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Hinweis: Diese Drucksache gehört zu mehreren Gesetzgebungsvorgängen; siehe unten.

26.06.1997

Bundestag - Drucksache 13/8079

BeschlussempfehlungundBericht, Urheber:Rechtsausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1997 S. 2038   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,31728
BGBl. I 1997 S. 2038 (https://dejure.org/1997,31728)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 58, ausgegeben am 19.08.1997, Seite 2038
  • Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
  • vom 13.08.1997

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (59)

  • BGH, 29.08.2008 - 2 StR 587/07

    Verurteilung wegen Untreue im Fall Siemens bestätigt

    Rn. 52 b) Die nahezu wortgleiche Überführung der Regelung des § 12 Abs. 1 UWG in den § 299 Abs. 2 StGB durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 13. August 1997 (BGBl I 2038) sollte nach der Begründung zum Gesetzentwurf am sachlichen Gehalt der Norm nichts ändern (BTDrucks. 13/5584 S. 15; so auch BGHSt 46, 310, 316 f.; 49, 214, 229).
  • BGH, 29.03.2012 - GSSt 2/11

    Keine Strafbarkeit von Kassenärzten wegen Bestechlichkeit

    Mag die Organisationsform der betreffenden Stelle schon wegen der durch das Korruptionsbekämpfungsgesetz vom 13. August 1997 (BGBl I S. 2038) vorgenommenen Ergänzung des Amtsträgerbegriffs ("unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform") im Regelfall keine entscheidende Bedeutung mehr haben, so kommt ihr doch weiterhin indizielle Bedeutung zu, wenn im Einzelfall eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in Rede steht (BGH…, Urteil vom 9. Juli 2009 aaO).
  • BGH, 14.10.2008 - 1 StR 260/08

    Freispruch des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der EnBW AG vom Vorwurf der …

    Das am 20. August 1997 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 13. August 1997 (BGBl I 2038) hat zwar die Anforderungen an die Unrechtsvereinbarung, die Kernstück aller Bestechungsdelikte ist, für die Vorteilsgewährung nach § 333 Abs. 1 StGB ebenso wie für die Vorteilsannahme nach § 331 Abs. 1 StGB herabgesetzt, aber nicht aufgegeben:.
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Gesetzgebung
   BGBl. I 1997 S. 2294   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,26420
BGBl. I 1997 S. 2294 (https://dejure.org/1997,26420)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 63, ausgegeben am 17.09.1997, Seite 2294
  • Dreizehntes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Zweites Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz)
  • vom 09.09.1997

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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerwG, 11.01.2007 - 1 D 16.05

    Bundespolizeibeamter; Verbot der Ausübung ungenehmigter Nebentätigkeiten; …

    Er muss Nachweise über die Entgelte und geldwerten Vorteile aus der Nebentätigkeit führen und jede Änderung von Art und Umfang der Nebentätigkeit sowie des erzielten Entgelts unverzüglich schriftlich anzeigen (§ 65 Abs. 6 Satz 2 BBG i.d.F. des Zweiten Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetzes vom 9. September 1997, BGBl I S. 2294).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 C 3.06

    Genehmigungsfreie Nebentätigkeit, Anzeigepflicht; Recht auf informationelle …

    Nachdem durch das Zweite Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz vom 9. September 1997 (BGBl I S. 2294) die Pflicht zur Anzeige bestimmter genehmigungsfreier Nebentätigkeiten eingeführt worden war, übermittelte der Präsident des Bundesfinanzhofs allen Angehörigen dieses Gerichts zwei Schreiben vom 18. Dezember 1997 und 12. Februar 1998 zur Handhabung der Anzeigepflicht nebst einem dabei zu verwendenden Formblatt.
  • BVerfG, 01.09.2008 - 2 BvR 1872/07

    Verfassungsmäßigkeit der Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten

    Nachdem durch das Zweite Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz vom 9. September 1997 (BGBl I S. 2294) die Pflicht von Beamten zur Anzeige bestimmter genehmigungsfreier Nebentätigkeiten eingeführt worden war, übermittelte der Präsident des Bundesfinanzhofs den Richtern des Gerichts zwei Schreiben zur Handhabung der Anzeigepflicht in seinem Geschäftsbereich.
  • VG Düsseldorf, 12.08.2024 - 38 K 5207/21
    Rn. 154 Insgesamt erscheine auch unwahrscheinlich, dass der Beklagte bereits vorausschauend 1991 die Nebentätigkeit angezeigt haben wolle, weil die Anzeigepflicht erst 1997 eingeführt worden sei (siehe Ergänzung des § 66 BBG a.F. durch Art. 2 Nummer 2a) des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Zweites Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz) vom 9. September 1997, BGBl. I S. 2294, mit Wirkung vom 18. September 1997).

