30.11.1984
Bundestag - Drucksache 10/2546
BeschlussempfehlungundBericht, Urheber:AusschussfürJugend,FamilieundGesundheit
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 1985 S. 425 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1985 Teil I Nr. 12, ausgegeben am 05.03.1985, Seite 425
- Gesetz zur Neuregelung des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit
- vom 25.02.1985
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (19)
- BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89
Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB
Rn. 106 b) Anders steht es um die "Menschenwürde"-Alternative, die durch das Gesetz zur Neuregelung des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit vom 25. Februar 1985 (BGBl. I S. 425) in die Vorschrift eingeführt worden ist. - BGH, 15.12.1999 - 2 StR 365/99
Voraussetzung des Gewaltdarstellungsverbotes von § 131 StGB und der …
Für diese Auslegung spricht schließlich auch, daß der Gesetzgeber in den zu dem Gesetz zur Neuregelung des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit vom 25. Februar 1985 (BGBl I S. 425) führenden Gesetzesberatungen Darstellungen menschenähnlicher Wesen umfassend von § 131 Abs. 1 StGB erfaßt sehen wollte (vgl. BT-Drucks. 10/2546 S. 22). - BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 4.90
Zweite Aufsichtskraft in der Spielhalle - § 33i GewO, Voraussetzungen für eine …
Dies ergibt sich aus § 8 Abs. 1 des Gesetzes zum Schütze der Jugend in der Öffentlichkeit - JÖSchG - vom 25. Februar 1985 (BGBl. I S. 425), wonach Kindern und Jugendlichen die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen nicht gestattet werden darf, und aus § 2 Abs. 4 Satz 2 JÖSchG, wonach die Inhaber von Spielhallen in Zweifelsfällen das Lebensalter der Besucher zu überprüfen haben.
- BVerwG, 22.07.2002 - 2 WDB 1.02
Gewaltvideos; Horrorvideos; Menschenwürde; Einbehaltung von …
Dass solche Darstellungen den gesetzlichen Tatbestand des § 131 Abs. 1, 2. Alternative StGB erfüllen, ergibt sich auch aus den Gesetzesmaterialien; so wird im Bericht des federführenden Bundestags-Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit ausdrücklich beispielhaft das "genüssliche" Verharren bei einem unmenschlichen Vorgang als Beispiel für den Anwendungsbereich der Norm angeführt (vgl. Bundestags-Drucksache 10/2546 S. 21 f.). - VG Stuttgart, 22.08.2024 - 1 K 3274/22
Getränkeautomataufstellung versus Jugendschutz
Das Verbot betreffe die Aufstellung von Automaten in der Öffentlichkeit; es gelte nicht für der Allgemeinheit nicht zugängliche Automaten wie solche auf Betriebsgeländen und in Kantinen (BT-Drucks. 9/1992 und 10/722 S. 9f). - OVG Niedersachsen, 30.11.1998 - 13 L 6854/94
Rechtsstaatsprinzip; Gewaltspielgerät; Kommunale Vergnügungssteuer; …
Die durch Art. 3 Nr. 1 des Gesetzes vom 25.2.1985 (BGBl. I S. 425, 429) zur Neuregelung, des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit erweiterte Vorschrift (zu ihrer Verfassungsmäßigkeit BVerfGE 87, 209) richtet sich gegen exzessive Formen von Gewaltdarstellungen und enthält eine plakative Mißbilligung der in der Gesellschaft sichtbar gewordenen Brutalisierungstendenzen (…Tröndle, StGB, 48. Aufl., § 131 Rdnr. 1 m. N.).dd) Nach jahrzehntelangen Diskussionen um eine Reform des Jugendschutzes erging am 25.2.1985 (BGBl. I S. 425) das Gesetz zur Neuregelung des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit, das in seinem Art. 1 das JÖSchG von 1951 völlig neu gefaßt und der geänderten Lebenswirklichkeit sowie dem aktuellen Schutzbedürfnis Minderjähriger angepaßt hat.
