10.07.1997
Bundestag - Drucksache 13/8195
Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderJustiz(federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. II 1998 S. 2226 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil II Nr. 35, ausgegeben am 11.09.1998, Seite 2226
- Gesetz zu dem Übereinkommen vom 25. Mai 1987 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften über das Verbot der doppelten Strafverfolgung
- vom 07.09.1998
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 14.10.2002 - 3 Ausl 86/02
Auslieferungshaft als Überhaft
a) Nach derzeitigem Stand geht der Senat davon aus, dass die der deutschen Strafverfolgung zugrundeliegende Tat eine im prozessualen Sinne andere ist als diejenige, welche dem österreichischen Ersuchen zugrunde liegt, so dass sich Fragen des auslieferungsrechtlichen ne bis in idem nicht stellen (vgl. Art. 8, 9 EuAlÜbk, 54 ff. SDÜ, 7 EG-FinSchÜbk; 1 ff. EG-ne bis in idem-Übk, das im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vorzeitig anwendbar ist, BGBl. 1998 II 2226, 2002 II 601, 604 und § 9 Nr. 1 IRG).
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