLG Frankfurt, 16.04.2019 - 2 Ss 336/18
Zur Beurteilung und Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 126 Abs 1 StGB
- BGH, 23.04.1980 - 3 StR 434/79
Fortsetzung der Hauptverhandlung - Unterbrechung - Ausschluß der Öffentlichkeit - …
Falls der Gesetzgeber sich zur Wiederaufhebung der von ihm durch das 14. StÄG vom 22. April 1976 (BGBl I 1056) in das Strafgesetzbuch eingeführten Strafvorschrift entschließen sollte, bleibt abzuwarten, ob ein solches Gesetz eine dem Art. 313 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch vom 2. März 1974 (BGBl I 469, 642) entsprechende Vorschrift enthalten wird, in der das Verfahren für Fälle geregelt ist, in denen rechtskräftig verhängte Strafen wegen nach neuem Recht nicht mehr strafbarer Taten noch nicht vollstreckt sind.
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