- BVerwG, 29.05.1990 - 1 C 4.87
Indizierung von Fernsehsendungen durch die Bundesprüfstelle
a) Zwar wird die Anwendung des Gesetzes auf das Fernsehen nicht von vornherein durch Sondervorschriften ausgeschlossen, wie etwa die §§ 6 Abs. 7 und 7 Abs. 5 des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (Jugendschutzgesetz - JÖSchG -) i.d.F. vom 25. Februar 1985 (BGBl. I S. 425) Vorschriften des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften für unanwendbar erklären, wenn die oberste Landesbehörde Filme bzw. sonstige Bildträger mit einer bestimmten Altersbegrenzung gekennzeichnet hat. - OVG Niedersachsen, 30.11.1998 - 13 L 7153/95
Widerspruchsfreiheit; Rechtsstaatsprinzip; Gewaltspielgerät; Kommunale …
Die durch Art. 3 Nr. 1 des Gesetzes vom 25. Februar 1985 (BGBl I S. 425, 429) zur Neuregelung des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit erweiterte Vorschrift (zu ihrer Verfassungsmäßigkeit BVerfGE 87, 209) richtet sich gegen exzessive Formen von Gewaltdarstellungen und enthält eine plakative Mißbilligung der in der Gesellschaft sichtbar gewordenen Brutalisierungstendenzen (…Tröndle, StGB, 48. Aufl. § 131 Rdnr. 1 m.N.).dd) Nach jahrzehntelangen Diskussionen um eine Reform des Jugendschutzes erging am 25. Februar 1985 (BGBl I S. 425) das Gesetz zur Neuregelung des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit, das in seinem Art. 1 das JÖSchG von 1951 völlig neu gefaßt und der geänderten Lebenswirklichkeit sowie dem aktuellen Schutzbedürfnis Minderjähriger angepaßt hat.
- BGH, 26.01.1995 - III ZR 71/93
Amtspflichten des Vorsitzenden der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende …
Eine Abgrenzung der Regelungsbereiche zwischen Jugendschutzgesetz und Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften erfolgte erst mit der Neuregelung des Jugendschutzgesetzes vom 25. Februar 1985 (BGBl. I S. 425). - BVerfG, 08.09.2004 - 2 BvR 86/03
Gesetzlichkeitsprinzip (Bestimmtheitsgebot; Wortlautgrenze; Analogieverbot; …
Mit der Einführung der § 184 Abs. 1 Nr. 3a StGB, §§ 3 Abs. 1 Nr. 3, 21 Abs. 1 Nr. 3 GjS durch das Gesetz zur Neuregelung des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit vom 25. Februar 1985 (BGBl I S. 425) bezweckte der Gesetzgeber, dem dringenden Bedürfnis nach einer Verbesserung des Jugendschutzes Rechnung zu tragen, das sich angesichts des expandierenden Marktes für Videokassetten mit jugendgefährdendem Inhalt ergeben hatte. - BVerfG, 22.03.1986 - 2 BvR 1499/84
Werbung für indizierte Schriften
- BGH, 07.07.1987 - 1 StR 247/87
Begriff des Ladengeschäftes
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2001 - 20 B 1248/01
Anforderungen an eine Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte …
- VG Hannover, 09.02.1995 - 6 A 205/92
Menschenwürdeverletzung durch Austrahlung einer Fernsehsendung
- BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 23.89
Anfechtung einer Auflage zur Erteilung einer Spielhallenerlaubnis - Anforderungen …
- BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 21.89
Zulässigkeit einer Auflage zum Einsatz mehrerer Aufsichtspersonen beim Betreiben …
- BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 24.89
Ständige Anwesenheit zweier Aufsichtspersonen in einem Spielhallenkomplex zum …
- VGH Bayern, 06.03.1992 - 12 CS 91.3128
Jugendschutz: Anwesenheitsverbot für Jugendliche in einem Billard-Salon
- VG Oldenburg, 17.12.1985 - 2 A 185/85
Für die Beantragung der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle sowie einer …
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