    Die fragliche Anzeigepflicht sei nämlich überhaupt erst 1997 eingeführt worden, und zwar im Wege der entsprechenden Ergänzung des § 66 BBG a. F. durch Art. 2 Nr. 2 a) des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Zweites Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz) vom 9. September 1997, BGBl. I S. 2294, mit Wirkung vom 18. September 1997.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2020 - 1 B 1716/19
    Die fragliche Anzeigepflicht ist nämlich überhaupt erst 1997 eingeführt worden, und zwar im Wege der entsprechenden Ergänzung des § 66 BBG a. F. durch Art. 2 Nr. 2 a) des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Zweites Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz) vom 9. September 1997, BGBl. I S. 2294, mit Wirkung vom 18. September 1997.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2026 - 31 A 2113/24
    Die fragliche Anzeigepflicht sei nämlich überhaupt erst 1997 eingeführt worden, und zwar im Wege der entsprechenden Ergänzung des § 66 BBG a. F. durch Art. 2 Nr. 2 a) des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Zweites Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz) vom 9. September 1997, BGBl. I S. 2294, mit Wirkung vom 18. September 1997. (…) Unabhängig davon hätte - so das OVG NRW weiter - der Beklagte einer (unterstellt: nur) bestehenden Anzeigepflicht in Bezug auf die hier in Rede stehenden Vorträge in den Jahren 2018 und 2019 nicht schon durch die behauptete 'Anzeige' im Jahre 1991 genügt.
  • VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 54-VIII-98

    Anforderungen an das Gesetzgebungsverfahren bei Gemeindeeingliederung

    (1) Für die Überleitung der Beamten und Versorgungsempfänger gelten die §§ 128 bis 132 des Rahmengesetzes zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts (Beamtenrechtsrahmengesetz - BRRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1985 (BGBl. I S. 462), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09. September 1997 (BGBl. I S. 2294).
  • VG München, 17.07.2001 - M 5 K 98.5096

    Rechtmäßigkeit der Anzeigepflicht von Art, Umfang und voraussichtlicher Höhe der …

    Mit Schreiben vom 16. Oktober 1997 wies der Präsident des Bundesfinanzhofs die Mitglieder des Gerichts auf die Vorschriften des 2. Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetzes vom 9. September 1997 (BGBl. I 1997, 2294) hin, wonach unter anderem für den Bereich der nicht genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten eine allgemeine Anzeigepflicht eingeführt worden sei.

    Durch die Neufassung des § 66 Abs. 2 BBG durch das Zweite Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz vom 8. September 1997 (BGBl. I Seite 2294) wurde für nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten eine Anzeigepflicht hinsichtlich Art und Umfang der Nebentätigkeit sowie der voraussichtlichen Höhe der Entgelte und geldwerten Vorteile sowie jeder Änderung eingeführt.

  • VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 63-VIII-98

    Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Eingliederungsgesetz Zwickau …

    (1) Für die Überleitung der Beamten und Versorgungsempfänger gelten die §§ 128 bis 132 des Rahmengesetzes zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts (Beamtenrechtsrahmengesetz - BRRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1985 (BGBl. I S. 462), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09. September 1997 (BGBl. I S. 2294).
  • VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 57-VIII-98

    Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Eingliederungsgesetz Zwickau …

    (1) Für die Überleitung der Beamten und Versorgungsempfänger gelten die §§ 128 bis 132 des Rahmengesetzes zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts (Beamtenrechtsrahmengesetz - BRRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1985 (BGBl. I S. 462), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09. September 1997 (BGBl. I S. 2294).
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Gesetzgebung
   13-66885   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
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13-66885 (https://dejure.org/9999,113140)
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Gesetzgebung
   13-62936   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
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13-62936 (https://dejure.org/9999,113003)
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