15.10.2003
Bundestag - Drucksache 15/1720
Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 2003 S. 2838 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 65, ausgegeben am 27.12.2003, Seite 2838
- Fünfunddreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union vom 28. Mai 2001 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln (35. StrÄndG)
- vom 22.12.2003
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)
- 22.10.2003 BT Betrug im bargeldlosen Zahlungsverkehr als Straftat behandeln
- 12.11.2003 BT Einstimmig gegen Betrugshandlungen im bargeldlosen Zahlungsverkehr votiert
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 09.10.2018 - 5 StR 153/18
Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Prepaid-Kreditkarte; …
Der Anwendungsbereich der Vorschrift ist auf solche Karten beschränkt, die auch gegenüber anderen als dem Aussteller benutzt werden können (BT-Drucks. 15/1720, S. 9). - BGH, 13.10.2011 - 3 StR 239/11
Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Maestro-Karte); Tateinheit …
Solche Karten sollten nach dem Willen des Gesetzgebers von § 152b Abs. 4 StGB erfasst werden (vgl. BTDrucks. 15/1720 S. 9). - BGH, 11.10.2016 - 1 StR 422/16
Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion: …
Angesichts der festgestellten vertraglichen Ausgestaltung des Tankstellenverbunds handelte es sich bei den von den Verbundmitgliedern ausgegebenen Tankkarten um Zahlungskarten mit Garantiefunktion im Sinne des § 152b Abs. 4 StGB (vgl. BT-Drucks. 15/1720, S. 10). - OLG Köln, 20.11.2009 - 81 Ss 71/09
Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen i.F.e. Verurteilung wegen …
Durch das 35. StÄG vom 22.12.2003 (BGBl. I S. 2838) hat § 152a StGB seine heutige Fassung erhalten. - OLG Hamm, 02.11.2005 - 3 Ss 380/05
Verfahrensverzögerung; Kompensation; Einzelstrafe; Gesamtstrafe
Das Amtsgericht hatte bei der Verurteilung des Angeklagten die Bestimmung des § 152 a StGB in der Neufassung mit Wirkung vom 28.12.2003 durch Gesetz vom 22.12.2003 (Bundesgesetzblatt I S. 2838) geltenden Fassung zu Grunde gelegt, obwohl die dem Angeklagten zur Last gelegten Taten aus dem Zeitraum von Januar bis März 2003 stammten, § 1 StGB.