21.04.1967

Bundestag - Drucksache V/1674

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1967 S. 845   

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https://dejure.org/1967,5468
BGBl. I 1967 S. 845 (https://dejure.org/1967,5468)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1967 Teil I Nr. 48, ausgegeben am 09.08.1967, Seite 845
  • Siebentes Gesetz zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes
  • vom 03.08.1967

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 09.12.1997 - 1 RR 3/94

    Aufwandsentschädigungen für Organmitglieder im aufsichtsbehördlichen

    Die Vorschriften der RVO über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger sind inhaltlich unverändert in das Selbstverwaltungsgesetz (SVwG) übernommen worden (vgl § 3 Abs. 3 bis 5 SVwG idF des Gesetzes vom 3. August 1967 - BGBl I 845).
  • LSG Hamburg, 20.07.2017 - L 1 KR 24/15

    Krankenversicherung

    Durch die grundsätzliche Öffentlichkeit der Sitzungen der Vertreterversammlung bzw. hier des Verwaltungsrats soll das Interesse der Versicherten an den Angelegenheiten der Selbstverwaltung gestärkt werden (vgl. die Gesetzesbegründung zum 7. Gesetz zur Änderung der Selbstverwaltungsgesetzes in BT-Drucks. V/1674, S. 17f.).
  • BSG, 14.10.1992 - 14a/6 RKa 31/91

    Öffentlichkeit - Beschränkung - Vertreterversammlung - KZÄV - Mitglieder

    Durch die grundsätzliche Öffentlichkeit der Sitzungen der Vertreterversammlung soll das Interesse der Versicherten an den Angelegenheiten der Selbstverwaltung gestärkt werden (vgl zum Entwurf eines Siebten Änderungsgesetzes zum SVwG: BT-Drucks V/1674 zu § 4 SVwG).
  • BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 69/91

    Gleichzeitige Mitgliedschaft - Vorstand - Vertreterversammlung - KZÄV

    "Wie auch ansonsten entsprach die Inkompatibilitätsregelung des § 368 l Abs. 1 S 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) aF, die nach einer Ergänzung des Abs. 1 aaO durch Art. 2 § 1 Nr. 4 des Siebten Gesetzes zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetz (SVwG) vom 3. August 1967 (BGBl I 845) als S 5 aaO weitergalt, weitgehend den einschlägigen Regelungen des Selbstverwaltungsgesetz (SVwG) vom 22. Februar 1951 (BGBl I 124) über die Unvereinbarkeiten in den Organen der Sozialversicherungsträger.
  • LSG Hamburg, 04.07.2013 - L 1 KR 39/13

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Enthebung vom Amt des Vorstands einer

    Durch die grundsätzliche Öffentlichkeit der Sitzungen der Vertreterversammlung bzw. hier des Verwaltungsrats soll das Interesse der Versicherten an den Angelegenheiten der Selbstverwaltung gestärkt werden (vgl. die Gesetzesbegründung zum 7. Gesetz zur Änderung der Selbstverwaltungsgesetzes in BT-Drucks. V/1674, S. 17f.).
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