28.02.2013
Bundestag - Drucksache 17/12578
Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderJustiz(federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 2013 S. 1938 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 34, ausgegeben am 05.07.2013, Seite 1938
- Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren
- vom 02.07.2013
Gesetzestext
Gesetzesbegründung (2)
- Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen)
- bundestag.de
Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)
- 15.03.2013 BT Mindestverfahrensrechte
- 26.04.2013 BT Conterganstiftungsgesetz geändert (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 25. und 26. April)
- 17.05.2013 BT Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 16. und 17. Mai)
Amtliche Gesetzesanmerkung
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2010/64/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren (ABl. L 280 vom 26.10.2010, S. 1) und der Richtlinie 2012/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren (ABl. L 142 vom 1.6.2012, S. 1).
Wird zitiert von ... (12)
- OLG Koblenz, 22.03.2017 - 1 OLG 4 Ss 201/16
Meineid: Unrichtige Übersetzung durch den vereidigten Dolmetscher
Die mit der Umsetzung der Richtlinie 2010/64/EU durch das Gesetz zur Stärkung von Verfahrensrechten von Beschuldigten im Strafverfahren vom 2. Juli 2013 (BGBl. I, S. 1938ff.) eingeführten Regelungen begründen zwar revisionsrechtlich bedeutsame Pflichten des Gerichts, dem Beschuldigten gewisse Dolmetscherleistungen zur Verfügung zu stellen. - BVerwG, 27.02.2014 - 5 C 1.13
Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsbegehren; -anspruch; -antrag; …
Das angefochtene Urteil beruht aber auf einer fehlerhaften Anwendung des § 198 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz - GVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl I S. 1077), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2013 (BGBl I S. 1938). - OLG Nürnberg, 03.03.2014 - 2 Ws 63/14
Strafverfahren gegen einen der deutschen Sprache nicht mächtigen Ausländer: …
Rn. 35 c. Diese in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie der Fachgerichte anerkannten Grundsätze wurden in der durch das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren vom 02.07.2013 (BGBl. I S. 1938) mit Wirkung vom 06.07.2013 neu gefassten Vorschrift des § 187 GVG kodifiziert, die der Umsetzung der Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates 2010/64/EU vom 20.10.2010 über das Recht auf Dolmetscherleistungen und Übersetzungen im Strafverfahren (ABl. der EU L 280/1) und 2012/13/EU vom 22.05.2012 über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung im Strafverfahren (ABl. der EU L 142/1) dient.
- BGH, 10.07.2014 - 3 StR 262/14
Recht des der deutschen Sprache nicht mächtigen Angeklagten auf Übersetzung der …
Durch Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren vom 2. Juli 2013 (BGBl. I, S. 1938) ist zudem zur Umsetzung der Richtlinie 2010/64/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über das Recht auf Dolmetscherleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren § 187 GVG geändert worden. - LG Stuttgart, 13.09.2016 - 19 Qs 49/16
Strafbefehlsverfahren: Zustellung eines nicht übersetzten Strafbefehls an einen …
- LG Dortmund, 11.03.2016 - 36 Qs 22/16
Zustellung, Ausländer, Übersetzung, Strafbefehl, Rechtsmittelbelehrung
Bei der Neugestaltung des § 187 GVG und des § 37 StPO sah sich jedoch der Gesetzgeber nicht genötigt, Ladungen, Haftbefehle, Strafbefehle, Anklageschriften und sonstige gerichtliche Sachentscheidungen aufzunehmen, weil diese bereits in Nr. 181 Abs. 2 RiStBV hinreichende Berücksichtigung gefunden haben (vgl. dazu BtDrs 17/12578, S. 11).Durch die Regelung soll eine Schlechterstellung der übrigen Prozessbeteiligten durch eine faktisch kürzere Begründungsfrist vermieden und ein zeitgleicher Beginn der Begündungsfrist für alle Verfahrensbeteiligten durch gleichzeitige Zustellung der Urteilsausfertigung an alle Verfahrensbeteiligte sichergestellt werden (BtDrs 17/12578, S. 14).
- OLG Hamburg, 06.12.2013 - 2 Ws 253/13
Strafverfahren: Umfang und Grenzen des Anspruchs des Angeklagten auf schriftliche …
§ 187 Abs. 1 S. 1 i.V.m. Abs. 2 S. 1 GVG in der Fassung seit dem 6. Juli 2013 (Gesetz vom 2. Juli 2013, BGBl. I S. 1938) begründet keinen Anspruch auf schriftliche Übersetzung von in der Akte befindlichen Zeugenaussagen oder Urteilen, die gegen gesondert verfolgte Beschuldigte ergangen sind. - OLG München, 18.11.2013 - 4St RR 120/13
Revisionseinlegungsfrist: Anspruch eines Angeklagten auf Zustellung eines …
Rn. 14 2) Der mit Wirkung vom 6.7.2013 durch Gesetz vom 2.7.2013 (BGBl. I S. 1938) neu gefasste § 187 Abs. 2 GVG, der der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2010/64/EU über das Recht auf Dolmetscherleistungen und Übersetzungen im Strafverfahren und der Richtlinie 2012/13/EU über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung im Strafverfahren dient, verpflichtet in Satz 1 zur Übersetzung des Berufungsurteils und der Rechtsmittelbelehrung in die polnische Sprache. - OLG Stuttgart, 09.01.2014 - 2 StE 2/12
Strafverfahren: Pflicht zur schriftlichen Übersetzung eines nicht rechtskräftigen …
Rn. 6 a.) § 187 Abs. 2 GVG wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren vom 2. Juli 2013 (BGBl. I S. 1938) eingefügt und dient der Umsetzung von Art. 3 der Richtlinie 2010/64/EU über das Recht auf Dolmetscherleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren (…ABl. L 280 vom 26.10.2010, S. 1-7). - OLG Köln, 09.12.2014 - 1 RVs 167/14
Unwirksamkeit eines ohne Vertretungsvollmacht durch den Verteidiger eingereichten …
Rn. 34 An dem vorstehend dargestellten Befund, dass die Wirksamkeit der Ladung von der fehlenden Übersetzung nicht berührt wird, hat sich auch nichts durch das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte des Beschuldigten im Strafverfahren vom 2. Juli 2013 (BGBl. I S. 1938) geändert. - OLG Karlsruhe, 02.09.2019 - 2 Ws 300/19
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Auswirkung fehlender Übersetzung des …
- VG Cottbus, 07.08.2015 - 1 L 261/15
Verkehrsrecht
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