Gesetzgebung
| BGBl. I 1983 S. 201 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1983 Teil I Nr. 9, ausgegeben am 04.03.1983, Seite 201
- Gesetz über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensusgesetz)
- vom 21.02.1983
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Sinnvollerweise wird der Auskunftspflichtige genauer darüber zu belehren sein, welche Merkmale lediglich Hilfsmittel der Erhebung sind (vgl. § 5 des Mikrozensusgesetzes vom 21. Februar 1983 [BGBl. I S. 201]).
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